@Achaton
Zur Wettbewerbssituation vgl. hier:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1032Die Beiträge hier haben Sie bestimmt gelesen:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=994http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1027Es wäre mal ganz spannend, etwas zu den Preiserhöhungen der ostdeutschen Regionalversorger in Folge der Preiserhöhungsankündigungen der Vattenfall Europe vom Sommer letzten Jahres zu erfahren.
Die tatsächlichen Vattenfall- Preiserhöhungen wurden zum 01.01.2005 nämlich erst wirksam, als auch Ihrem Versorger die Tarifgenehmigung schon erteilt war (07.12.2004).
Die Tarifgenehmigungen mussten schon mindestens drei Monate vor Wirksamwerden am 01.01.2005 beantragt werden, § 12 Abs. 3 BTOElt.
Vielleicht liegt der Grund für das \"Mauern\" Ihres Versorgers gerade darin begründet.
Bei der Tarifgenehmigung handelt es sich auch nicht um vertrauliche Unterlagen des Ministeriums!
Der Bescheid gehört allein dem Adressaten, dem er zugestellt wurde, wie bei anderen Bescheiden auch.
Allein der Versorger könnte den Bescheid
für sich als \"vertraulich\" klassifiziert haben. Es ist nicht ersichtlich, dass dies begründet sein könnte.
Denn auf der Tarifgenehmigung als solcher stehen die genehmigten, vom Versorger gem. § 4 Abs. 2 AVBEltV zu veröffentlichen Tarife, die Befristung der Genehmigung und ggf. Nebenbestimmungen (Widerrufsvorbehalt) und
keinerlei Geheimnisse- jedenfalls wenn alles mit rechten Dingen zugeht.
Es ist nicht so, als wenn noch nie jemand eine Tarifgenehmigung gesehen hätte......
Tragisch war es für Versorger immer nur dann, wenn sie vor Gericht schon nicht einmal diese behördliche Tarifgenehmigung vorweisen konnten.
Auf die Einstufung der Tarifgenehmigung beim Versorger kommt es nicht an. Die Genehmigung
muss den Kunden nachgewiesen werden:
Der Tarifkunde könnte sich nämlich ohne den Nachweis darauf berufen, der Versorger habe gar keine notwendige Tarifgenehmigung. Dann soll gelten:
Fordert ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) von seinen Tarifkunden einen Strompreis, ohne vorher die Genehmigung nach § 12 BTOElt von der zuständigen Behörde einzuholen, hat dies die zivilrechtliche Konsequenz, dass ein solches Verlangen ohne die Genehmigung zunächst schwebend unwirksam ist (vgl. Münchner Kommentar / Mayer-Maly, BGB, § 134, Rn. 7, der diese Rechtsfolge aus der Eigenart der Genehmigungsbedürftigkeit herleitet; ähnlich auch Tegethoff/ Büdenbender/ Klinger, „Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Band 2, § 12 BTOElt, Rn. 325).
Die betroffenen Tarifkunden haben in einem solchen Fall ggf. einen Anspruch gegen das EVU aus ungerechtfertigter Bereicherung nach den Vorschriften der §§ 812, 818 BGB. Handelt das EVU schuldhaft, kommt auch ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 BGB oder aus pFV in Betracht (vgl. Dr. Gabriele Braband, „Strompreise zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle“, Dissertation Jena 2001, erschienen in der Schriftenreihe „Energie- und Infrastrukturrecht“, Band 2, Hrsg. Theobald/ Britz/ Held, C. H. Beck- Verlag München 2003, S. 217 m. w. N.).Das bedeutet, dass ein EVU ohne eine erteilte behördlichen Tarifgenehmigung (abgesehen vom Fall einer Befreiung von der Tarifgenehmigungspflicht wie etwa in BW) von seinen Tarifkunden gar keine Strompreise fordern darf, weil die Strompreisforderungen schwebend unwirksam sind. Dies folgt daraus, dass es sich bei § 12 BTOElt um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB handelt.
