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Autor Thema: Komplette Energiesperre bei Insolvenz  (Gelesen 12944 mal)

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Offline bonita

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« am: 14. Juni 2008, 15:02:43 »
Hallo Zusammen,

ich habe mit meinem EVU folgendes problem:

im april 2008 bin ich in die insolvenz gegangen,wobei ich meine energieschulden ordnungsgemäß mit gemeldet habe. vor dem insolvenzgang hatte ich dem EVU ratenzahlungen angeboten,was aber abgelehnt wurde. Als das EVU von der Insolvenz erfuhr wurde sofort wasser abgesperrt. mein antrag auf einstweilige verfügung wurde vom amtsgericht abgelehnt, so dass ich jetzt bereits seit wochen ohne wasserversorgung bin.
mein insolvenzverwalter hat vertragserfüllung abgelehnt,mir jedoch die möglichkeit gegeben,aus meinem pfändungsfreien einkommen den vertrag mit dem EVU zu erfüllen. dieses ist dann zum amtsgericht gegangen, um antrag auf entfernen der gas- und stromzähler zu stellen. dieser antrag wurde vom richter angenommen,so dass demnächst die komplette energieversorgung ausfällt. obwohl sowohl das EVU als auch der Richter wußte und weiß, dass ich strom aus geschäftlichen und gesundheidlichen Gründen brauche,sollen die zähler entfernt werden.der richter verwies mich ans sozialamt,damit diese die energiekosten übernehmen.das tun sie aber nicht,weil meine ehefrau zu viel verdient.daraufhin wollte meine ehefrau einen neuen vertrag mit dem EVU abschließen,was man ihr verweigerte,mit der begründung,man wisse ja nicht wieviel sie verdient und man sei besorgt,dass nicht bezahlt würde. ebenso wird eine endabrechnung verweigert,obwohl die zählerstände bereits zweimal nach dem insolvenzgang abgelesen wurden.
ich beziehe seit 1995 energie von diesem EVU und stehe bis heute alleine im vertrag.ist das rechtens,dass man nun der ehefrau einen neuen vertrag ablehnt? Und kann ich gegen das gerichtsurteil vorgehen? das amtsgericht hat mir einen rechtshilfebescheid bereits mehrmals verweigert.einen anwalt kann ich mir eigentlich nicht leisten. was kann ich machen?

danke im voraus für eure antworten

Offline nomos

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 14. Juni 2008, 17:46:51 »
@bonita,

Das ist ein zunehmendes Problem  siehe hier

Empfehlung § 36,37,38 EnWG lesen

Hier ist eher ein Schuldnerberater gefragt! siehe hier oder hier


Aber vielleicht gehört das bei der Energiepreisexplosion künftig zur Kernaufgabe des BdEV.  :rolleyes:

Offline Cremer

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 14. Juni 2008, 22:26:13 »
@bonita,

versteh ich nicht ganz.

Der Insolvenzverwalter kennt doch auch die Materie.

Es ist ferner die Frage nach geschäftlicher und privater Ternung der Versorgung.

Wenn Sie privat neue Verträge abschließen, dürfte das EVU Ihnen diese Möglichkeit nicht verwähren.

Das eine resultiert aus einer geschäftlichen Beziehung und das andere privater Natur.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline e-Stromer

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #3 am: 15. Juni 2008, 06:17:03 »
Hallo, benita,

In jedem Fall würde ich Rechtsanwalt kontaktieren – denn die Sache ist schwierg für einen Laien.

Auch kann RA selbst – weil mit richtiger Begründung - einen Beratungshilfe- und ggf. Prozesskostenhilfeschein-
bei Gericht beantragen. Vielleicht können Laien nicht den genauen Sachverhalt im Antrag nennen?
Mehrere Fälle sind hier bekannt geworden, dass AG´s gerne und sorglos Rechtsberatungsscheine ablehnen
und immer wieder neue Begründungen für einen Antrag wollen = Hinauszögern, Zermürbung ?
(Vielleicht sind AG´s verpflichtet, solches erstmal tun zu müssen aufgrund von Einsparungen -  
auf Kosten der Armen – von „oben“ befohlen… Wer weiß das schon, was da seit Monaten im Gange ist - (geht um verschiedene Anliegen sogar).

