Energiepreis-Protest > EVH - Energieversorgung Halle

Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag

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Kampfzwerg:
@Flaroht

2 h  sind ja wirklich phänomenal.

Vielleicht hilft Dir diese kleine Auswahl an links.
Allerdings wäre es für Antworten, und die Auswahl der links,  auch unglaublich hilfreich zu wissen, ob Du denn nun Tarifkunde oder Sondervertragskunde bist.
Dazu solltest Du versuchen, zunächst einmal Deine Vertragssituation zu klären und erst dann die folgende Frage stellen (obwohl mir noch nicht wirklich klar ist, inwieweit eine Antwort auf diese Frage Dir wirklich helfen könnte):
Zitat:
1. Was ist der Unterschied zwischen einem Sondervertragskunden und einem mit Grundvertrag ?
Ist es für mich besser wenn ich das eine oder das andere habe (Endverbraucher, Einfamilienhaus) ?


Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden

Kartellbehörden: Vertragskündigungen unzulässig

Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php


http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=2029269572352012299&highlighting=off&xid=141056,20

Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?

Landeskartellebhörde NRW: Änderungskündigung kartellrechtswidrig

Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Urteil des BGH vom 28.März 2007 VIII ZR 144/06

Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?

Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo

Versorger kündigt. Was nun?


Wenn das doch so manchem schnell weiter hilft.....

RuRo:
Die Frage nach dem Kündigungsrecht stellt sich doch bei einem Tarifkunden in der Grundversorgung überhaupt nicht. Da müsste ja jetzt ein anderer Grundversorger festgestellt worden sein!?

Ein Kündigungsrecht kann daher nur im Rahmen eines Sondervertrags bestehen. Dies gilt es zu klären, wie schon gesagt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht aufgrund \"gutsherrenartiger\" Auslegung.

Flaroht:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
@Flaroht

...auch unglaublich hilfreich zu wissen, ob Du denn nun Tarifkunde oder Sondervertragskunde bist.

--- Ende Zitat ---

Ich bin nach deren Meinung Tarifkunde, meine aber irgendwann mal Sondervertragskunde gewesen zu sein. Vermutlich haben die mal ob meines Einwandes nach 315 eine Änderungskündigung gesendet. Was die nicht dürfen weshalb ich das Schreiben einfach weggeworfen habe.
Die Frage ist nun, ist es besser für mich, wenn ich Tarifkunde bin oder darauf bestehen sollte weiterhin SVK zu bleiben. Preislich ist mir das Wurst, ich zahle eh nur den Preis von 2003 vorbehaltlich des offenen Billigkeitsnachweises.

>> Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden

Genau da ist mein Dilemma: Der Beitrag klingt vielversprechend, hatte ich natürlich auch gefunden. Allerdings geht es darin lediglich um die Frage WANN eine Kündigung rechtswirksam auf Grund notwendiger Formalitäten ist.
Die Frage ist aber, was unternimmt man, wenn die Formalitäten eingehalten sind, die Kündigung ganz offensichtlich rechtswidrig ist, die aber dennoch schriftlich gekündigt haben.

Schönes WE

Kampfzwerg:
@Flaroht

ich werde aus deiner Schreibe nicht schlau.
Nichts passt zusammen, ist eine ziemlich krude Mischung.

Vermutlich, wahrscheinlich, glaube mal, weggeworfen...
so oder so, oder doch lieber so?

Wenn dir das alles preislich aber eh Wurst ist und du die Preise 03 zahlst
...
....wozu die Fragen?
Und was willst du dann mit einer Antwort?
Ist doch eh egal!

Ich kann kein Dilemma erkennen.

DieAdmin:
die letzten Beiträgen dieses Threads habe ich in \"Diskussion über das Forum\" umgehangen.

Eine ganz persönliche ! Betrachtung......

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