Energiepreis-Protest > EVH - Energieversorgung Halle
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
Flaroht:
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
Hallo liebe Leute,
dies ist ein sehr nettes, nützliches Forum.
Allerdings habe ich jetzt brav 2 h rumgesucht um Antworten auf meine Fragen zu finden. Leider habe ich mehr Einlassungen darüber gefunden dass „alles schon hundertmal beantwortet wurde“ oder „diese Frage nicht in diese Rubrik sondern in eine andere gehört“. Das ist schade. Ich habe zwei einfache Fragen, von denen ich befürchte dass Sie auch schon mal diskutiert wurden. Kann sein, dass ich mich zu dumm anstelle, ich habe aber nix zusammenhängendes gefunden. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn jemand (ohne gleich auf mich einzuprügeln) die Fragen beantworten kann:
1. Was ist der Unterschied zwischen einem Sondervertragskunden und einem mit Grundvertrag ?
Ist es für mich besser wenn ich das eine oder das andere habe (Endverbraucher, Einfamilienhaus) ?
2. Mein Gasversorger hat auf Grund meiner Einwände wegen §315BGB kurzerhand den Vertrag zum 30.06.08 schriftlich gekündigt und mir empfohlen auf http://www.verifox.de einen neuen Gasversorger zu suchen. Nun weiß ich schon, dass das irgendwie nicht geht. Wie aber genau soll man auf so eine Kündigung reagieren ?
Sollte ich mich wirklich dumm angestellt haben und jemand hat es besser drauf: Bitte einfach den Link hier rein kopieren.
DANKE !!!
Schwalmtaler:
Hallo Flaroht,
ob du Tarifkunde (Grundversorgung) oder Sondervertragskunde bist, hat flgendes zur Folge:
Tarifkunden können nur nach §315 den Preisen widersprechen. Dafür könnten sie bis auf 0 € kürzen.
Sondervertragskunden sollten über §307 die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel in den AGB anzweifen und hilfweise die Preisfestsetzung nach §315. Diese können nur bis zum Anfangspreis des Vertrages kürzen.
Sonderverträge kann man kündigen (rechtmäßigkeit vorrausgesetzt), Tarifkunden nur bedingt, als Grundversorger gar nicht!
Bei welchem Anbieter bist du denn? GGf unter deinem Versoger mal die Postings alle durchgehen und die Grundsatz-Themen!
Bitte gib mal deinen Versorger und deinen Tarif preis.
Gruß
Schwalmtaler
BerndA:
Hallo Flaroth,
dein Versorger darf Dir garnicht kündigen, schau mal hier :
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7200&back_cont_id=4043
Gruß
Bernd A.
Flaroht:
Hallo Schwalmtaler, hallo Bernd,
danke für die schnelle Antwort, das hilft bestimmt so manchem schnell weiter.
Ich wusste schon, dass die nicht einfach kündigen können, so wie es in dem Link steht. Was soll man aber nun machen, wenn die es doch getan haben ?
Der Versorger ist übrigens die EVH (Halle) und der Tarif heißt \"Allgemeiner Tarif/Grundversorgung\".
Ich denke, dass ich irgendwann man Sonder-Kunde war und die mich ob meines Billigkeitseinwandes auf Grundversorgung umgestellt haben.
Schwalmtaler:
Wie lautete denn dein Tarif bei der 1. Abrechnung? Kannst Du das nachvollziehen?
Es soll nicht wenige Versorger geben, die ihren früheren Sondervertrag-Tarif mittlerweile einfach als Grundtarif \"umgetauft\" haben, auch wenn sie den Kunden als Sondervertagskunden begrüßt und sogar eine oder mehrere Abrechnungen auch so ausstellen, mittlerweile aber Tarifkunde zu ihm sagen. Also nicht unbedingt auf die jetztige Auslegung des tarifes achten, sondern auf den Zustand bei Abschluss des Vertrages!!!!!!!!!!!
Hoffentlich hast du genug gekürzt!?
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