Oft ist ein Treuhänder ein Rechtsanwalt. Er sollte Dir helfen oder zumindest eine Auskunft geben, was weiter zu tun ist !!
Ggf. sollte er wenigstens beim Formulieren helfen/können – vielleicht müssen? Ebenso wird er wissen,
welche Fristen einzuhalten sind und eben ob und für welche Rechtsmittel usw.

Nach einem AG-Urteil ist m.W. die nächste Instanz das Landgericht.

Vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten? Beschwerde, Gehörsrüge u.a.m.
Ich bin juristischer Laie – vielleicht kann ein RA da Näheres dazu beitragen.

Jedenfalls würde ich sofort am Montag auch bei der Caritas-Schuldnerberatung vorsprechen,
bzw. telef. einen kurzfristigen Termin ausmachen –
vielleicht hast Du gar das Insolvenzverfahren über die Caritas eingeleitet. Auch weiß die Caritas,
welche Rechtsmittel einzulegen sind, obwohl die Caritas keine Rechtsberatung geben darf.

Auch würde ich bei verivox o.a. einen anderen Energie-Anbieter (Gas, Strom) suchen –
auf den Namen der Ehefrau o.a.

Merke - besser ist – in Zukunft, dass man Billigkeitseinrede macht,
wenn man in der Grundversorgung ist, schon allein für den Fall, dass man mal vergisst zu überweisen.
so dass eine Sperrung schon gar nicht erfolgen darf. Bezahlen kann man ja immer noch.

Wasser sollte m.E. nicht gesperrt werden dürfen.
Diesbezüglich würde ich mich an meine zuständige  Kartellbehörde wenden, den Sachverhalt – Verlauf der EVU-Sache –
schildern und bitten, dass diese sich an den Versorger wendet. Für Wasserlieferungen sind m.E. die Stadtwerke zuständig.

Ich wünsche Dir, dass Du alles auf die Reihe bekommst. *Daumen drück*

Offline bonita

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #4 am: 19. Juni 2008, 15:57:49 »
Hallo,

in meinem posting \"energiesperre in der regelinsolvenz\" hatte ich die schwierigkeiten mit dem hiesigen energieunternehmen (stadtwerke troisdorf) in meiner regelinsolvenz beschrieben.für die antworten danke.
nun ist es soweit.heute morgen haben mich die stadtwerke unterrichtet,dass aufgrund des richterlichen beschlusses des AG siegburg am 23.6.08 sämtliche energiezähler abmontiert werden.damit habe ich keinen strom,kein wasser,kein gas. eine neuer vertrag mit meiner frau wird verweigert. einem anbieterwechsel wird man keine genehigung erteilen. all dies soll die nächsten 6 jahre,also bis zum ende der insolvenz dauern.auch bei einem umzug würde keine energielieferung erfolgen.
die folgen muß ich hier nicht beschreiben. natürlich wird gegen das urteil berufung eingelegt,allerdings sind die aussichten auf erfolg ziemlich dürftig. nur ist der fall vorläufig vollstreckbar.  für mich und meine familie ist das das aus.

Offline Black

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #5 am: 19. Juni 2008, 16:20:33 »
Mir ist nicht ganz klar, warum ein Anbieterwechsel nicht funktionieren sollte? Dieser muss doch nicht genehmigt werden.

Sind sie anwaltlich vertreten?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline bonita

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #6 am: 19. Juni 2008, 16:45:10 »
habe mit mehreren anbietern gesprochen.alle haben gesagt,dass die stadtwerke wegen der inso nicht zulassen,dass ich wechsele.(müssen sie auch nicht)
einen anwalt suche ich noch.verdammt schwierig. einige haben abgesagt,weil die chancen, zu gewinnen,minimal sind.

