@Harry01
Seit einem Monat gibt es hier diesen Thread.
Dass dieses Forum viel besucht und gelesen wird, ist auch bekannt.
Nicht alle, die die Beiträge hier lesen, beteiligen sich hier an der Diskussion. Dass auch andernorts viel über das Thema diskutiert wird, ist hinlänglich bekannt. Lupunus hat sich nicht wieder gemeldet....
Kein Gerichtsverfahren war also wohl länger öffentlich angekündigt.
Ihr Versorger weiß auch selbst, welche Gerichtstermine noch anstehen....
Dass man sich bei den Versorgern nun selbst bei Verhandlungen vor Amtsgerichten bestens präpariert, dürfte seit dem Verfahren in Heilbronn bekannt sein.
Sie haben ja alle Beiträge aufmerksam verfolgt.
Ob es deshalb vorteilhaft ist, öffentlich mitzuteilen wann ein Termin stattfindet und ob und ggf. zu welchem Gericht man ggf. einen Anwalt mitnimmt, lasse ich an der Stelle mal offen.
Und es ist bestimmt kein schlechter Rat, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Es spricht viel dafür, dass sich das Gericht bei der Verhandlung für zuständig erklärt und auch in der Sache selbst sogleich entscheiden wird.
Sie brauchen in diesem Fall keinen Anwalt andernorts zu einem anderen Termin, sondern ausschließlich bei diesem Termin. Allein dieser Termin wird dann entscheidend sein.
Undzwar gerade dann, wenn Sie der Auffassung sind, das Gericht sei im Gegensatz zu Ihnen \"rechtsunkundig\".
Es bedarf jemanden, der die Sprache des Gerichts spricht und das Gericht in dieser Sprache von Ihren sehr guten Argumenten überzeugt.
Wenn Sie so argumentieren wie hier, könnte der Richter ggf. zu der Überzeugung gelangen, seine langjährige und mühsame Ausbildung sei vollständig umsonst gewesen, da Sie sich allein über ein Internetforum in die Lage versetzen konnten, sich eine solche zu ersparen und nun gleichwohl besser mit der Materie vertraut sind.
Der Richter könnte deshalb ggf. neidisch werden. Versetzen Sie sich nur selbst in die Lage eines Richters, der mit einer solchen Situation konfrontiert wird.
Es gilt zu bedenken, dass Amtsrichter in bestimmten Sachen \"kleine Könige\" sind. Nämlich dann, wenn keine Berufungsmöglichkeit besteht, ist über diesen \"nur noch der Himmel\".
Kein Richter wird sagen, er habe nach Sympathie entschieden:
Recht ist immer auslegungsfähig.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Es ist also nicht notwendig, jedes Verfahrensstadium und jede Überlegung hier ins Forum einzustellen.
Gut dass hier viele mitlesen können, für die es auch von Interesse ist, worauf man im Fall der Fälle achten sollte. Schließlich kommt es darauf an, auch mal über den eigenen Tellerrand hinauszudenken.
Mit der Antragsumstellung meinte ich übrigends, dass Ihr Rechtsschutzziel dann ein anderes ist und Sie einen anderen Antrag stellen müssen...
Das ist natürlich in dem Termin nur dann der Fall, wenn das Gericht zuständig ist.
Andernfalls ist von diesem schon über gar keinen Antrag zu entscheiden, sondern das Verfahren nur entsprechend des Hilfsantrages an das zuständige Gericht abzugeben, welches dann selbst zu entscheiden hat. Dort müssten Sie dann den umgestellten Antrag anbringen.
Bestreiten Sie den Termin erfolgreich.
Viel Erfolg!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt