Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

\"faulheit\" der geschäftsführer

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e-Stromer:

--- Zitat ---solches Urteil mal den eigenen Gasfuszzis plakativ um die Ohren zu hauen.
--- Ende Zitat ---
und

--- Zitat ---nicht erfolgte öffentliche Ausschreibung hinzukommt, gepaart mit \"unerklärlich\" langen Vetragsbindungen, sollten die Herren mal langsam an Sack, Asche und einen anderen Job denken.
--- Ende Zitat ---

Vielleicht kommt „den Herren“ solche Einkaufspraxis ja auch sehr entgegen ;-), denn sie berufen sich einfach auf die ihnen auferlegten Bezugspreise. Doch den Verbrauchern wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Spanne zwischen dem Einkaufspreis und dem Endkundenabrechnungspreis ist, zumal wenn Vor- (und Vor-)versorger am Endversorger beteiligt sind – da wird doppelt und dreifach abkassiert…

Jedenfalls sollten Bürger in den Bürgerversammlungen und auch in der Regionalpresse ihre Anliegen öffentlich machen, auch wenn es Aufsichtsratsvorsitzenden (OB z.B.) nicht passt - (wenn eigenständige Stadtwerke).

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von e-Stromer

--- Zitat ---nicht erfolgte öffentliche Ausschreibung hinzukommt, gepaart mit \"unerklärlich\" langen Vetragsbindungen, sollten die Herren mal langsam an Sack, Asche und einen anderen Job denken.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht kommt „den Herren“ solche Einkaufspraxis ja auch sehr entgegen ;-), denn sie berufen sich einfach auf die ihnen auferlegten Bezugspreise. Doch den Verbrauchern wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Spanne zwischen dem Einkaufspreis und dem Endkundenabrechnungspreis ist, zumal wenn Vor- (und Vor-)versorger am Endversorger beteiligt sind – da wird doppelt und dreifach abkassiert…
--- Ende Zitat ---
Wie ich schon sagte: Siehe hier.

Die Erlaubnis, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben, entbindet von der Pflicht zu einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und insbesondere von der Last, einen Preisdruck auf den Vorlieferanten ausüben zu müssen (etwa durch Ausschreibung).

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
@ESG-Rebell



--- Zitat ---Die Erlaubnis, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben, entbindet von der Pflicht zu einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und insbesondere von der Last, einen Preisdruck auf den Vorlieferanten ausüben zu müssen (etwa durch Ausschreibung).
--- Ende Zitat ---

Das stimmt so nicht, hat auch der BGH nicht gesagt.

Das Landgericht Dortmund hat trotz Säumnis der Beklagten im Termin am 12.06.2008 kein Versäumnisurteil erlassen, sondern darauf hingewiesen, dass die Zahlungsklage des Versorgers unschlüssig sei. Es fehle unter anderem Vortrag dazu, welche Möglichkeiten bestanden, Gas günstiger zu beschaffen. Die Kartellkammer des Landgerichts wies ausdrücklich darauf hin, dass es bei wirksamen Wettbewerb auch nicht möglich sei, gestiegene Kosten - auch die aus einer nachlässigen Betriebsführung resultierenden - einfach auf die Kunden abzuwälzen und dadurch die Gewinnspanne jedenfalls zu erhalten und zu sichern.

Es bestehen mehrere \"Stellschrauben\" bei der Gaspreis- Gestaltung.

Siehste auch hier.

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
... welche Möglichkeiten bestanden, Gas günstiger zu beschaffen.
... bei wirksamen Wettbewerb auch nicht möglich sei, gestiegene Kosten - ... einfach ... abzuwälzen.
--- Ende Zitat ---
Na wenn das so ist: Alles zurück auf Anfang.

Das Schwert 36/06 dürfte sich in den Händen der Versorger als recht stumpf erweisen, wenn die Verbraucher entsprechend bestreiten, dass die o. g. Möglichkeiten zur Einsparung an anderer Stelle geprüft und ggf. genutzt worden sind.

Wie die Endverteilerin EnBW Gas GmbH wohl glaubhaft machen will, sie habe sich um Kosteneinsparung bemüht, obwohl sie selbst so wie ihre Vorlieferantin GVS GmbH Teil des EnBW AG Konzerns sind und beide Unternehmen direkt von einem Mitglied des EnBW AG Vorstands kontrolliert werden!

Fast bin ich geneigt, meinen Versorger förmlich um eine Zahlungsklage zu bitten ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
Imagebroschüre Wingas, Seite 24


--- Zitat ---Unsere Kunden erweitern mit uns ihr Leistungsportfolio und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zum Beispiel durch eine gemeinsame Überwindung von Marktbarrieren, die aufgrund einer traditionellen Versorgung mit regional unterschiedlichen Gasqualitäten vorhanden sind. Gemeinsam entwickelte Liefer- und Technikkonzepte ermöglichen unseren Kunden den Zugang zu den liquiden H-Gas-Märkten und erhöhen somit ihre Bezugsflexibilität. So investierten 2003 die Stadtwerke Bielefeld und WINGAS gemeinsam in eine Erdgaskonditionierungsanlage. Durch die Anpassung des hochkalorischen Erdgases (H-Gas) an die regionalen Qualitätsvorgaben konnte die Anbindung des Stadtwerksnetzes an das Fernleitungsnetz der WINGAS TRANSPORT realisiert werden. Ein Projekt, das die Stadtwerke Bielefeld in die Lage versetzte, mit einer Mehrlieferantenstrategie die eigenen Bezüge zu optimieren. 2007 hat dies auch die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GVG) durch den Bau einer Konditionierungsanlage gemeinsam mit uns realisiert. Die Stadtwerke Hameln nutzen 2006 ihre Chance und stellten komplett von niederkalorischem Erdgas (L-Gas) auf H-Gas aus dem Netz von WINGAS TRANSPORT um. Dafür wurde eine ehemalige Treibstoffleitung auf einer Strecke von 50 Kilometern umgerüstet und an die MIDAL angeschlossen. Nach den Stadtwerken Soltau, Bünde und Hameln haben wir im Jahr 2007 die Stadtwerke Gütersloh bei ihrer Umstellung auf H-Gas erfolgreich begleitet. Und in den Fällen, in denen unseren Kunden ein Wechsel nicht möglich ist, liefern wir auch gerne niederkalorisches Erdgas. Seit Oktober 2007 beispielsweise, mit Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres, an die Stadtwerke Bad Honnef.
--- Ende Zitat ---

Es gibt Bezugsalternativen für Stadtwerke, die günstiger sind.

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