Auf die Billigkeit der genehmigten Strompreise kommt es dann zunächst gar nicht an.
Weil ein Tarifkunde ohne den geforderten Nachweis der Tarifgenehmigung gar nicht wissen kann, ob eine Tarifgenehmigung überhaupt tatsächlich erteilt wurde und welchen Inhalt diese hat, wäre er unter Berufung darauf ggf. berechtigt, bis zum geforderten Nachweis seine Zahlungen komplett einzustellen.
Hierdurch kann ein EVU mittelbar zum Nachweis gezwungen werden.
Es ist wie mit der Offenlegung der Preiskalkulation vor Gericht:
Der Versorger muss den Nachweis nicht erbringen, hat dann jedoch die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen.
Sie können sich deshalb an die MDR- \"Umschau\"- Redaktion in Leipzig wenden, die an dem Thema weiter sehr interessiert ist. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen kann der richtige Ansprechpartner sein, um den Sachverhalt weiter zu erhellen.
Interessant sind erst die Antragsunterlagen zum Tarifgenehmigungsverfahren einschließlich der Kostenträgerrechnungen.
Möglicherweise bedarf es im Zusammenhang mit den umstrittenen Vattenfall- Preiserhöhungen einer Korrektur (Widerruf) von Stromtarifgenehmigungen in den neuen Bundesländern.
Sachsen könnte hiervon betroffen sein.
Hierzu bedarf es ggf. einer Abstimmung der einzelnen Landes- Wirtschaftsministerien mit dem Bundeskartellamt.
Wenn nun das neue Energiewirtschaftsgesetz weiter auf sich warten lässt und somit auch die Tätigkeitsaufnahme der Regulierungsbehörde, müssen eben die Kartell- und Strompreisaufsichtsbehörden noch einmal nachhaken.
Die neue Regulierungsbehörde sollte nämlich die Vattenfall- Preiserhöhungen, wie auch alle anderen, die nach dem 01.07.2004 erfolgten, nachträglich kontrollieren.....
Das könnte für die neuen Bundesländer tatsächlich mal etwas bringen.
Vielleicht wenden Sie sich auch in diesem Sinne an Ihr Wirtschaftsministerium und den zuständigen Staatsminister:
In Thüringen hatte das Ministerium weitere Tarifpreiserhöhungen kurzerhand ausfallen lassen.
Das war aber wohl auch das einzige Bundesland, dass sich auch über zwei Jahre mit dem Regionalversorger vor dem Verwaltungsgericht wegen eines Antrages auf Stromtariferhöhungen stritt.
Wenn nun tatsächlich Bundestagswahlen ins Haus stehen sollten, wäre eine breit angelegte Korrektur von Stromtarifgenehmigungen in den neuen Bundesländern im Sinne der Verbraucher ein sehr interessantes Signal, mit dem sich der eine oder andere Politiker den Wählern empfehlen könnte.
Jeder Stromkunde, der ja davon direkt profitieren kann, wäre wohl beeindruckt.
Die eingesparten Stromentgelte sollten zudem in Summe geeignet sein, den privaten Konsum und somit die Konjunktur im Osten etwas zu beleben. Auch der Mittelstand wäre deshalb bestimmt geneigt, eine entsprechende Initiative gern zu unterstützen.
Diese Überlegungen sind nicht neu und werden aktuell bestätigt.
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/296907.htmlNach aktuellen Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes soll das Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik ausschließlich auf den Exporten beruhen, während der private Konsum weiter fehle:
So ist heute im Wirtschaftsteil der TLZ
www.tlz.de zu lesen:
\"Trotz des Wirtschaftswachstums von von real 1,0 % im ersten Quartal habe sich die die konjunkturelle Lage Deutschlands nicht verbessert, sagte der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hehlen. Die inländische Verwendung ist nicht befriedigend, es fehlt der Konsum.\"Die Verbrauchspreise für Energie waren überdurchschnittlich gestiegen und dürften hierzu beigetragen haben.
