Liebe Mitstreiter,
gerade sitze ich am PC und muss wieder einmal ein Schreiben an meinen Gaslieferanten NGW formulieren. Nachdem man nun mittlerweile seit Jahren bei der Sache ist, hat jeder von uns einiges gelernt.
Eines zum Beispiel ist der hier an einigen Stellen zu findende Rat, nicht die Preiserhöhung selbst, sondern gegen den gesamten Preis Einspruch einzulegen.
Diesen Stand geben aber die Musterschreiben nicht mehr wieder.
Ich stelle mir zumindest die Frage, was denn nun richtig ist und kannst mir vorstellen, dass Neulinge noch verunsicherter sind.
Was ist nun erforderlich, Erhöhungen oder Gesamtpreis angehen?
Vielen Dank für eine Klärung!
Mit freundlichen Grüßen
lime