Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Regionalgas Euskirchen  (Gelesen 31017 mal)

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Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #1 am: 26. September 2006, 17:01:47 »

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2006, 10:55:50 »
Hallo,

ich setz als "NEUER" mal den Thread hier nach oben, da ein neuer Thread nicht zuglassen wird.

Anlass ist die vom 16.10.2006 erneute Gaspreiserhöhung der Regionalsgas Euskirchen zum 01.11.06.

Gibt es gegen den Versorger schon eine gemeinsame Initiative, der man sich anschließen kann?

Beste Grüße

Dietmar

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2006, 19:22:01 »
Hallo,

habe soeben gefunden, was ich gesucht habe:

http://www.gaspreise-widerstand-weilerswist.de

Grüße

Dietmar

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #4 am: 25. Oktober 2006, 11:20:01 »
Hallo!

Da hier im neuen Forum ein Regionalgas-Thread fortgeführt wird, der noch nicht so umfangreich ist, kopiere ich einfach mal die entsprechenden Links zu den anderen einschlägigen Themen rein:

Regionalgas Euskirchen + 15,87 %: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=566
REGIONALGAS Euskirchen II: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=644
Regionalgas Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=674
Gaspreiserhöhung Gasversorgung Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1125
Regionalgas Euskirchen (der umfangreichste): http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=603
Regionalgas Euskirchen Gerichtsurteil Preiserhöhung billig?: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1397
Gasversorgung Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3373
Gaspreisurteil LG Bonn vom 07.09.2006: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4180
Regionalgas Euskirchen beruft sich auf LG-Urteil: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4264
Wir langen mal wieder zu! MfG Regionalgas Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4507

Somit sollte dieses Thema zur Regionalgas Euskirchen nunmehr als einziges fortgeführt werden können.

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #5 am: 25. Oktober 2006, 11:36:20 »
@fränki:

Vielen Dank für den Link, das Bestehen der Schutzgemeinschaft war mir noch nicht bekannt.

Wie man den oben gelisteten Themen entnehmen kann, habe ich selbst ja regelmässig den Preiserhöhungen widersprochen. Jetzt geht es an den Widerspruch zur aktuellen Preisrunde am 1.11.2006.
Hierzu meine Frage, ob der nachfolgende Musterbrief der o.g. Schutzgemeinschaft inhaltlich so in Ordnung ist:

-----

Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Begründung, die gestiegenen Gasbezugskosten ließen Ihnen keine andere Wahl
als erneut den Gaspreis zu erhöhen, ist schlichtweg falsch.

Der Bund der Energieverbraucher teilt mit, dass die Gasbezugspreise  sinken !!

Außerdem enthält, obwohl Sie ein absolut krisenfestes Monopolunternehmen sind, die
G & V – Rechnung für 2004 neben der Gewinnausweisung von 9,5 Mio € noch eine absolut unnötige Gewinnrücklage von 21,6 Mio €, die die Gasbezieher finanziert haben. Bevor
Sie schon wieder den Preis erhöhen, erwarte ich, dass Sie die Gewinnrücklage vollständig
auflösen.

Da Sie mir bis heute eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen verweigern, halte ich weiter an meinen Widersprüchen fest.

Ich widerspreche auch der Gaspreiserhöhung vom 01.11.2006 nach § 315 BGB.
Ab 01.01.2007 werde ich meinen Abschlag wegen der MwSt - Erhöhung um 3% erhöhen.

Mit freundlichem Gruß

---

Meiner Ansicht nach vielleicht etwas zu aggressiv formuliert. Kann man ggf. etwas umformulieren.

Grüße aus Bornheim

MartinS

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #6 am: 25. Oktober 2006, 13:25:30 »
@MartinS

Zunächst bestreiten, dass ein Recht zu einseitigen Preiserhöhungen besteht (§ 307) und dann die insgesamt erhöhten Preise insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.

Es ist Unfug selbst eine Erhöhung des Abschlags wegen Mehrwertsteuererhöhung anzubieten.

