Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Höhe von Mahngebühren
Energierebell:
Hallo Zusammen,
mal eine kurze Frage an die Rechtsexperten:
Gibt es eigentlich eine Richtlinie für die Höhe von Mahngebühren?
ENTEGA verlangt doch tatsächlich 11,-EUR pro Mahnung....
Im aktuellen Fall sind das ca. 14% des geforderten Betrages.
Mal abgesehen davon, dass sie nach Einspruch §315 nicht berechtigt sind zu mahnen, kann man so natürlich noch kräftig dazu verdienen.
Gibt es hier irgendwelche richtlinien oder kann jeder soviel verlangen wie er will?
Gruß
Energirebell
greatHunter:
Stadtwerke Potsdam
Mahngebühren
Sie werden erhoben, wenn zum Fälligkeitsdatum kein Zahlungseingang erfolgte. Sie betragen 5,00 Euro.
**************
Belkaw
Mahnung: 3,80 €
steht in:
Ergänzende Bedingungen der Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) GmbH
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
**************
scheint also unterschiedlich zu sein.
Gruß
greatHunter
Energierebell:
In der GVV von ENTEGA steht auch drin, dass jedes Mahnschreiben 11,-EUR kostet. Aber hallo, wo ist denn hier die Relation?
Black:
RR-E-ft sollte die Antwort kennen.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Black
RR-E-ft sollte die Antwort kennen.
--- Ende Zitat ---
Sie selbst sind aber auch herzlich eingeladen, entsprechende Informationen aus erster Hand hier einzustellen ;)
Gruss,
ESG-Rebell.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln