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Energieausweis und Datenschutz³

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nomos:
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DieAdmin:
@Nomos,

mir ist ein konkreter Fall bekannt, dass das Ergebnis eines Energieausweises totaler Mumpitz ist.

Ein ungedämmtes Miethaus, lediglich die Fenster sind neueren Datums. Ansonsten sind die Wohnungen in dem Haus total unterschiedlich.

Jede Partei heizt selbst, einige mit Gas andere mit Öl und/oder Holz/Kohle. Da das ein Altbau ist, sind die Wohnungen auch sehr hoch. Etagenheizungen aus den 90er, andere wiederum aus 2003. Wer über den Keller wohnt, spürt auch die Kälte.

Wie der Gutachter auf so eine Berechnung kommt, bleibt ein großes Rätsel. Zu vermuten lässt, das er von der besten Wohnung ausgegangen ist und hat entsprechend hochgerechnet. Etagenheizung aus 2003, direkt unterm Dach, also auch Solarwärme ;)

Es sind im Verbrauch so krasse Unterschiede. Die Werte aller Mietsparteien wurden nicht abgefragt um eine realitätsnahe Beurteilung zu bekommen.

Und wenn man sich den ausgewiesenen Wert von 125 kW/(m²a) (mit Warmwasseraufbereitung) auf der Farbskala anschaut, wirkt das schon toll.



Also wer als Mietinteressent nur auf dieses Ausweis vertraut, kann total irregeführt werden. Und im Streitfall wird\'s dann auf das \"individuelle Verbrauchsverhalten\" geschoben.

nomos:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
@Nomos,

mir ist ein konkreter Fall bekannt, dass das Ergebnis eines Energieausweises totaler Mumpitz ist.
...........
 Und im Streitfall wird\'s dann auf das \"individuelle Verbrauchsverhalten\" geschoben.
--- Ende Zitat ---
@Evitel2004, so ist es. Der Energieausweis ist ein totaler und genereller Mumpitz und schon gar  kein Einzelfall.

Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen, für später errichtete Gebäude ab dem 1. Januar 2009. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Jetzt hat der Eigentümer einer Eigentumswohnung kaum eine Chance wenigstens den \"preiswerteren\" verbrauchsabhängigen Ausweis zu erhalten. Die Eigentümerversammlung muss da erst einen Beschluss fassen. Wenn das nicht geschieht, weil die Mehrheit nicht will oder weil der Verwalter schläft, muss der den Mumpitz auch noch einklagen.

Es bringt weder für Mieter noch für Vermieter etwas. Es wird nur teuerer. Wer sich mit dem Vormieter oder dem Eigentümer auf vertraulicher Basis unterhält oder sich die Wohnung genauer ansieht bekommt mehr brauchbare Informationen als über diesen Mumpitz (Mumpiz gefällt mir  ;)).

Man braucht diesen Mumpitz halt, wie die Feinstaubplakette fürs Auto, sonst wird ein Bussgeld fällig.

Sollte mir ein Bussgeldfall bei einer ETW unterkommen, für das eine Eigentümergemeinschaft keinen Ausweis beantragt hat, empfehle ich nicht zu zahlen und Einspruch einzulegen. Die Verordnung ist schlicht und einfach nicht zu erfüllen. Außerdem ist der Ausweis wie von Dir beschrieben völlig wertlos.

Ich bin gerade einer Eigentümergemeinschaft (12 WE, BJ 1950) behilflich einen Ausweis zu erhalten. Ich bin nicht sicher ob es gelingen wird. Die Verbrauchsdaten von den Mietern sind nicht einfach zu beschaffen. Ohne Einverständniserklärung werden selbst anonymisierte Daten nicht genutzt. Der Netzbetreiber (Stadtwerke) hat alle Daten, kennt die Gaszähler und müsste lediglich den Gesamtverbrauch für den Ausweis nutzen. Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus. Aber wie gesagt, nur mit Einverständiserklärung aller Eigentümer und Mieter der letzten drei Abrechnungsjahre.

Tolle Verordnung, viel Mühe und Aufwand für NICHTS und auch nicht kostenlos.

Man findet auch keinen Politiker, der die Verantwortung für diesen Mumpitz übernimmt. Es waren immer die anderen. Warum sich die Verbraucherorganisationen gegen diesen Mumpitz nicht wehren, verstehe ich erst recht nicht. Mit dem \"Energiepass\" will man sich vielleicht noch als Umweltschützer schmücken und kann mit dem \"Pass\" und der Wohnung eventuell auch noch verreisen  ;). Mobilität ist ja gewünscht. Ob die Verordnung gelesen durchdacht und ausreichend abgestimmt wurde darf bezweifelt werden.

Cremer:
@nomos,
@Evitel2004,

für mein Elternhaus, 3 geschossiger schöner Altbau mit je 110m² Wohnfläche, Baujahr 1908, brauche ich keinen Energieausweis.

Das Haus steht unter Denkmalschutz

Häuser unter Denkmalschutz sind von den Vorschriften befreit. :D :D :D

Wasserwaage:
\"Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus\"

Hab das Thema länger nich verfolgt weil nicht mehr direkt am Kunden dran, sondern mittlerweile in der zweiten bzw. dritten Linie... Aber ich meine mich erinnern zu können, dass das Stadtwerk garkeinen Ausweis ausstellen darf. Weil nicht unabhängig.

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