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E.ON zahlt 15 Mio. € Konzessionsabgabe nach

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RR-E-ft:
E.ON zahlt 15 Mio. € Konzessionsabgabe nach

tangocharly:
...... so würde ich auch gerne mal meine Steuern zahlen


--- Zitat ---Voraussetzung ist aber, dass Stadt oder Gemeinde jährlich mindestens 30 000 Kilowattstunden Strom abnehmen. Mit der Nachzahlung will Eon-Edis offenbar langwierigen Rechtsstreitigkeiten über die Bewertung von Sondervertragskunden mit einem jährlichen Absatz von über 30 000 Kilowattstunden aus dem Weg gehen.
--- Ende Zitat ---

nomos:
Das wird bei diesen suspekten Regelungen der Konzessionsabgabe nicht der letzte Kuhhandel sein. Ob das alles seine Ordnung hat? Was sagen denn die Aufsichtsbehörden dazu?

Die Konzessionsabgabe ist durch nichts gerechtfertigt! Weder bei Gas, Strom noch Wasser. Straßen und die darin verlegten Versorgungsleitungen gehören zur selbstverständlichen und unverzichtbaren Infrastrukur einer Stadt oder Gemeinde. Die Nutzung erfolgt für die Bürger! Dafür die Quasi-Steuer \"Konzessionsabgabe\" zu verlangen, die der Verbraucher ja mit dem Preis bezahlen muß, ist ein Unding.    
siehe auch hier

wulfus:
\"Die Konzessionsabgabe ist durch nichts gerechtfertigt!\"
Natürlich nicht!
Mich wundert aber nichts mehr in dieser Zeit.
Nimm noch die vom Staat verschenkten \"Verschmutzungszertifikate\" für die Kraftwerke,
die uns rotzfrech in unsere Verbrauchsrechnungen \"eingepreist\" werden.
Das ist m.E. Betrug auf höchstem Niveau, und soll noch bis 2012 geduldet werden!
...und der schlafmützige Deutsche Michel schluckt auch das!

Denk\' ich an dilettantische Politiker und Energiewirtschaftsbosse in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!

RuRo:
@wulfus
Grundsätzlich soll der Nutznießer den Nießbrauch doch wohl nicht unentgeltlich erhalten, sonst wären wir ja im Paradies. Haben Sie als einer der Wenigen im Lande etwas zu verschenken?

@all

Ob die Konzessionsabgabe in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Wenn ein Leitungsbetreiber Strom/Gas eine öffentlich verfügbar gemachte Fläche (= gewidmete Straße) nutzen will, dann soll er dafür auch zahlen.

Das diese Kosten letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden, dürfte dabei niemanden wirklich verwundern. Verwunderung könnte da schon eher eine unterschiedliche Würdigung der zahlenden Klientel (= Verbraucher) je nach Betrachtungsweise auslösen.

Beispielsweise könnte der Gas beziehende Haushaltskunde bei der Vertragsauslegung durch den Versorger als Grundversorgter angesehen werden (Konzessionsabgabe 0,51 Ct/kWh), bei Abführung der Konzessionsabgabe an die Kommune wird der gleiche Kunde aber als Sondervertragskunde abgerechnet (0,03 Ct/kWh), was im Ergebnis 0,48 Ct/kWh ergibt.

Die Frage, welcher Anteil der Konzessionsabgabe in den allgemeinen Preisen der Grundversorgung veranschlagt ist, kann sich jeder selbst beantworten.

Damit könnte sich neben dem Verbrauchermärchen der Ölpreisbindung , die Konzessionsabgabe als vermeintlicher Froschkönig der Kommunen, zur höchst hässlichen Kröte entwickelt haben.

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