Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Regionalgas Euskirchen  (Gelesen 31019 mal)

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Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #15 am: 04. Januar 2007, 14:30:06 »
@Ne Eifler

Toi, toi, toi.

Hilfreich ggf. zu wissen, dass sich das Urteil des LG Bonn in der Revision vor dem BGH befindet, also gerade nicht rechtskräftig ist.

Schon in Bezug auf § 307 BGB steht das Urteil im Widerspruch zu vielen anderen Urteilen.

Fraglich ist nämlich zunächst, ob es überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Versorgers gibt.

http://www.haeger-rechtsanwaelte.com/

http://www.haeger-rechtsanwaelte.com/Beschluss_31.01.06.pdf

Offline RR-E-ft

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Offline Ne Eifler

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #17 am: 05. Januar 2007, 14:10:16 »
Vielen Dank für die guten Wünsche.

Da mein anwalt mir von unserem Gaswiderstandsverein empfohlen wurde und auch für den Verein und deren Mitglieder tätig ist, gehe ich mal davon aus, das er gut bis bestens über die einschlägigen Urteile informiert ist.

Es kann aber sicher nicht schaden, wenn ich ihn auf den einen oder anderen Thead hier hineisen ;-)

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #18 am: 07. Januar 2007, 19:25:22 »
Hallo Peter,

ich konnte hier leider in den letzten Wochen nicht reinschauen. Ich finde Deine Initiartive ganz toll - Gratulation! Natürliche wünsche auch ich toi, toi, toi... :wink:

Grüße

Dietmar

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #19 am: 07. Januar 2007, 19:33:50 »
...und tönt diese Volksverdummung auch noch groß über die eigene Homepage heraus :twisted:

Laut Bundeskartellamt beträgt der Nettogesamtpreis (Basis 7.000 KWh Verbrauch) bei unserem werten Monopolversorger 473 €. Der günstigste Anbieter, den wir aber leider nicht beauftragen können, verlangt 381 €. Die Regionalgas EU  saugt also einfach mal 24% mehr Geld aus unseren Taschen, wie das günstigste Unternehmen.

Grüße

Dietmar

Offline Ne Eifler

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #20 am: 15. Januar 2007, 08:11:51 »
Es gibt Neuigkeiten zu der angesetzten Verhandlung über den Einspruch gegen die einstweilige Verfügung.

Der Termin am 8.2. wurde abgesagt. Der gegnerische Anwalt ist verhindert.

Da man ausserdem sinnvollerweise das BGH Urteil zum LG Heilbronn-Urteil abwarten sollte (Vorschlag der Gegenseite, dem das Gericht zustimmt) ist der neue Termin auf den 26.4. festgelegt worden.

Ich bin mir irgendwie nicht sicher, ob das eine gute oder schlechte Entwicklung ist!!!

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #21 am: 11. Februar 2007, 10:09:00 »
Die Volksverdummung nimmt kein Ende: Durch minimale Preissenkungen versucht unser Gasversorger - in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal - die Kunden ruhig zu halten. Ich hoffe, dass diese Rechnung nicht aufgehen wird.

Unbedingt auch gegen diese Preissenkung Widerspruch einlegen mit dem Zusatz, dass der Gesamtpreis nach wie vor unbillig ist.

Ein Musterschreiben findet sich hier:

www.gaspreise-widerstand-weilerswist.de

Grüße

Dietmar

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #22 am: 22. April 2007, 21:52:07 »
Hallo fränki,

nur zur Info. Die www.gaspreise- widerstand -Weilerswist gibt in der Form nicht mehr, man kommt zwar über den Link auf die neue Seite, aber mitlerweile sind wir schon über ein Jahr ein gemeinnütziger Verein mit dem Namen Schutzgemeinschaft EnergieVerbraucher Weilerswist e.V. natürlich immer noch mit dem gleichen Zielen.
Kurz www.sevw.de

Gruß Peter

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #23 am: 30. April 2007, 22:03:52 »
Hallo Peter,

danke für die Info. Ich hoffe, dass viele Euskirchner Gasverbraucher auf den Verein und euere Seite aufmerksam werden und bei dem Gasversorger mit Hilfe des Vereins und den vielen wichtigen Hilfsangeboten und Tipps gegen die willkürliche Preispolitik der Regionalgas Euskirchen protestieren.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!

