Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Wer muss die Kündigung gerichtlich durchsetzen?
Tom Laschek:
@RR-E-ft,
wenn dem Schweigen keine Erklärungsbedeutung zukommt und man dem Vorsorger nicht auf unwirksame Kündigungen (auch Preiserhöhungen?) hinweisen soll (Ihrer Meinung nach), so müßte man doch bei jeder Aktion, die ein EVU startet, einfach nichts tun und stur weiter seine Abschläge zahlen und Rechnungen auf das \"gewohnte\" Maß kürzen?!?
Dadurch wird ein EVU gezwungen, seinen Willen juristisch durchzusetzen und dabei würde man jeweils im Einzelfall eine entsprechende Feinheit zu Fall bringen (oder auch nicht)?
Ist es dann überhaupt sinnvoll, einer (einseitigen) Umstufung von Tarif- auf Sondervertrag zu widersprechen?
RR-E-ft:
@Tom Laschek
Man sollte schon darauf hinweisen, dass man die Kündigung für unwirksam hält - egals aus welchem Grund - und dass man mit der Anqwendung der Preise der Grundversorgung auf das eigene Abnahmeverhältnis nicht einverstanden ist, und diese vorsorglich insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, für den konkreten Abnahmefall als unbillig rügen. Man sollte nur nicht neunmalklug dem Versorger vorhalten, er habe bei der Kündigung etwa ein bestehendes Schriftformerfordernis nicht beachtet, und somit Anlass dafür geben, dass ein formvollendete Kündigung nachgeschoben wird.
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