Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

\"faulheit\" der geschäftsführer

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g-ka:
Hallo!
Es soll ein Urteil des OLG Naumburg geben, in welchem darauf hingewiesen wird, daß der Verbraucher nicht für die Faulheit der Geschäftsführung, hier: Energie(gas)beschaffung von preiswerteren Lieferanten, zahlen muß. Ich suche wie ein Brunnenputzer, kann aber das Urteil nicht finden. Ich bin der Ansicht, es vor etwa einem Jahr einmal hier gelesen zu haben.
Wer weiß etwas? Dank!

e-Stromer:
Hallo, g-ka,

Verweisung auf ein „anderes“ Urteil (oder Beschluss) ist irrelevant – gilt jeweils nur für die/den jeweils Klagenden oder Kläger:
Billigkeitskontrolle als Einzelfallprüfung

Und wegen Deiner Frage – jedoch ohne ‚wirkliche’ Antwort, außer dieser:
Man muss anfordern, um zu erhalten, was man will:

http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=j
Oberlandesgericht(e), Ort: Naumburg
Telefon: 03445 280
Fax: 03445 282000
URL:   http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg
Mail:   poststelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 16 55, 06606 Naumburg

\"Rechtsprechung

Den anonymisierten Volltext von Entscheidungen des Oberlandesgerichtes erhalten Sie auf schriftliche Anforderung.
Diese kann per E-Mail (bibliothek@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de),
per Fax an die Nummer 0 34 45 / 28 20 00
oder auf dem Postweg an das Oberlandesgericht Naumburg, Bibliothek,
Domplatz 10, 06618 Naumburg gerichtet werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer das Aktenzeichen der gewünschten Entscheidung und Ihre komplette postalische Anschrift (kein Postfach) an.
Die Kosten für die Entscheidungsübersendung betragen bei Übersendung in Papierform 0,50 Euro pro Seite und bei Übersendung per E-Mail 2,50 Euro pro Entscheidung. Bitte vermerken Sie die Kostenzusage direkt in Ihrer Anforderung.\"


und hier noch „nebenbei“: Justiz in Sachsen-Anhalt:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2006/023_2006.htm

ggf. kann man über die Geschäftsstelle Entscheidung erfragen und auch erhalten.
Wenn Du bekommen hast, könntest Du hier auch einstellen - hochladen oder als link.
Denn vielleicht ist die Entscheidung für andere Kunden anderer EVU ebenfalls interessant ...


Gruß
e-Stromer

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von g-ka
... in welchem darauf hingewiesen wird, daß der Verbraucher nicht für die Faulheit der Geschäftsführung, hier: Energie(gas)beschaffung von preiswerteren Lieferanten, zahlen muß.
--- Ende Zitat ---
Suchen Sie mal nach den Stichwörtern \"vertragliche Nebenpflicht wälzt\".

Herr Fricke hat sich dazu bspw. in diesem Beitrag auch geäußert.

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
Wenn der Gasbezug von Stadtwerken in Vergabeverfahren  ausgeschrieben wird, bestehen Möglichkeiten zum günstigeren Bezug.


Siehste hier

g-ka:

--- Zitat ---Original von e-Stromer
Hallo, g-ka,

Verweisung auf ein „anderes“ Urteil (oder Beschluss) ist irrelevant – gilt jeweils nur für die/den jeweils Klagenden oder Kläger:
Billigkeitskontrolle als Einzelfallprüfung


--- Ende Zitat ---

Danke, das ist mir durchaus klar. Es geht darum, ein solches Urteil mal den eigenen Gasfuszzis plakativ um die Ohren zu hauen. Ich denke, niemand läßt sich öffentlich gerne des Unfleißes zeihen. Wenn dann auch noch Inkompetenz durch nicht erfolgte öffentliche Ausschreibung hinzukommt, gepaart mit \"unerklärlich\" langen Vetragsbindungen, sollten die Herren mal langsam an Sack, Asche und einen anderen Job denken.

Desweiteren habe ich dieses Urteil, wie ich meine in diesem Forum, hier schon einmal gelesen.

Im übrigen: Dank an alle Antworter.

Wenn sich auch noch jemand fände, welcher das Aktenzeichen kennt, würde das wirklich helfen, denn in deutschen Gerichten wird bekanntlich nur dann etwas wirklich gefunden, wenn die Akte ein Zeichen hat...

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