Hallo, benita,
In jedem Fall würde ich Rechtsanwalt kontaktieren – denn die Sache ist schwierg für einen Laien.
Auch kann RA selbst – weil mit richtiger Begründung - einen Beratungshilfe- und ggf. Prozesskostenhilfeschein-
bei Gericht beantragen. Vielleicht können Laien nicht den genauen Sachverhalt im Antrag nennen?
Mehrere Fälle sind hier bekannt geworden, dass AG´s gerne und sorglos Rechtsberatungsscheine ablehnen
und immer wieder neue Begründungen für einen Antrag wollen = Hinauszögern, Zermürbung ?
(Vielleicht sind AG´s verpflichtet, solches erstmal tun zu müssen aufgrund von Einsparungen -
auf Kosten der Armen – von „oben“ befohlen… Wer weiß das schon, was da seit Monaten im Gange ist - (geht um verschiedene Anliegen sogar).
Oft ist ein Treuhänder ein Rechtsanwalt. Er sollte Dir helfen oder zumindest eine Auskunft geben, was weiter zu tun ist !!
Ggf. sollte er wenigstens beim Formulieren helfen/können – vielleicht müssen? Ebenso wird er wissen,
welche Fristen einzuhalten sind und eben ob und für welche Rechtsmittel usw.
Nach einem AG-Urteil ist m.W. die nächste Instanz das Landgericht.
Vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten? Beschwerde, Gehörsrüge u.a.m.
Ich bin juristischer Laie – vielleicht kann ein RA da Näheres dazu beitragen.
Jedenfalls würde ich sofort am Montag auch bei der Caritas-Schuldnerberatung vorsprechen,
bzw. telef. einen kurzfristigen Termin ausmachen –
vielleicht hast Du gar das Insolvenzverfahren über die Caritas eingeleitet. Auch weiß die Caritas,
welche Rechtsmittel einzulegen sind, obwohl die Caritas keine Rechtsberatung geben darf.
Auch würde ich bei verivox o.a. einen anderen Energie-Anbieter (Gas, Strom) suchen –
auf den Namen der Ehefrau o.a.
Merke - besser ist – in Zukunft, dass man Billigkeitseinrede macht,
wenn man in der Grundversorgung ist, schon allein für den Fall, dass man mal vergisst zu überweisen.
so dass eine Sperrung schon gar nicht erfolgen darf. Bezahlen kann man ja immer noch.
Wasser sollte m.E. nicht gesperrt werden dürfen.
Diesbezüglich würde ich mich an meine zuständige Kartellbehörde wenden, den Sachverhalt – Verlauf der EVU-Sache –
schildern und bitten, dass diese sich an den Versorger wendet. Für Wasserlieferungen sind m.E. die Stadtwerke zuständig.
Ich wünsche Dir, dass Du alles auf die Reihe bekommst. *Daumen drück*