Dietmar

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #24 am: 15. Mai 2007, 00:44:44 »
Hallo Gasrebellen aus dem Gebiet der RGE. Letze Woche erschien ein Loblied   inziniert von der RGE im Euskirchener Wochenspiegel. Die Antwort von der SEVW als Leserbrief an den Wochenspiegel könnt Ihr hier lesen.

Schutzgemeinschaft EnergieVerbraucher Weilerswist e.V.


Ich schreibe Ihnen als 1. Vorsitzender des SEVW zu der Erfolgsmeldung der Regionalgas Euskirchen, dass sie in allen Verbrauchskategorien ( pro Jahr und kWh: 7.000, 20.000, 35.000 und 90.000) ihre Position deutlich nach vorne bringen konnte.
Hoffentlich sind die Gasbezieher auch dieser Ansicht, was wir bezweifeln.
Es erinnert ein wenig an den bekannten Ausspruch des britischen Premierministers  Sir Winston Churchill: „Ich glaube nur der Statistik, die ich selber gefälscht habe.“  Die Statistik wird jetzt offenbar zum strategischen Mittel.
Denn diese erstaunliche Wendung mutet seltsam an. Vermutlich haben viele Gasversorger ihre Preise seit der Erhebung des Bundeskartellamtes im letzten Jahr nicht –oder nicht stark- gesenkt. Und so erstrahlt plötzlich die Regionalgas Euskirchen in einem merkwürdigen Glanz.
Jetzt müsste sie ja eigentlich endlich die vollständigen Karten auf den Tisch der Gasbezieher legen und alle Kalkulationspositionen darlegen können.
Denn sonst bleiben z.B. folgende gravierende Zweifel:
•   Da der „Stadtbus“ Euskirchen zu 50 % Eigentümer der Regionalgas ist, wie es kommt, dass er trotz rd. 30 Bussen und der Bewirtschaftung der Parkhäuser in der Stadt Euskirchen und dem Betrieb eines Info-Zentrums am Bahnhof ganz untypisch in diesem hochdefizitären Bereich ohne Verlust arbeitet ?
Welchen Einfluß hat dies auf die Gewinnkalkulation der Regionalgas ?
•   Warum lässt sich die Regionalgas Euskirchen von Ihren Haushalts- und Kleingewerbekunden außer dem überhöhten Gaspreis auch noch eine exorbitant hohe (bei einem krisensichere Unternehmen ganz unnötige) Gewinnrücklage finanzieren, aus der die Eigentümer (Stadtverkehrsbetrieb Euskirchen, Städte Rheinbach und Meckenheim u.a.) bei entsprechender Höhe der Gewinnrücklage ihre Kapitaleinlage erhöhen ?
•   Warum legt die Regionalgas ihre Gasbezugskosten und die  Netzdurcheitungskosten nicht offen ?
•   
Mit freundlichem Gruß
Peter Hansen

Offline Ne Eifler

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #25 am: 25. Juni 2007, 10:46:16 »
Hallo,

da bin ich wieder. Und ich habe schlechte Nachrichten. Ich habe verloren! Die einstweilige Anordnung gegen die Sperrandrohung meines Gasanschlußes wurde aufgehoben. Urteil vom 15.6.07.

War nach dem aktuellen BGH-Urteil und dem LG-Urteil, das die Erhöhung der Gaspreise bei der RGE billig sind, war auch nichts anders zu erwarten. In der Urteilsbegründung wird auch Bezug auf das LG-Urteil genommen.

Wie es jetzt weitergeht wissen wir noch nicht. Zunächst müssen mal die weiteren Erfolgsaussichten geprüft werden.

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #26 am: 25. Juni 2007, 14:40:17 »
@Ne Eifler

Wenn ein Verbraucher mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterliegt, bedeutet dies noch nicht die Einstellung der Versorgung.

