Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Telefonische Mahnung ????
taxman:
Wieso hat der nicht heute angerufen?
Jetzt könnte ich ihm sogar das heutige BGH-Urteil um die Ohren hauen und müsste mich nicht mehr über das Wadeyer-Hartz-Urteil von vor vielen Jahren ärgern!
:D :D :D :D
Long-Rider:
Hi,
ich bin letzte Woche angerufen worden, mit der Frage ob ich meinen Widerspruch noch einmal überdenken würde, weil die ESG zwischenzeitlich der Meinung wäre, dass ihre Preisanpassung gerichtlich standhalten würde, da die Nachforderung zwischenzeitlich schon ca. 700€ betragen würde und auch noch \"bezahlbar\" wäre. Es wurde auch auf das BGH-Urleil vom letzten Jahr hingewiesen.
Ich habe dann auf \"Unseren Sondervertrag\" hingewiesen, der auch bestätigt wurde. Ebenso habe ich auch meinen Widerspruch bekräftigt, worauf sich der ESG-Mitarbeiter freundlich verabschiedete.
Ich glaube das war nur noch mal eine Panikattacke vor dem heutigen Urteil.
Was glaubst du?
libellchen:
Ich habe heute auch einen solchen Anruf bekommen. Der \"nette\" Kundenbetreuer fragte mich scheinheilig, wie denn meine Rückstände zustande gekommen seien.
Nachdem er natürlich zugab, von meinem Widerspruch zu wissen, wollte er mir die rechtliche Sicht der Erdgas Südwest darlegen. Ich verzichtete darauf. Er trug mir nun an, den Widerspruch zurückzunehmen. Als ich ich mich unnachgiebig zeigte, drohte man mir als Konsequenz mit einem SCHUFA-Eintrag.
Nun bin ich mal gespannt, was tatsächlich passiert...
Grüße an alle Widerständler!!
nomos:
--- Zitat ---Original von libellchen
.....
Er trug mir nun an, den Widerspruch zurückzunehmen. Als ich ich mich unnachgiebig zeigte, drohte man mir als Konsequenz mit einem SCHUFA-Eintrag
--- Ende Zitat ---
@libellchen, unbedingt den Namen festhalten. Rückruf anbieten, Telefonnummer/Durchwahl festhalten. Bei festgestelltem Eintrag Anzeige! Der Eintrag ist nicht nur nach den Schufa-Bedingungen unzulässig, er ist rechtswidrig. Siehe hier:
--- Zitat ---Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen z.B. Telekommunikations-Unternehmen ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn diese wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten. Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar - der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen. Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach § 187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung, der Verursacher - die einzelne Person in dem Unternehmen - sei kaum zu ermitteln.
--- Ende Zitat ---
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libellchen:
@nomos, vielen Dank für den Hinweis! Den Namen habe ich mir zum Glück notiert.
Falls die Herrschaften tatsächlich einen Eintrag veranlassen wollen, müssten sie mich nach dem Gesetz vorher schriftlich informieren. Aber darauf kann man sich wohl nicht verlassen... Werde die Sache jedenfalls im Auge behalten und ggf. tatsächlich Anzeige erstatten.
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