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Energieausweis und Datenschutz³

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DieAdmin:
@Cremer,

wieder ein sehr sinnvoller Beitrag von dir. Freut mich für dich, dass es dich nicht betrifft (als Hauseigentümer) und anscheinend auch nicht allzuoft in die Lage versetzt sein wirst, aus \"Energiesicht\" die beste Wohnung zu finden.

@nomos,

es dürfte generell schwierig sein, für Häuser die mehrere Wohnung haben (ob Eigentum oder Miete) verwertbare Verbräuche zu kriegen. Die Bereitschaft der Bewohner mal vorausgesetzt.

1. Bewohner müssten akribisch jeden Holzscheit/Kohlbrikett etc. erfassen, den sie in das Offenloch werfen, damit ein Experte einen Energiewert errechnen kann. (Ich bin kein Experte, ich geh mal davon aus, dass die Berechnung möglich ist)

2. müsste hier auch mit erfasst bzw erhoben werden, nach was der sich der Verbrauch richtet. Drosselt einer aus finanzieller Not(wendigkeit) seinen Verbrauch soweit wie möglich oder muss bei Kleinkindern eine höhere Temperatur gehalten werden. Oder ist es nur ein wirklicher Energieverschwender. Denn letzterer kann bei derartiger Ansetzung den Wert eines Hauses (trotz Topsanierung), in die Höhe treiben.

Für diejenigen, die auf Wohnungssuche sind, ist es praktisch schwer erkennbar, ob eine in der Grundmiete durch die Sanierung teure Wohnung wirklich energiesparend saniert wurde. (Finanzieller Ausgleich gegenüber einer nichtsanierten Wohnung)
 
Neue Fenster und auch eine neue Heizungsanlage haben sicherlich entsprechende Sparwirkung. Aber wie erkenn ich, wie die Wände gedämmt sind?  Neue Farbe verschönert nur das Haus.

Vergleichswerte zu Vormietern bei frisch sanierten Wohnungen gibt es nicht. Ein Makler bzw Vermieter kann hier ja viel erzählen.

Erstmal eingezogen, kann man natürlich selber den Verbrauch monatlich überwachen und dadurch kontrollieren, das monatlichen Abschläge in den Nebenkosten in etwa angepasst sind (verbrauchsorientiert, nicht nur preisorientiert)
In einer Wohnung will man schließlich längerfristig verweilen, und nicht nach der ersten Abrechnung wieder umziehen müssen, weil man hier eine Falschauskunft bekommen hat.

Eine große Entscheidungshilfe soll nun hier der Energiepass sein. TOLL

Ach übrigens hier mal ganz interessant zu lesen: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=650&st_id=650&content_news_detail=5245&back_cont_id=650

Cremer:
@Evitel2004,

hab aber trotzdem einen Energiepass letzes Jahr durch den Heizkostenabrechner Minol mir ausstellen lassen.

Wußte von der Ausnahmeregelungsmöglichkeit bei Denkmalschutzbauten noch nichts.

siehe §16 der Enegiesparverordnung -EnEV

superhaase:
@Cremer:

Jetzt wollen wir aber alle auch ein Bild von Ihrem Haus sehen, und den Energieverbrauch möchten wir auch alle wissen.
Ferner interessiert gewiss noch, wann und wie Sie denn genau von der Ausnahmeregelung für denkmalgeschützte Gebäude erfahren haben. ;)

nomos:

--- Zitat ---Original von Wasserwaage
\"Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus\"

Hab das Thema länger nich verfolgt weil nicht mehr direkt am Kunden dran, sondern mittlerweile in der zweiten bzw. dritten Linie... Aber ich meine mich erinnern zu können, dass das Stadtwerk garkeinen Ausweis ausstellen darf. Weil nicht unabhängig.
--- Ende Zitat ---
@Wasserwaage, wenn die Voraussetzungen nach § 21 der Verordnung vorliegen dürfen die das.

Siehe hier das konkrete Serviceangebot mit Information

@Evitel2004, wir sind uns einig, das ist ein großer Mumpitz ;) und pure Volksverdummung. Selbst wenn das gesamten Gebäude (alle Wohnungen) nur mit Erdgas geheizt werden, ist die Erhebung schwierig und führt zu keinem hinreichend verlässlichen Nachweis, was der Ausweis ja sein soll.
Es ist ein überflüssiger Humbug, Nonsens und großer Mumpitz ;). Wie kann man so etwas verbieten oder gar unter Strafe stellen? Tarnen, täuschen, tricksen, in zivilen Verträge wären solche Regelungen wohl leicht angreifbar. Der Staat darf sich das erlauben? Eine Frage an die Juristen im Forum! ;)[/list]
--- Zitat ---Original von Cremer
@nomos,
@Evitel2004,

für mein Elternhaus, 3 geschossiger schöner Altbau mit je 110m² Wohnfläche, Baujahr 1908, brauche ich keinen Energieausweis.

Das Haus steht unter Denkmalschutz

Häuser unter Denkmalschutz sind von den Vorschriften befreit. :D :D :D
--- Ende Zitat ---
@Cremer, was hat denn der erfolgreiche Lobbyismus für die schönen Altbauten gekostet? Ganz verständlich ist die Ausnahme für mich nicht. Auch in denkmalgeschützten schönen Altbauten kann man Energie sparen. Ein Mieter oder Käufer darf doch erfahren, was man in dem schönen Altbau so an Energie verbraucht. Auch da gibt es doch Verbrauchszähler? Also warum die Ausnahme?  Vielleicht lässt sich diese überflüssige Ausnahme bei der ohnehin fälligen Novellierung beseitigen. Ein schöner Ausweis für einen schönen Altbau, in diesem Falle gerne auch gedruckt auf Altpapier. ;)
Aber keine Sorge, ich fordere keine Novellierung, sondern die Streichung der gesamten unsinnigen Verordnung.
PS: \"steckbriefartig\"

Cremer:
@superhaase,
@nomos

steht doch so drin in der EnEV

natürlich ist diese Verodnung, wie so viele Dinge die vom Bund vorgeschrieben werden, kompletter Unsinn, wie es auch von \"Haus und Grund\" gefordert wurde.

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