Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Telefonische Mahnung ????

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taxman:
Die Erdgas-Südwest-GmbH ruft jetzt die Gaspreisrebellen an!

In dem Gespräch will der Anrufer erfahren auf welche Rechtsposition sich der Kunde stützt und ob er den Widerstand aufrecht erhalten will.

Es ist davon auszugehen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und eventuell später in einem Prozess verwendet wird.

Man sollte in seinem Gespräch darauf hinweisen, dass man lt. Gaslieferant Sonderkunde sein soll und man daher die Möglichkeit der Preisanpassung wegen fehlender wirksamer Klauseln in den größtenteils nicht vorhandenen Lieferverträgen anzweifelt.

Auch der Hinweis an die Mitgliedschaft beim BdE sowie die Absprache des Vorgehens mit einem Rechtsanwalt ist m. E. absolut hilfreich! ;)

Rebellische Grüße
taxman

egn:

--- Zitat ---Original von taxman
Auch der Hinweis an die Mitgliedschaft beim BdE sowie die Absprache des Vorgehens mit einem Rechtsanwalt ist m. E. absolut hilfreich! ;)

--- Ende Zitat ---

Man kann aber auch einfach auflegen.  :D

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von taxman
Es ist davon auszugehen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und eventuell später in einem Prozess verwendet wird.
--- Ende Zitat ---
Hallo taxman,

möchtest Du mir in Sachen Paranoia jetzt den Rang ablaufen? ;)

Die Aufzeichnung des Gesprächs wäre meines Wissens eine eindeutige Verletzung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (so heisst das glaub\' ich).

Folglich könnte eine solche Aufzeichnung natürlich nicht als Beweismittel verwendet werden und hätte zudem eine sofortige Strafanzeige zur Folge.

Falls und sobald ich meinen Anruf erhalten sollte, werde ich den Anrufer nur fragen, ob er außer meinem Namen auch den bisherigen Schriftwechsel vorliegen hat und falls ja, ob er dann noch ernsthaft Fragen haben kann ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

Rob:
Hallo Rebell,

da warst Du wohl schneller!
Gesprächsaufzeichnungen sind nur nach einem Hinweis darauf gestattet. Sagt man, man wolle dies nicht, sind die Aufzeichnungen zu unterlassen.
Kennt man doch von der ganzen Call-Center-Seuche, die um sich greift... .

Auflegen ist immer gut!

Gruß,
der Rob

taxman:

--- Zitat ---Original von egnMan kann aber auch einfach auflegen.
--- Ende Zitat ---

Muss man aber auch nicht, denn ich persönlich habe ja auch nichts gegen den Anrufer persönlich. Der macht seinen Job und sonst gar nichts.

Insgesamt kann ich immer nur wieder betonen wie kulant unser Gasversorger sich in seinen Schreiben äußert usw..

Z. B. sind seltenst bis gar nicht Sperrandrohungen gegenüber einem Gaspreisrebellen bekannt geworden! Da muss ich hier ganz andere Berichte von anderen Versorgern lesen!

@ESG-Rebell,
bei mir sagte er, dass er die Unterlagen nicht vorliegen habe und deshalb auch nichts spezielles dazu sagen könne, nachdem ich die Feststellung des Versorgers unter die Nase gerieben habe, dass ich doch Sonderkunde sei und das BGH-Urteil speziell für Tarifkunden ergangen sei! Insoweit dieses Urteil für mich gar keine Bedeutung hat.

Verfolgen tun mich meine Kiddies, das langt mir!  ;)

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