Man kann ggf. Hausverbot erteilen, was zur Folge haben kann, dass der Versorger einen gesonderten Gerichtsbeschluss auf Duldung der Versorgungseinstellung benötigt.

Einen solchen Tenor hat die jetzige Entscheidung nicht.

Zudem ist es möglich, den streitigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen, so dass man sich die Möglichkeit einer Rückforderungsklage und in die Zukunft gerichteten Feststellungsklage offen hält.

Hat man, wenn auch unter Vorbehalt, vollständig bezahlt, kann jedenfalls nicht gesperrt werden.

Das Urteil des LG Bonn betrifft den Sonderfall eines kurz vor der angegriffenen Preiserhöhung abgeschlossenen Sondervertrages.

Es ist nicht bekannt, ob die zugelassene Revision gegen dieses Urteil eingelegt wurde.

Das Urteil des LG Bonn vom 07.09.2006 ist m. E. nicht reviosionsfest, weil es eine nach § 307 BGB unwirksame AGB- Klausel durch § 315 BGB zu ersetzen bzw. mit der Billigkeit zu rechtfertigen sucht, was nach der Rechtsprechung des BGH wohl nicht möglich ist:

Verhältnis § 307 BGB und § 315 BGB

Ob hingegen bei Tarifkunden der im laufenden Vertragsverhältnis (nach Vertragsabschluss) einseitig neu festgesetzte Tarifpreis insgesamt zur Billigkeitskontrolle steht, könnte davon abhängen, ob mit der jeweiligen Veröffentlichung neuer Tarife gem § 4 Abs. 2 AVBV die vorher geltenden Tarife ausdrücklich \"außer Kraft\" gesetzt wurden, so dass keine vorherige Vereinbarung weiter gelten kann, sondern der neue Tarif unabhängig von einer Einigung \"jungfräulich\" daherkam.

Die Billigkeitskontrolle des Gesamttarifs ist davon abhängig, dass der neu festgesetzte Tarif insgesamt als unbillig gerügt wurde, weil sonst nach der Rechtsprechung des LG Bonn eine Beschränkung des Streitgegenstandes nach § 308 ZPO vorliegt.

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #27 am: 26. Juni 2007, 15:06:29 »
Hallo zusammen,


zur Information, der Kläger vom Bonner Landgericht hat Revision beim BGH eingelegt.
Gruß Peter

Offline Ne Eifler

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #28 am: 05. Juli 2007, 09:11:25 »
Hi,

ich habe eine Entscheidung getroffen. Da die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist und ich nun bei Aufrechterhaltung meiner Zahlungsweigerung mit weiteren Kosten (Mahnbescheid bis hin zu Vollstreckungskosten) rechnen muß, werde ich unter Vorbehalt zahlen. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber der vorliegende Fall ist leider vorvertraglich, heißt: Ich habe keinen Versicherungsschutz für diese Verfahren.

Auch mein Anwalt spricht aufgrund der derzeitigen Rechtslage (LG Bonn-Urteil steht noch unwidersprochen im Raum und darauf bezieht sich die RGE immer wieder) von geringen Erfolgsaussichten. Ein anderes Gericht wird vermutlich die Sachlage nicht erneut überprüfen sondern auf Basis der vorliegenden Fakten entscheiden, also die vorliegenden Urteile zunächst mal bestätigen.

Deshalb zahle ich nun Zähneknirschend und warte/hoffe auf das Revisionsverfahren zum LG-Urteil. Dann werde ich weitersehen.

Wahrscheinlich wird die RGE nun weitere Absperrungsandrohungen an die Widersprüchler versenden, denn gegen mich war es ja erfolgreich. Ich kann aber leider aktuell nichts mehr dagegen tun.

Gruß Peter

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #29 am: 05. Juli 2007, 14:39:58 »
Hallo Peter,

das hört sich von Deiner Seite aus ziemlich deprimiert an. Setz Dich doch mal mit uns in Verbindung p.hansen@sevw.de

Der andere Pitter

 

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