Hallo,
im Schreiben vom 15.09.2008 wird die Erhöhung der Preise angekündigt, gleichzeitig die Einstufung in die Ersatzversorgung ( Midi ).
Sollten wir im Widerspruchsschreiben neben dem Gesamtpreis nicht auch massiv der Einstufung in die Ersatzversorgung widersprechen ?
Dieses Thema wird auch in der Energiedepesche 3, Seite 8, behandelt .
Hier ein Auszug aus Seite 2021 ( energiepreise-runter / Service/Verein) :
Das Bundeskartellamt hält Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, für unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. \"Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit Verfahren rechnen\", so Kartellamtspräsident Böge.
Hier sind jedoch jeweils Kündigungen des Sondervertrages angesprochen.
Ich meine, es kann nicht schaden, wenn wir unseren Widerspruch erweitern.
Ggf sollte man auch mal das Kartellamt einschalten - was haltet ihr davon ?
Auf Basis 25000 kWh ergibt sich zwischen Tarif Midi und Best eine Differenz von 328.-€, daraus ergibt sich ja auch ein höheres Prozeßrisiko.