In den aktuellen Wirtschaftsnachrichten ist weiter zu lesen:
\"Nach aktuellen Untersuchungen der OECD zeige Deutschland ebenso wie Italien einen chronischen Mangel an Widerstandsfähigkeit gegen \"externe Schocks\" wie den Ölpreisanstieg.\"Dieses Moment kann wohl entscheidend mit auf die Ölpreisbindung der Erdgaspreise und die Verteuerung der Strompreise/ Fernwärmepreise aufgrund angeblich gestiegener Brennstoffkosten zurückgeführt werden.
Dann hat der vorgebliche Verbraucherschutz durch die Ölpreisbindung ersichtlich versagt.
Die Verbraucher können eben den EURO nur einmal ausgeben. Und wenn schon die Energiepreise drastisch gestiegen sind, bleibt für anderweitigen Konsum immer weniger Raum.
Es wäre auch der Nachweis, dass der deutsche Elektrizitätsmarkt tatsächlich vom internationalen Energiemarkt entkoppelt ist (Kohlepreise in Indien).
Immerhin hat sich ja die ostdeutsche Braunkohle genüber 2000 wohl gar nicht entscheidend verteuert, wenn die im Geschäftsbericht 2004 der E.ON Ruhrgas AG auf Seite 45 zitierten Angaben zutreffen:
http://www.eon-ruhrgas.com/dateien/downloadarea/pdf/ERG_AG_GB04_de.pdf Die in Deutschland spezifischen Steuern und sog. \"Abgaben\" spielen andernorts keine Rolle, ebenso wie Netzausbaukosten für EEG- Stromeinspeisungen. Die Stromsteuer blieb bei 2,05 Ct/ kWh stabil. EEG- und KWK- Umlage können sich allenfalls marginal geändert haben.
Einige Verbände meinen, die EEG- Umlage hätte sich nach der Neuregelung des EEG im Sommer 2004 sogar verringern müssen.
Die Preiserhöhungswelle zeigt demgegenüber immer neue Kapriolen:
http://professionals.strom-magazin.de/news/news_Bahn_schliesst_Preiserhoehungen_wegen_Energiekosten_nicht_aus_14316_1.htmlBahnchef Mehdorn soll neue Preiserhöhungen seines Unternehmens aktuell nicht mehr ausschließen u. a. mit der Begründung, der Marktpreis für Elektrizität sei seit 2000 um 70 % gestiegen. Unter anderem wegen einer 37 %igen Verteuerung der Energiekosten gegenüber 2003 sollen jedoch erst im Dezember 2004 die letzten Preiserhöhungen der Bahn begründet worden sein. Das Unternehmen produziert seinen Strom zu einem Großteil selbst oder bezieht diesen aufgrund langfristiger Verträge.
http://www.db.de/site/bahn/de/unternehmen/umwelt/klima/energiesparen/energiesparen.htmlhttp://www.db.de/site/bahn/de/geschaefte/infrastruktur__schiene/energie/bahngleichstrom/bahnstrom__gleichstrom__einleitung.htmlhttp://www.taz.de/pt/2005/05/07/a0226.nf/textAn den Brennstoffkosten kann es ersichtlich nicht liegen, jedenfalls nicht beim ostdeutschen Braunkohleverstromer Vattenfall.
Der Nachweis der Abkopplung der deutschen Energiemärkte vom internationalen Trend ist bisher wohl nur den taffen Heizölhändlern in Bad Pyrmont gelungen, die in einem zähen Ringen im Wettbewerb auf dem regionalen Wärmemarkt in und um Bad Pyrmont dafür gesorgt haben müssen, dass die Heizölnotierungen drastisch sanken und dementsprechend auch die Gaspreise zum 01.04.2005 wieder abgesenkt wurden. Möglicherweise handelt es sich dabei jedoch nur um eine Legende und die Heizölhändler in und um Bad Pyrmont sind gar nicht taffer als andernorts und haben ebensowenig Einfluss auf die Erdgaspreise wie jeder andere.Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt