Energiepreis-Protest > EWE
Beim jährlichen Widerspruch jede Erhöhung wieder erwähnen?
Solarfuchs:
Hallo Kampfzwerg,
vielen Dank für die klare kurze Antwort \"nein\"!
Das hat mir weitergeholfen. Ich konnte leider nicht früher antworten wegen der Feiertage.
Ich versuche gerade herauszubekommen, ob ich Tarifkunde oder Sondervertragskunde bin.
Ich bin seit 1986 Kunde bei EWE. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag. (Das Haus (BJ 1972) habe ich vom Vorgänger übernommen).
Bin ich damit Tarifkunde, obwohl in den Abrechnungen immer S I stand bzw. steht?
Und obwohl in dem Schreiben letztes Jahr wo alle in den classic Tarif verschoben wurden, die EWE in ihrem Schreiben bestätigte, daß man S I Kunde sei?
Allerdings hat die EWE auf meinen 1. Widerspruch im Juni 2005 mit folgendem Satz geantwortet, Zitat:
***
... Weiter verweisen wir zur Berechtigung des Strom- bzw. Gasversorgungsunternehmens zur Preisänderung auf die Paragraphen 4 Abs. 2, 32 Abs. 2 der bundeseinheitlichen Rechtsverordnung über die Elektrizitäts- und Gasversorgung von Tarifkunden ( AVBEltV und AVBGasV) hin.
Die Änderung der Energiepreise ist zuvor auch in den örtlichen Medien, z. B. in der ... Tagespost , Rheiderland-Zeitung, Generalanzeiger, u.a. entsprechend den bestehenden Vorschriften öffentlich bekannt gegeben worden. ...
***
Nach dem was ich hier im Forum gelesen habe, müßte ich dann ja wohl Tarifkunde sein.
Es wäre schön, wenn mir das hier jemand bestätigen könnte, ob das so ist.
Denn ich habe auch gelesen, daß es Tarifkunden gibt, die ihre Abschläge auf 0 reduzieren. Die Begründung hierfür hab ich trotz eifrigen Suchens und Lesens noch nicht finden können.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand erklären könnte oder wenigstens einen Link geben kann wo ich das dann nachlesen kann.
Denn auf 0 zu kürzen, hätte ich auch Lust drauf. Allerdings muß ich dafür sicher sein, daß ich tatsächlich Tarifkunde bin und ich brauche dafür Argumentationshilfen, die ich wie gesagt, noch nicht gefunden habe.
Grüße
Solarfuchs
Kampfzwerg:
@solarfuchs
nach dem, was Sie schreiben kann man nicht beurteilen, ob sie nun Tarif- oder Sondervertragskunde sind.
Also wird Ihnen eine Recherche wohl nicht erspart bleiben
- und das ist auch gut so ;)
--- Zitat ---Denn ich habe auch gelesen, daß es Tarifkunden gibt, die ihre Abschläge auf 0 reduzieren. Die Begründung hierfür hab ich trotz eifrigen Suchens und Lesens noch nicht finden können.
--- Ende Zitat ---
8o Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
(Und das nicht wegen der Kürzung!)
Zwei links stehen bereits in einer älteren Antwort!
EWE siehe hier
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=120
--- Zitat ---...und ich brauche dafür Argumentationshilfen, die ich wie gesagt, noch nicht gefunden habe.
--- Ende Zitat ---
falls Sie doch SV-Kunde sein sollten, na, da könnte doch geholfen werden: ;)
Sondervertragskunden Argumentationshilfen
und - immer empfehlenswert - mal hier stöbern
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=36
eislud:
@Solarfuchs
Überlicherweise gibt es zumindest ein Begrüßungsschreiben des Versorgers, aus dem der Tarif hervorgeht. Vielleicht hast Du das noch vorliegen.
Wenn seit Jahren auf den Jahresabrechnungen der Tarif S I abgerechnet wird, kann man sich meines Erachtens eben auch genau darauf berufen, weil offensichtlich ja seit Jahren Einigkeit über den Tarif besteht.
S I scheint ein Sondervertrag, guckst Du beispielsweise hier.