Die Steuer kommt ja erst auf den Betrag der Jahresrechnung oben drauf.

Es mag sogar Verträge geben, in denen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht zu einer Preiserhöhung berechtigt, weil die Bruttopreise vereinbart war.



Und dann noch einmal den ARD- Ratgeber Recht genau verfolgen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #7 am: 25. Oktober 2006, 22:16:38 »
Zitat von: \"MartinS\"
@fränki:

Vielen Dank für den Link, das Bestehen der Schutzgemeinschaft war mir noch nicht bekannt.


Hallo,

das ist nicht der Musterbrief. Du mußt den Downloadordner der Schutzgemeinschaft anklicken. Da sind die Musterschreiben drin. Ich würde mich dann an den Wortlaut halten. Schließlich gibt\'s ja "paste" und "copy". Und nicht vergessen, da Mitglied zu werden. 25 Euro im Jahr sollte das und Zahlknechten der Nation wert sein.

Grüße

Dietmar

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2006, 11:08:42 »
@fränki:
Das ist der "Musterbrief zur aktuellen Gaspreiserhöhung 01.11.2006. Für Verbraucher, die schon im Jahr 2005 Widerspruch eingelegt  haben", der Wortlaut demnach korrekt.

Zudem bin ich schon Mitglied im Bund der Energieverbraucher.

Grüße aus Bornheim

MartinS

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #9 am: 01. November 2006, 14:32:00 »
Hallo,

ja dann entschuldige bitte. Vermutlich habe ich dann zu oberflächlich gelesen. Gut fände ich es, wenn der SEVW unterstützt werden könnte, da er ja speziell die Interessen der Kunden der Regionalgas EU im Focus hat. Aber ich habe natürlich Verständnis, dass man nicht unbedingt in 2  Organisationen Mitglied sein möchte, die letztlich das gleiche Ziel verfolgen.

mfg

Dietmar

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #10 am: 05. November 2006, 19:00:03 »
Hallo,

so - das erste Antwortschreiben auf meinen Widerspruch ist da! Wie zu erwarten, ein anscheinend standardisierter "Schrieb". Da scheinen jetzt noch mehr in EU die Schnauze voll zu haben. Man bezieht sich natürlich auf die gestiegenen Bezugskosten (blabal) und zitiert das hier bereits diskutierte Urteil eines Klägerehepaares. Selbstverständlich ohne zu erwähnen, dass die mutigen Leute Revision eingelegt haben und das Urteil somit gar nicht rechtskräftig ist. Das geht jetzt zum BGH.

mfg

Dietmar

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #11 am: 14. November 2006, 23:33:58 »
Hallo,

"Anwälte der SEVW erzielen einstweilige Verfügung gegen Regionalgas Euskirchen: Köln 10.10.06. Vor dem Landgericht Köln wurde gegen Regionalgas Euskirchen eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. RGE hatte zum wiederholtem Male, einem Verbraucher mit der Versorgungseinstellung gedroht. Unter Androhung einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe für die Geschäftsführer wurde RGE untersagt solch eine Sperrandrohung auszusprechen."

Dietmar

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #12 am: 19. November 2006, 18:03:03 »
Hallo,

hier ein nettes Schreiben an die Regionalgas EU, das ein Kunde, der nicht gennannt sein will, verfasst hat  :lol: :

