Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

EGS droht mit Amtsgericht

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Zasche:
Hallo,
60 Kläger haben Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.
Die Verhandlung ist auf den 07.10.08 vor dem Oberlandesgericht Dresden angesetzt.
Ich gehöre zu den 40 Klägern, die in Widerspruch gehen.
Die Erdgas Südsachsen hat mir kein Schreiben geschickt.
Ich habe die Abschläge wegen des niedrigen Verbrauches von gewünschten
131 € auf 62€ pro Monat gekürzt.
Mit Schreiben vom 25.07.08 hat mir Erdgas Südsachsen diesen
Betrag für weitere Abschläge bestätigt! :P

Viele Grüße aus dem schönen Vogtland

Zasche

RR-E-ft:
Wer das Urteil gegen sich nicht rechtskräftig werden lassen wollte, ist dagegen vor dem OLG Dresden in Berufung gegangen.

QE.2:
Hallo

Habe nun genau den gleichen Schriftwechsel wie \"Silla\" am Amfang dargelegt hat. Ich werde denen wohl nur wieder kurz mitteilen, daß ich an meinem Widerspruch festhalte. Wie sieht es denn bei den anderen aus, vor allem eben bei \"Silla\"?
Kann übrigens jemand was dazu sagen, wie das dann im Einzelnen über den Fond läuft, falls die mich wirklich verklagen?

Gruß QE.2

RuRo:

--- Zitat ---Original von QE.2

Kann übrigens jemand was dazu sagen, wie das dann im Einzelnen über den Fond läuft, falls die mich wirklich verklagen?

Gruß QE.2
--- Ende Zitat ---

Unterstellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind - unproblematisch

Klageschrift mit Kopie des Unbilligkeitseinwands nach Musterbrief des BdE an selbigen schicken.

Mit Anwalt aus Anwaltsliste Kontakt aufnehmen - Mandatsübernahme klären.

Vollmacht an RA erteilen - fertig.

thomasmuckus:
Hallo,
ich bin neu hier, habe mich auf Empfehlung nun mal angemeldet >
Folgende Situation (in Kurzfassung, da ja kein Einzelfall) > seit 06/05 im Widerspruch gegen alle Preisehöhungenmir einschl. Musterschreiben, mehrfache Antworten der Erggas-Südsachsen, Höhepunkt > Androhung einer Zahlungsklage beim für mich zuständigen Amtsgericht ab 30.09.08 > Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung > Anwalt > heute Anruf vom Anwalt, das er nach ausführlicher Prüfung der beiden, in Chemnitz ergangenen Urteile in Verbindung mit dem öfters zitierten Urteil des Bgh wenig Erfolgsaussichten sieht > Kann mir jemand irgend eine Tipp geben, ich kann die Grundlage für eine Zahlungsklage nicht so richtig nachvollziehen, das oft erwähnte Urteil von Chemnitz betrifft mich m.E. nicht, da ich kein Kläger bin, das Urteil noch nicht endgültig Rechtskräftig ist 8stimmt der Termin der Berufungsverhandlung der ca. 60 Leute am 07.10.08 ?)
Wie verhält man sich nun richtig ?(sofern das überhaut möglich ist)
T.H.
P.S. gegen die erneute Preiserhöhung von ca. 20 % vom 25.08.08 habe ich natürlich auch erstmal Widerspruch eingelegt

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