Die Versorger anworten gewöhnlich derart, dass sie sich auf die AVBGasV oder die GasGVV berufen. Sie gelten aber trotzdem regelmäßig nicht für Sondervertragskunden, guckst Du auch beispielsweise hier.
Meines Erachtens bist Du Sondervertragskunde.
Begründung für eine Kürzung auf Null bei Tarifkunden, guckst Du beispielsweise hier.
Ansonsten solltest Du selbst noch etwas mehr im Forum recherchieren.
Gruss eislud
[Edit]
Hab gedacht ich beteilige mich auch noch etwas an der Klärung, hab wohl etwas zu lange nachgedacht :D
jroettges:
@Solarfuchs
Bin auch EWE-Kunde. Von 1995 bis 2007 in einem Sondervertrag S1, seither wegen Widerspruchs gegen die zwangsweise Umstellung nach EWE Classic von der EWE ebenso zwangsweise in die Grundversorgung (Tarif GII) versetzt.
Dass ich trotzdem nicht mehr zahle und dieser Versetzung in die Grundversorgung widersprochen habe, ist selbstverständlich.
Die EWE selbst hat die S1-Verträge immer als Sonderverträge betrachtet und auch nur die entsprechende Konzessionsabgabe an die Kommunen gezahlt. Sie hat stets die AVBGasV per AGB in die Verträge einbezogen, was ja bei einem Grundversorgungs-Tarif keinen Sinn machen würde, denn da gelten AVBGasV bzw die GVVGas ja von Gesetz wegen.
In meinem Vertrag heißt es dazu:
\"Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns ist die Bundeseinheitliche Verordnung über Allgemeine Versorgungsbedingungen. Ein Exemplar dieser Bedingungen ist beigefügt. Bei Lieferung zu Gas-Sondervereinbarungen gelten auch die Allgemeinen Versorgungsbedingungen als Vertragsgrundlage.\" Ich nehme an, das steht so in etwa auch bei Dir.
Außerdem nennt mein Vertrag einen \"Preis je cbm\" ohne jede Relativierung und ohne Hinweise auf Regelungen zur Preisanpassung, die spätestens seit Erlass des novellierten EnWG Mitte 2005 zwingend vorgeschrieben sind. Die EWE beanspruchte vielmehr stets ein Recht zur einseitigen Preisbestimmung über §4 der AVBGasV.
Bei den Verfahren am Landgericht Oldenburg hat die EWE erstmals diese verwegene Theorie geboren, dass die Sonderverträge S1 trotzdem allgemeine Tarifverträge seien. Der Richter dort hat es sich einfach gemacht und ist der EWE-Argumentation sogar gefolgt. Die Urteile sind aber in Berufung und noch nicht rechtskräftig.
In anderen Prozesslinien haben die Gerichte ganz anders entschieden. Man wird also abwarten müssen, ob und welches Urteil letztlich diese Frage abschließend klärt oder ob der Gesetzgeber endlich seiner Verpflichtung nachkommt, die Lieferverhältnisse unter §41 EnWG so zu beordnen, wie er das mit den GVVGas und Strom für die Lieferverhältnisse in der Grundversorgung getan hat.
Kampfzwerg:
@Eislud
na ja,
vermutet habe ich den Sondervertragsstatus bei @solarfuchs ja auch..., aber...
...war zumindest ein guter Versuch :D
Im Übrigen ein sehr schönes Beispiel für einen (der) zahllosen Tarifkunden ;)
@solarfuchs
gräme Dich nicht (ich sag auch einfach mal Du)
mit einem Sondervertrag aus dem Jahre 1986 !!! hast Du wahrscheinlich im Ergebnis und unter dem Strich auf lange Sicht sogar bessere Karten als mit einem Tarifkundenstatus.
Selbst wenn sich bei TK die Möglichkeit einer Kürzung auf Null vordergründig und auf den ersten Blick schon sehr reizvoll anhört!
(diese, meine, Meinung ! fusst bis jetzt auf einer Mischung aus Intuition, Fakten, Rechtsverständnis, Urteilen u. v. m. , ist also rein subjektiv ;) , wie Meinungen eben so sind)
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