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke für Ihr Schreiben vom 13.11.2006, mit dem Sie mir mitteilen, dass Sie Ihre Erdgas-preise ab 01.01.2007 senken wollen.
Diese – an und für sich erfreuliche – Nachricht kann mich jedoch aus den unten dargelegten Gründen nicht veranlassen, meinen Widerspruch zurückzunehmen, den ich gemäß § 315 BGB wegen Unbilligkeit der von Ihnen seit 01.01.2005 vorgenommenen Preiserhöhungen wiederholt erhoben habe.
Auch nach Senkung des Arbeitspreises ab 01.01.2007 auf 4,69 Ct/kWh ergibt sich nach meiner Rechnung gegenüber dem bis 31.12.2004 gültigen Arbeitspreis von 3,15 Ct/kWh immerhin noch eine nicht hinzunehmende Preissteigerungsrate von 48,9 % in nur zwei Jahren.
Sie begründen Ihre Preissenkung zum 01.01.2007 mit der „jüngste(n) Entspannung auf den internationalen Energiemärkten“, obwohl Sie diese Märkten erst vor vier Wochen genau gegenteilig beurteilt haben (siehe Ihr Schreiben vom 16.10.2006 bezüglich Preiserhöhung ab 01.11.2006):
„Die Nachfrage nach Energie … führte im Laufe des Jahres 2006 zu weiter steigenden Energiepreisen auf dem Weltmarkt. Auch die Erdgaswirtschaft kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen.
Die Preisanstiege führten bei der Regionalgas ab April 2006 zu weiteren Erhöhungen der Gaseinkaufspreise. Nachdem wir unsere Verkaufspreise zunächst nicht verändert haben, können wir die eingetreteten Mehrbelastungen nicht länger auffangen.“
 
Diese widersprüchlichen Argumente legen – mit Verlaub gesagt – die Vermutung nahe, dass Ihre Analysten den Marktüberblick verloren haben. Oder sollte es stattdessen so sein, dass Sie Ihre Preise mehr preispolitisch als marktwirtschaftlich bestimmen (die leidige Erdgas/Erdöl-Preis-kopplung ist meines Erachtens so ein preispolitischer Faktor). Ihre Rechtfertigungen erlauben aber auch den Schluss, dass Sie sich zur Zeit in einer so günstigen finanziellen Lage befinden, dass Sie imstande sind, die seit April d.J. anfallenden Mehrbelastungen durch den höheren Preis in November und Dezember soweit aufzufangen, dass Sie sich bereits ab Januar 2007 eine Preissenkung erlauben können.
Sie sehen, Ihre Preisbildung ist für Außenstehende so undurchschaubar, dass es Sie eigentlich nicht verwundern darf, wenn zunehmend Zweifel an der Seriosität Ihrer Preise aufkommt.
Haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich Sie bei dieser Gelegenheit nochmals bitte, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer seit 01.01.2005 beanspruchten Preise durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen.
Meinen Monatsabschlag werde ich auch nach Erhöhung der Umsatzsteuer bei  ………..Euro belassen.

Mit freundlichem Gruß"

Grüße

Dietmar

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #13 am: 25. November 2006, 15:04:07 »

Offline Ne Eifler

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #14 am: 04. Januar 2007, 13:30:01 »
Zitat von: \"fränki\"
Hallo,

"Anwälte der SEVW erzielen einstweilige Verfügung gegen Regionalgas Euskirchen: Köln 10.10.06. Vor dem Landgericht Köln wurde gegen Regionalgas Euskirchen eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. RGE hatte zum wiederholtem Male, einem Verbraucher mit der Versorgungseinstellung gedroht. Unter Androhung einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe für die Geschäftsführer wurde RGE untersagt solch eine Sperrandrohung auszusprechen."

Dietmar


Hallo zusammen,

ich bin (wie viele andere auch) neu hier.  Bisher habe ich das Forum nur als "Leser" verfolgt. Nun hat sich aber mein Status in der Gemeinde der Widersprüchler entscheidend geändert und deshalb habe ich mich entschlossen, nun auch zum "Schreiber" zu werden.

Der Verbraucher, von dem oben geschrieben wird, bin ich. Zur Überraschung aller Beteiligen (inklusive Anwälte) wurde von der RGE gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch mit einer sehr umfangreichen Begründung eingelegt.
In der Begründung wird u. a. auf das LG Bonn-Urteil verwiesen.

Die mündliche Verhandlung findet am 8.2.07 statt.

Offensichtlich geht es nun für die RGE in die nächste Runde und für mich auf in den Kampf.
Schau´n wir mal, was draus wird.

 

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