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Autor Thema: Kündigung Sondervertrag  (Gelesen 6500 mal)

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Offline kohlhaas

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Kündigung Sondervertrag
« am: 25. Februar 2008, 09:37:25 »
Guten Tag zusammen!

Das Gas- und E-Werk Singen der Thüga AG (GEWS, Industriestraße 9, 78224 Singen) liefert Erdgas auf Basis eines Sondervertrages (wie ich zwischenzeitlich weiß), den die Vorbesitzer unseres Hauses im Jahr 1994 abgeschlossen hatten. Ich selbst habe nie einen entsprechenden Vertrag unterschrieben, sondern bekam nach telefonischer Änderungsmitteilung 2003 (Name, Bankverbindung) lediglich ein Schreiben „Bestätigung der Lieferverhältnisse und Abschlagsanforderung“.

Ausgehend von einer Belieferung nach Grundtarif habe ich im Oktober 2004 dann die ständigen Preiserhöhungen reklamiert und später auch die Höhe der gesamten Preise gem. § 315 BGB gerügt. Seit diesem Zeitpunkt habe ich die geforderten Preiserhöhungen nicht mehr voll bezahlt, sondern einen Aufschlag von etwa 2 % akzeptiert.

Es folgten viele Mahnungen bis hin zur Androhung der Einstellung der Energieversorgung. Auch gegen die Jahresendabrechnungen der GEWS musste ich mich immer wieder zur Wehr setzen.

Mit Schreiben vom Mai 2007 machte mir das GEWS das Angebot, einen neuen Sondervertrag (verbunden mit einer geringfügigen Preissenkung) abzuschließen, mit dem Hinweis, ich zitiere: „Bitte Beachten Sie, dass wir die bestehenden Erdgas-Sonderverträge SEEgascomfort vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelungen zum Jahresende beenden müssen.“
Von diesem „Angebot“ machte ich jedoch keinen Verbrauch, da der neue Sondervertrag eine Schlechterstellung für mich bedeutet hätte.

Dann erhielt ich mit Schreiben des GEWS im September 2007 die „Kündigung des bestehenden Erdgaslieferungsvertrages zum 31.12.2007“ mit einem erneuten Angebot für einen „neuen Sondervertrag“ und dem Hinweis: „Die Einstufung in die Grundversorgung erfolgt automatisch, sofern Sie bis zum 1. Januar 2008 keinen Erdgas-Sondervertrag abgeschlossen haben.“
Einem neuen Sondervertrag konnte ich jedoch nicht zustimmen, da mich dessen Bedingungen sowie die „Ergänzenden Bedingungen des Gas- und E-Werks Singen der Thüga AG zu der Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV“ unangemessen benachteiligen würden.

Nun schrieb mir das GEWS im November 2007 „dass es aufgrund der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, unseren bisherigen Erdgasliefervertrag SEEgascomfort in der bestehenden Form fortzusetzen. Wir mussten diesen daher mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 beenden“ und, weil ich den neuen Sonderproduktvertrag SEEgasaktiv aus o.g. Gründen nicht akzeptieren kann: „Wir liefern demzufolge ab dem 1. Januar 2008 Erdgas im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung.“

Der Kündigung habe ich zwar widersprochen, jedoch hält das GEWS diese aufrecht und erklärt mit Schreiben vom Dezember 2007 weiter: “Die neue Verordnung der GasGVV machte eine Überarbeitung unserer Verträge und des Tarifsystems erforderlich. Überdies können wir Ihnen versichern, dass wir die bestehenden Verträge gegenüber allen unseren Kunden aufgekündigt haben und unseren Kunden den Abschluss unseres neuen Sondervertrages angeboten haben. Die Vertragsaufkündigung erfolgte also nicht mit Blick auf eingelegte Kundenwidersprüche nach § 315 BGB.“

Mich interessiert nun, wer ähnliche oder andere Erfahrungen mit dem GEWS gemacht hat und wie darauf reagiert wurde.

Ich bin nicht gewillt, hier klein bei zu geben und auch für Tipps und Anregungen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Offline kamaraba

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Kündigung Sondervertrag
« Antwort #1 am: 25. Februar 2008, 10:57:25 »
@kohlhaas

siehste hier
und mal hier im Forum nach GasGVV suchen. Da gibt es einiges zu lesen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline tangocharly

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Kündigung Sondervertrag
« Antwort #2 am: 10. April 2008, 16:50:32 »
Die GasGVV ist - wie schon der Name sagt - das Regelwerk für die Grundversorgung. Diese Grundversorgung erfolgt auf der Basis von § 36 EnWG (2005). Also ein Fall der vom VIII.Senat des BGH gesehenen \"Realvertragsverhältnisse\". Die GasGVV ist eine Folge der Zwangsverpflichtung zur Gasversorgung durch den  Versorger. Kurzum, dieses Regelwerk gilt nur im Rahmen der Grundversorgung.

Der geschilderte Fall betrifft die Konstellation \"Sondervertragskunde\". Dort kann die GasGVV nur durch wirksame Einbeziehung in den Vertrag eingebunden werden.

Die Argumentation dieses Versorgers zeugt davon, dass die Kündigung nur eines im Sinn hat, nämlich unter Umgehung des § 315 BGB überhöhte Energiepreise beim Kunden durchzubringen und ihn vom Unbilligkeitseinwand abzuschneiden.

Es erscheint sinnvoll und zwingend, dem neuen Vertragsangebot zu widersprechen und insbesondere dem Versuch, Sie in die Grundversorgung abzudrängen, dadurch zu widersprechen, dass die dort gehandelten Grundversorgungstarife von Ihnen nicht akeptiert werden.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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