Energiepreis-Protest > HanseWerk
Endabrechnung bekommen Problem
bjo:
--- Zitat ---Original von faun
Habe nun festgstellt,das meine Abschläge,die ich von 05.06. - 05.07 gezahlt habe,dazu genutzt wurden, um den Betrag der Endabrechnung für 05.06. - 05.07 zu tilgen,dadurch wurde der volle Betrag für die Zeit von 05.07 - 05.08 in Rechnung gestellt. X(
--- Ende Zitat ---
Prüfe dein Widerspruchsschreiben, die aktuellen sind so gefaßt das genau das dem Versorger verboten ist!
faun:
Habe heute meinen Wiederspruch geschrieben,wird morgen per Einschreiben abgeschickt. In diesem Schreiben habe ich Eon mitgeteilt,das ich die Rechnung,auf den Preis von 2004 kürze und auf meine Wiederspruch von 2006 hingweisen,dazu alle wichtigen Passagen vom Formular Wiederspruch für Gasrechnung eingefügt.
cu
faun
faun:
Nach meinem schriftlichen Wiederspruch, kam heute eine neue Rechnung,in der alle von mir gezahlten Abschläge aufgeführt waren,aber keine Antwort oder Reaktion auf meinem Wiederspruch und die von mir neu ausgerechnete Abschlagszahlung,auf Grundlage des Preises von 2004,wie soll man sich jetzt verhalten, ich denke die Endabrechnung wird von Jahr zu Jahr steigen. X(
faun:
Heute kam die Antwort auf meinem Wiederspruch.
Die Kalkulation wurde in ihrem gesamten Umfang und mit allen Details dem Gericht und der Klägerseite zur Verfügung gestellt.Alle notwendigen Angaben zur Prüfung der Angemessenheit der Preise von E.ON Hanse liegen vor.Darüber hinaus hat E.ON Hanse die wesentlichen Inhalte der Kalkulation im Internet und in Anzeigen veröffentlicht.
Bitte um Hilfe,wie soll ich jetzt reagieren, muß ich jetzt den gesamten Betrag sofort begleichen und meine gekürzte Abschlagszahlung,die E.On mitgeteilt habe korrigieren.
Mfg
faun
Cremer:
@faun,
Sie hatten doch festgestellt, dass Ihre gezahlten Abschläge dazu verwandt wurden, die Rückstände auszugleichen.
--- Zitat ---Habe nun festgstellt,das meine Abschläge,die ich von 05.06. - 05.07 gezahlt habe,dazu genutzt wurden, um den Betrag der Endabrechnung für 05.06. - 05.07 zu tilgen,dadurch wurde der volle Betrag für die Zeit von 05.07 - 05.08 in Rechnung gestellt
--- Ende Zitat ---
Dies hätten Sie seinerzeit sofort dem Versorger verbieten sollen, spätestens in einem der Widerspruchsschreiben.
Fahren Sie unbedingt in Ihrem nun einmal eingeschlagenen Verfahrensweg fort
- Abschläge kürzen,
- eigene Jahresrechung(en) erstellen,
- Widerspruch bei jeder Preisteiegerung einlegen
- Schreiben mit Verbot der Aufrechnung abschicken,
- Jahresrechnung des Versorgers wegen falsche Gesamthöhe der geleisteteten Abschläge gemäß § 17 GasGVV zurückweisen und neue verlangen.
Wer hat denn da geklagt und gegen wen???
Gegen Sie ??
Wohl doch nicht
Was der Versorger Ihnen da schreibt ist doch nur damit er Sie \"rumkriegt\" zu zahlen.
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