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Autor Thema: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung  (Gelesen 23844 mal)

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Offline RR-E-ft

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@Roger

Wenn die Forderung unstreitig ist und es nur darum geht, in Raten zu zahlen, macht der Widerspruch keinen Sinn. Dann kann - verbunden mit weiteren Prozesskosten - das Hauptsacheverfahren betrieben werden, das mit einem vollstreckbaren Urteil enden kann. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Man sollte ggf. einen schriftlichen Vergleich abschließen, wonach man den Widerspruch zurücknimmt, der Versorger aus dem Titel (Vollstreckungsbescheid) nicht vollstreckt, so lange klar definierte Ratenzahlungen geleistet werden (Fälligkeit, Ratenhöhe). Auch sollte geregelt werden, ob und ggf. wie die bisher angefallenen Prozesskosten geteilt werden. Der geschlossene Vergleich steht dann einer Vollstreckung entgegen, so lange die vereinbarten Raten pünktlich geleistet werden. Aber in jedem Falle eine solche Vereinbarung schriftlich schließen, damit man etwas in der Hand hat, falls es doch - etwa aus Versehen- zu einem Vollstreckungsversuch kommen sollte.

@Thomas S.

Es ist nicht ersichtlich, was an einem solchen üblichen Vergleich sittenwidrig sein sollte. Beide Parteien geben nach.

Offline Thomas S.

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@RR-E-ft

Ist das wiklich üblich? Grundsätzlich hatte Roger die Ratenzahlung angeboten, Avacon diese aber abgelehnt und dann das Verfahren eröffnet.

Man bringt doch hier einen Kunden ganz bewußt in eine deutlich schwierigere Situation, erhöhgt noch die Kosten, um das zu erreichen, was der Kunde schon längst angeboten hatte... ...dazu muß noch beachtet werden, daß Avacon sich den Abrechnungsfehler selbst zuschreiben muß!

Offline Roger

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Vielen Dank für die Antwort.
Es gibt noch keinen Vollstreckungsbescheid E.ON Avacon hatte einen Mahnbescheid beantragt und wir hatten einen Widerspruch eingelegt.
Danach kam dann das Ratenzahlungsangebot mit der Bedingung den Widerspruch zurückzunehmen.
E.ON will dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und zu den Akten legen.
Damit bin ich nicht einverstanden.
Fakt ist, dass unter jeder Rechnung stand \"in Ihrem Rechnungsbetrag sind alle gesetzlichen Steuern und Zuschläge enthalten \"
Die Forderung ist mit Zinsen etc. inzwischen auf 12.000 EUR angewachsen.

Mein Anwalt meint, wir sollten E.ON folgendes vorschlagen:
keinen Vollstreckungsbescheid
notarielles Schuldanerkenntnis
E.ON soll die enstandenen Gebühren übernehmen

Die Chance vor Gericht zu gewinnen Beträgt ca 50 %
Sollte es nicht klappen, entstehen enorm hohe Gebühren zusätzlich.
Man darf nicht vergessen es handelt sich hier um eine Rechnungskorrektur mit der Aussage von E.ON Av. haben wir vergessen zu berechnen !!!!!
Roger

Offline RR-E-ft

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@Roger

Ein notarielles Schuldanerkanntnis mit sog. Unterwerfungsklausel kostet auch Geld und hat die gleiche Wirkung wie ein Vollstreckungsbescheid, ebenfalls Vollstreckungstitel. Ohne Unterwerfungsklausel zudem sofort im Wege des Urkundenprozesses einklagbar, in dem Gegenrechte nur geltend gemacht werden können, soweit sie ebenfalls durch Urkunden belegt sind. Ein vollstreckbares Urteil kann es dabei binnen Wochenfrist geben. Welchen Sinn das haben soll, erschließt sich nicht. Selbstredend muss man einen schriftlichen Vergleich abschließen und dabei auch regeln, wer wieviel der bisher angefallenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten trägt. Die Gerichtskosten halten sich bisher in Grenzen. Man muss sich entscheiden, ob und ggf. wie man sich gütlich einigt oder aber das Risiko eines Prozesses -möglicherweise durch mehrere Instanzen - auf sich nimmt.

Möglicherweise ist die Frage angebracht, ob der derzeitige  Anwalt auch (den) Energieversorger vetritt.

Offline Roger

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Können Sie mir denn einen Anwalt empfehlen ?
Roger

 

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