Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Wer muss die Kündigung gerichtlich durchsetzen?
Tom Laschek:
Hallo,
mein EVU hat mir den Gasliefervertrag gekündigt. Ich halte die Kündigung für nicht rechtens. Die Argumente wurden ausgetauscht und das EVU stellt die Kommunikation ein und beharrt auf einem Neuvertrag im Grundtarif.
Für mich wichtig wäre jetzt: Wenn es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben sollte (wegen einer Nichtzahlungen der höheren Preise des Grundtarifs, weil ich mich auf einen bestehenden Vertrag berufe), da ich die Kündigung ja nicht akzeptiere:
Muss ich diese Kündigung JETZT aktiv \"bekämpfen\" oder muss das EVU bei dieser eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung nachweisen, dass die Kündigung korrekt war?
Grüße,
Tom Laschek
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Wer muss die Kündigung gerichtlich durchsetzen?
--- Ende Zitat ---
Diese Frage ist sehr merkwürdig gestellt.
Der ganze Beitrag ist verschleiernd zweifelhaft, nicht nur wenn man den anderen kennt.
Und dieser reicht völlig:
Kündigungsversuche durch RWE-Rechtsabteilung
Bitte hier nicht noch einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen.
Wieso braucht man eigentlich dringend Hilfe
\"Wenn es (Zitat:eventuell) eine gerichtliche Auseinandersetzung geben sollte\"
:rolleyes:
....und es alles in allem lediglich um ungelegte Eier geht, bei denen man noch nicht mal die Gattung des Vogels erahnen kann!
Und zwar bei der gesamten \"Diskussion\"
@Evitel 2004
Bitte.... ;)
Tom Laschek:
Hi Kampfzwerg,
gesetz dem Fall, ich muss die Kündigung aktiv \"bekämpfen\", ist es nur geschickt vom EVU, jetzt nichts weiter zu tun und die ggf. vorhanden Fristen verstreichen zu lassen. In dem Fall würde Handlungsbedarf bestehen.
\"Verschleiernd\" würde ich das auch nicht nennen, sondern eher \"verallgemeinernd\". Da die EVU oftmals (wenigstens scheinbar) konzertiert gehandelt haben, kann ich mir vorstellen, dass weitere Leser das Problem jetzt auch haben und (s.o.) ggf. Handlungsbedarf besteht.
Wenn es hier mindestens die Erkenntnis gibt, dass das nicht zeitkritisch ist, kann der Thread gerne zu den \"Grundsatzfragen\" verschoben werden. Als solche würde ich das mindestens betrachten.
Grüße
Tom Laschek
RuRo:
@Tom Laschek
Ein Kündigungsrecht kann es nur bei einem Sondervertrag geben. Dieses Kündigungsrecht würde sich demnach aus den AGB\'s des Versorgers ergeben müssen. Spüren Sie den Druck des Kugelschreibers und damit ggf. dem Genügen des Schriftformerfordernisses!?
Fraglich ist, ob diese AGB\'s der gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten würden, denn nur dann sind sie verbindlich und anwendbar.
Aus der Ferne und ohne Glaskugel sind diese Details nur schwer bewert- und einschätzbar, obliegt auch dem Juristen. Vertrag kommt von vertragen und daran würde ich erst einmal festhalten.
Im übrigen:
http://www.baurechtsexperte.de/aenderungskuendigung-kartellrechtlich-unzulaessig-db30683.html
@Kampfzwerg
Ich fand die Fragestellung nachvollziehbar.
Cremer:
@Tom Laschek,
--- Zitat --- ich muss die Kündigung aktiv \"bekämpfen
--- Ende Zitat ---
dahingehend, Kündigung schriftlich widersprechen
Ist die Kündigung formal richtig erfolgt, d.h. mit eigener Unterschrift oder war diese nur eine Kopie?
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