Liebe Mitstreiter!
Zu meiner persönlichen Lage hätte ich eine Frage, möchte aber zunächst
kurz den bisherigen Ablauf schildern:
Seit Ende 2004 habe ich für zwei Objekte stets Widerspruch gegen die vielen Erhöhungen (und auch die wenigen Senkungen) sowie Jahresendabrechnungen eingelegt, immer mit den hier bereitgestellten Musterbriefen.
Gleichzeitig wurden die Einzugsermächtigungen widerrufen und Abschlagszahlungen gekürzt.
Zusätzlich bin ich dem Bund der Energieverbraucher beigetreten und habe in den Prozesskostenfonds eingezahlt.
Auf die Jahresendabrechnung Anfang diesen Jahres und die angekündigte Senkung zum April 2007 habe ich ebenfalls reagiert, allerdings nur in der Form, dass ich mit einem Zweizeiler widersprochen (leider ohne Hinweis auf § 315) und angekündigt habe, dass eine ausführliche Begründung innerhalb einer Woche nachgereicht wird. Aus diversen Gründen habe ich jedoch bis heute noch keine Begründung nachgereicht. Die Abschläge wurden allerdings wieder von mir gekürzt. Eine Bestätigung meines Widerspruchs erhielt ich von der Regionalgas.
Anfang Juli kam dann die bis 20.07.07 befristete Zahlungsaufforderung unter Bezug auf das BGH-Urteil. Dabei bin ich mir bewusst, dass die Argumente des Versorgers nicht zutreffend sind und noch ein eher einschlägiges Urteil auf die Revision des Bonner Gerichts aussteht.
Nun überlege ich jedoch, wie ich weiter vorgehen soll. Insbesondere aufgrund der von mir versäumten Hinweises auf § 315 und Nachreichens einer Begründung Anfang des Jahres bin ich verunsichert, ob meine Widerspruchskette nicht mittlerweile Lücken hat.
Zudem wegen der zwischenzeitlich zahlreich ergangenen Urteile und meiner Ansicht nach recht unterschiedlichen Meinungen und Ratschläge hier im Forum.
Ich selbst empfinde die Situation und Rechtslage für Laien mittlerweile doch als sehr undurchsichtig. Verwirrend finde ich z.B. insbesondere, dass vom Bund der Energieverbraucher bereitgestellte Musterbriefe von der Formulierung her teils von anwaltlicher Seite für dringend überarbeitungswürdig gehalten werden, und dass die in Sachen Regionalgas gegründete Schutzgemeinschaft Energieverbraucher Weilerswist einerseits dazu aufruft, den Protest nicht aufzugeben, andererseits aber für Protestler ohne Rechtsbeistand einen Musterbrief bereitstellt, der in recht kurzer formularartiger Form die Zahlung unter Vorbehalt ankündigt.
Ich überlege nun, ob ich der Einfachheit halber nicht künftig unter Vorbehalt zahlen soll.
Wenn die Rechtslage einmal eindeutig zugunsten der Verbraucher geklärt sein sollte, wäre es für mich (oder einen Anwalt) nur einmal Arbeit, die ganzen Berechnungen anzustellen statt in jedem Jahr 2-3 mal (zumal in meinem Fall die Regionalgas immer fleißig mit Abschlagszahlungen von Wasser verrechnet, obwohl ich das schon immer angemahnt und Abschläge zweckgebunden überwiesen habe).
Würde mich über eine zeitnahe Einschätzung freuen, hauptsächlich in Bezug auf den mangelhaften Einspruch Anfang des Jahres und die sinnvollste Vorgehensweise.
MfG
MartinS