@Maikäfer
Möglicherweise hat der Altlieferant die strittige Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten.
Weder Altlieferant noch Inkassounternehmen haben ein Recht zur Versorgungsunterbrechung, da die derezeitigen Lieferungen auf vertraglicher Grundlage mit dem neuen Lieferanten erfolgen.
Auch gegenüber dem neuen Forderungsinhaber muss schriftlich klargestellt werden, dass es sich um bestrittene Forderungen handelt, die ggf. gerichtlich geklärt werden müssen. Vorsorglich kann man man der Speicherung personenenbezogener Daten in einer Datenbank widersprechen.
Wenn die strittige Forderung nicht nur zu Einziehungszwecken, sondern voll abgetreten wurde, verfolgt das Inkassounternehmen eine eigene Forderung und kann dafür keine Inkassokosten verlangen.
Man sollte sich die behauptete Abtretung und deren Umfang nachweisen lassen.