Offline Black

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #7 am: 19. Juni 2008, 16:52:53 »
ich sehe keine Rechtsgrundlage nach der ein Versorger einen Anbieterwechsel genehmigen müßte bzw. verweigern könnte.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline superhaase

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #8 am: 20. Juni 2008, 09:31:17 »
Es müsste doch möglich sein, dass die Ehefrau, die ja \"genug\" Geld verdient, Lieferverträge abschließen kann.
Das sollte doch ein Rechtsanwalt durchboxen können.

Oder wird das Gehalt der Ehefrau auch schon im Zuge Ihrer Insolvenz gepfändet?
Das wäre dann schon ein Problem.

Bin zwar auch kein juristischer Fachmann, aber es kann doch trotzdem in unserem Land nicht möglich sein, eine Familie am ausgestreckten Arm des Versorgers (bei einem Einkommen, das ja zumindest zum Teil unpfändbar ist) verdursten und erfrieren zu lassen. Notfalls kann der Versorger ja auf einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung bestehen.

Ich verstehe nicht, warum sich kein Rechtsanwalt findet, der wenigstens das durchzusetzen bereit ist.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline bonita

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #9 am: 20. Juni 2008, 19:50:56 »
Hallo,

@superhase

doch.in unseren land lässt man menschen am ausgestrecktem arm verhungern und erfrieren. hauptsache man spart geld. ich beschäftige mich schon, notgedrungen, seit einiger zeit mit den armutsproblemen hier. dies interessiert keinen einzigen unserer ach so tollen politiker.
aber zu meinem fall: alle anwälte,mit denen ich heute wieder gesprochen habe,haben mir gesagt,dass das urteil nicht anfechtbar sein wird. es gibt hier vertragsfreiheit.niemand muss mit irgend jemandem einen vertrag abschließen.niemand hat auch ein recht auf energieversorgung.wenn die unternehmen,warum auch immer,nicht wollen,brauchen sie keine lieferverträge abschließen.
mal sehen,wie ich das irgendwie hinkriege.

danke für eure antworten

Offline superhaase

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #10 am: 21. Juni 2008, 15:41:14 »
Letzter Ausweg ist vielleicht:

In eine Wohnung in einem größeren Mietshaus ziehen, das eine Zentralheizung und zentrale Wasservorsorgung hat, so dass alle Nebenkosten über den Vermieter abgerechnet werden.
Ihre Frau sollte eine solche Wohnung anmieten können.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Black

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Komplette Energiesperre bei Insolvenz
« Antwort #11 am: 21. Juni 2008, 17:52:20 »
Zitat
Original von bonita
 es gibt hier vertragsfreiheit.niemand muss mit irgend jemandem einen vertrag abschließen.niemand hat auch ein recht auf energieversorgung.wenn die unternehmen,warum auch immer,nicht wollen,brauchen sie keine lieferverträge abschließen.

Es gibt in Deutschland für lebenswichtige Güter sehr wohl einen Kontrahierungszwang (solange Sie zahlen können). Es gibt entsprechende Urteile sogar, die ein Anrecht auf die Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank bestätigen.

Haben denn ANDERE Versorger abgelehnt mit Ihnen oder Ihrer Frau einen Liefervertrag abzuschließen? Wie bereits gesagt, der Grundversorger kann Ihnen den Wechsel nicht verbieten. Ihr Anschluss und die zur Versorgung notwendigen Anlagen gehören nicht dem Grundversorger sondern dem Netzbetreiber. Mit dem können Sie/Ihre Frau einen sepparaten Netznutzungsvertrag abschließen. Das kann Ihnen der Netzbetreiber als Monopolist auch nicht verwehren.

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass die Versorgung mit Energie Grundlage einer menschenwürdigen Existens ist.

Wenn alles nichts hilft, gehen Sie an die Presse.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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