Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eigene Berechnung nach Jahresrechnung  (Gelesen 5095 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Lime

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 46
  • Karma: +0/-0
Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« am: 01. Februar 2008, 16:59:53 »
Hier mein Zwischenstand und Ihre Meinungen wären mir einmal wichtig.
Folgendes habe ich bisher getan:
Ich habe einen Musterbrief aus dem Forum auf mich angepasst und Ende 2006 für mich UND für meine Eltern jeweils widersprochen.
Im laufenden Jahr habe ich den letzten Preis zum Zeitpunkt des Widerspruchs den Wünschen der NGW nach gezahlt und auf Preiserhöhungen nicht reagiert, sondern durchweg weiter den gleichen Preis gezahlt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhielt ich mal einen erklärenden Brief (warum Erhöhungen notwendig wären), mal einen fordernden mit Änderung des Tarifs zugeschickt (sollten Sie sich bis dann nicht gemeldet haben, ändere sich mein Tarif automatisch). Letzterem habe ich mit dem Hinweis widersprochen, dass es rechtlich nicht korrekt ist, einseitig Verträge zu ändern. Daraufhin keine Reaktion (auf der Jahresrechnung sah ich. Dass tatsächlich in einen anderen Tarif gesetzt worden war).
Betonung: Über das ganze Jahr hin, habe ich aber den mir zuletzt bekannten monatlichen Preis (Jahresrechnung 2006) pünktlich überwiesen!
Zum Ende des Jahres erhielt ich dann die Jahresrechnung mit der Neuberechnung für 2008. Hierauf habe ich diese komplett selbst neu berechnet und zwar mit dem Preis zum Zeitpunkt meines Widerspruchs (4,77 Cent und analog dazu den Grundpreis, der ja dann gleich blieb). Das Jahr über zuviel gezahlte Gelder und der wieder zugrunde gelegte eigene Preis zum Zeitpunkt meines Widerspruchs minderte natürlich die von mir daraus neu berechnete zukünftige monatliche Rate.
Jetzt kommt’s: 2-3 Wochen später erhielt ich eine neue Benachrichtigung, nämlich dass ich zu den festgelegten Zeiten (monatliche Datumsangaben für 2008) den (von mir berechneten!) Betrag zu überweisen hätte. Eine später –wieder nach Wochen eintreffende- Mitteilung über eine Erhöhung ignorierte ich nun wieder. Für diesen Fall interpretiere ich einfach einmal die letzte Nachricht so, dass NGW meine Berechnung akzeptiert hat. Richtig? (Ich habs ja schriftlich!)
Für das Haus meiner Eltern reagierte ich 2007/2008 schriftlich genauso und habe Ende Januar ebenfalls die erhaltene Jahresrechnung „korrigiert“ und versendet. Darauf reagierte NGW mit folgendem Brief:
*******************
Sehr geehrter Herr x,
Sie beanstanden mit Ihrem Schreiben vom 3. Januar 2008 unsere Jahresrechnung 2007. Unsere Gaspreise (Grund- und Arbeitspreis) - so Ihre Begründung -seien unangemessen hoch, d. h. entsprächen nicht der Billigkeit im Sinne von § 315 BGB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 13. Juni 2007, einzusehen über das lnternet mit dem Link http://www.bundesgerichtshof.de, Aktenzeichen: Vlll ZR 36/06, Rechtssicherheit geschaffen mit folgenden Feststellungen:
1. Das Gasversorgungsunternehmen ist - ausgenommen bei Vorliegen einer im gegenseitigen Einvernehmen getroffenen anders lautenden Regelung im Einzelfall – jederzeit berechtigt, die Gaspreise anzupassen, d. h. anzuheben oder zu senken.
2. Der einseitig vom Versorgungsunternehmen bestimmte Gaspreis unterliegt der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB.
3. Die Anpassung/Anhebung des Gaspreises entspricht der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB, wenn das Versorgungsunternehmen lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergibt.
4. Die Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation kann von dem Gasversorgungsunternehmen nicht verlangt werden. Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, hat unser Haus die Gaspreise nur angehoben entsprechend dem Anstieg unserer Bezugskosten. Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Er bescheinigt weiterhin, dass teilweise sogar geringere Steigerungen an die Kunden weitergegeben wurden. Die in unserer Jahresrechnung 2007 in Ansatz gebrachten Gaspreise sind mithin angemessen.
Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Kundenservice-Centers über das Servicetelefon xxx montags bis freitags von 07:OO bis 19:OO Uhr gerne zur Verfügung. Oder nutzen Sie unter http://www.ngw.de unseren umfangreichen Online-Service.
Mit freundlichen Grüßen
*******************
Was mich nun interessiert: ich interpretiere nun diesen Brief zwar so, dass NGW mein Verhalten nicht gefällt, aber Konsequenzen werden nicht angedroht. Ich lese einfache Aneinanderreihungen von Sätzen, deren Inhalt nicht zusammen gehören. Man schreibt, dass Erhöhungen stattfinden aber es gibt keinen BEWEIS dafür, nur eine Behauptung!
Wie geht es nun weiter, kann ich alles so lassen, liege ich richtig oder muss korrigieren/nachbessern oder soll ich gar nicht reagieren? Die Zahlungen laufen ja weiter!
Kann jemand etwas hilfreiches dazu sagen?
Vielen Dank für die Mühe, die sich alle hier und vielleicht auch in meinem Falle machen!

lime

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #1 am: 04. Februar 2008, 08:56:27 »
@Lime

Das Schreiben der NGW ist ein ganz normales Erwiderungsschreiben, das mir - mit gleichem Text - ebenfalls vorliegt.

Ich sehe keine Veranlassung zu einer erneuten Reaktion Ihrerseits.
NGW hat die von Ihnen berechnete Höhe der Abschläge angenommen und wird bei \"passender\" Gelegenheit eine erneute Erhöhung aufgrund \"gestiegener Bezugskosten\" vornehmen und um eine Anpassung der Abschläge bitten \"um Ihnen größere Nachzahlungen zum Jahresende zu ersparen\"

Da eine Preiserhöhung bereits jetzt zum 01.02. vorgeommen wurde, dürfte die nächste Infopost erfahrunsgemäß wahrscheinlich mit \"Anpassungstermin\" 01.04. erfolgen.

Offline Lime

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 46
  • Karma: +0/-0
Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #2 am: 04. Februar 2008, 09:48:20 »
Vielen Dank für die Mühe, den ganzen Text zu lesen Kampfzwerg,
was heißt eigentlich angenommen? Führt dies zukünftig dazu, dass über diese Sache nie mehr mehr Nachforderungen entstehen können?

Grüße am Rosenmontag
lime

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #3 am: 04. Februar 2008, 10:57:15 »
@Lime

Gern geschehen.

Nein, das heisst es definitiv nicht.
Schön wäre es ;)

NGW hat die Abschlagshöhe nur für den Moment akzeptiert und Abschlagszahlungen an sich, egal in welcher Höhe, sind nur Vorauszahlungen auf eine noch zu erstellende Forderung.
Sie dürfen nicht vergessen, dass erst mit der Erstellung der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode eine (Nach-) Forderung entsteht!

Wie heisst es so schön: Erst am Ende der Schlacht werden die Toten gezählt. :)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz