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Autor Thema: Hat Entega damit recht???  (Gelesen 3804 mal)

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Offline msch

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Hat Entega damit recht???
« am: 30. Mai 2008, 19:41:21 »
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und bräuchte Hilfe.
Wir sind seit 2005 im Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen der Entega und bis jetzt hatten wir auch immer die passenden Antworten auf die ganzen Schreiben, Mahnungen etc.
Jetzt schreiben Sie uns, mit dem Verweis auf das Urteil vom 13.6.2007, das sie die Billigkeit durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2005 ( am 28.4.2006) und 2006 (13.6.2007) nachgewiesen hätten und das ich eine entsprechende Bestätigung gerne einsehen könnte. Andernfalls würden sie das außergerichtliche Mahnverfahren wieder aufnehmen. ( Das war, aufgrund unserer ganzen Einsprüche ausgesetzt).
Warum schreiben sie das erst jetzt,
Hat jemand ein ähnliches Schreiben gekriegt und wie soll ich mich weiter verhalten.
Es geht zwar um nicht sehr viel Geld für diese Zeit, aber mir geht es auch ums Prinzip.
Gruß msch

Offline marten

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Hat Entega damit recht???
« Antwort #1 am: 30. Mai 2008, 23:39:14 »
@msch

Nur ein Gericht kann darüber entscheiden ob die Preiserhöhungen bzw. der Gesamtpreis der Billigkeit entspricht.

Zu der Beweiskraft von  \"unabhängigen Wirtschaftsprüfergutachten\" siehe hier

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/

gruss

marten

Offline msch

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Hat Entega damit recht???
« Antwort #2 am: 31. Mai 2008, 19:49:26 »
@ marten

Super, vielen Dank.

Sehe ich das richtig, das, solange die mich nicht verklagen und Recht bekommen, ich auch nichts zahlen muss?
Hat Entega schon mal jemanden verklagt? Ist da was bekannt darüber?

Gruß msch

Offline marten

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Hat Entega damit recht???
« Antwort #3 am: 31. Mai 2008, 22:53:13 »
Zitat
Original von msch
@ marten


Sehe ich das richtig, das, solange die mich nicht verklagen und Recht bekommen, ich auch nichts zahlen muss?

Genauso ist es!

gruss

marten

Offline Cremer

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Hat Entega damit recht???
« Antwort #4 am: 31. Mai 2008, 23:11:22 »
@msch,

das Ganze Geschwafel der Entega nicht so ernst nehmen.

Wer Widerspruch nach § 315 eingelegt hat, steht nicht unter Verzug und Mahnungen sind nicht zulässig.

Das wissen die Versorger auch!!

Eine Klage kostet auch für den Versorger Geld und wenn 1000 Kunden kürzen und der Versorger sein Geld eintreben will, muss er 1000 Klagen einreichen.

Trotzdem versuchen die das immer wieder um vielleicht doch einen \"Schwaxchen\" zu finden, der dann einlenkt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline msch

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Hat Entega damit recht???
« Antwort #5 am: 03. Juni 2008, 09:12:00 »
@cremer,
es ist schon klar, das versucht wird die Leute einzuschüchtern. Wenn man aber, gerade was das Rechtliche angeht, nicht so viel Ahnung hat, ist man dann halt unsicher. Ich möchte ja auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Deshalb ist das Forum hier echt super.
Einfach um sich die Sicherheit zu holen, das es halt wieder nur ein neuer Versuch der Entega war jemanden weich zu klopfen.
Vielen Dank

msch

Offline Cremer

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Hat Entega damit recht???
« Antwort #6 am: 03. Juni 2008, 13:24:08 »
@msch,

Zitat
Ich möchte ja auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen

mir Verlaub, sie kommen hier nicht in Konflikt.

Es ist eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Angelegenheit.

Zitat
Deshalb ist das Forum hier echt super.

Und soll es auch sein.

Sie haben es richtig erkannt.
MFG
Gerd Cremer
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