Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: erdgedeckter Flüssiggastank  (Gelesen 14906 mal)

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Offline ClaraS

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erdgedeckter Flüssiggastank
« am: 19. April 2008, 12:26:32 »
Hallo zusammen,

kann mir in diesem Forum jemand den Unterschied zwischen den verschiedenen Erdtanks erklären.
Ich habe bei meinen Anfragen an Tankanbieter eine Email bekommen, in der sinngemäß steht, dass die besten Erdtanks die mit einem sogenannten Mannloch wären. In einer weiteren Email wurde mir mitgeteilt, dass man mir die neueste Technik, d.h. ohne den Mannlochdeckel anbieten würde.  Diese Tanks müssten bei der 10-jährigen Prüfung nicht mehr begangen werden und würden dadurch länger halten.
Was ist denn ein kathodischer Korrosionsschutz, den müsste doch eigentlich jeder Erdtank haben.
Durch die gegensätzlichen Aussagen bin ich jetzt so schlau wie vor meinen Anfragen.

Vielen Dank
ClaraS

Offline Watzl

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #1 am: 19. April 2008, 14:13:21 »
Die Idee, einen Tank zu mieten, ob freistehend oder erdgedeckt, sollten sie am besten sofort fallen lassen. Es gibt keinen Grund, einen Tank zu mieten.

1)
Sie erwerben mit der Miete lediglich Nutzungsrechte, der Tank gehört der Vertragsfirma. Sollten sie irgendwann kein Mieter mehr sein wollen, so müssen sie den Tank zurückgeben. Alle damit verbundenen Kosten haben dann sie selbst zu tragen. Gerade bei erdgedeckten Tanks ist das eine enorme Summe.
2)
Der Druckminderer gehört in vielen Fällen dem Mieter auch bei Miettanks. Ist der  defekt, so tragen sie wiederum selbst die Kosten dafür.
3)
Vergleichen sie den Gaspreis ihres Vertragsansbieters mit dem auf dem freien Markt, so werden sie feststellen, dass die Preise auf dem freien Markt deutlich günstiger sind. Auch bei einer vielleicht vorhandenen Vertragsklausel, die ihnen den Markt öffnen soll, werden sie niemanden von den freien Händlern finden, der ihnen Gas verkauft. Eine eindeutige Rechtssprechung hat hier vor eigen Jahren einen Riegel vorgeschoben.
4)
Alle schönen Versprechungen des Außendienstlers nützen ihnen sehr wenig oder gar nichts. Entscheidend ist das, was im Vertrag steht. Diese Verträge sind in der Regel so gestrickt, dass es für einen Laien unmöglich ist zu erkennen, ob da wirklich das drinn steht, was man glaubt durch das Mieten an Vorteil zu haben.

Lasse sie also die Finger von der Mietvariante.

Im Übrigen: den Tank mieten und dann das Gas auf dem freien Markt kaufen, das geht auch nicht. Wer mietet, der muss auch bei dieser Firma tanken. Der muss auch deren Preise akzeptieren. Er hat k e i n e Möglichkeit mehr, woanders zu tanken.

Sie haben sich offensichtlich schon für einen Erdtank entschieden.
Diese Tanks sind immer teuerer als die oberirdischen Tanks. Haben aber den Vorteil, dass sie nicht im Wege stehen und auch keinen \"Blickfang\" bilden.
Die Prüfung dieser Tanks ist auch teuerer als bei den oberirdischen Tanks.

Setzen sie sich mit einem freien Händler in Verbindung, der kann sie  eben so gut beraten, wie der Vertragshändler. Er kann ihnen auch jede Art von Tank verkaufen. Bei Bedarf von Adressen mailen sie mich bitte an.

Für weitere Fragen steht ihnen dieses Forum gerne zur Verfügung.

Eine gute Entscheidung wünsche ich.
Melden sie sich bitte wieder und tun kund, wozu sie sich entschieden haben.



H. Watzl

Offline ClaraS

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #2 am: 19. April 2008, 16:34:39 »
Hallo Herr Watzl,

die Entscheidung, ob ich mir einen Tank miete oder einen Tank kaufe ist bereits gefallen - ich werde mir, auch durch die vielen Beiträge in diesem Forum, keinen Tank mieten. Allerdings weis ich nicht, welchen Tank ich kaufen soll.
Gibt es tatsächlich so große Qualitätsunterschiede? Welchen Vorteil hat ein Tank mit Mannlochdeckel bzw. ein Tank ohne diesen Deckel? Was für einen Erdtank soll ich nehmen?

Vielen Dank für die wirklich schnelle Antwort
ClaraS

Offline Combatant

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #3 am: 20. April 2008, 21:31:48 »
Hallo ClaraS,


Behälter ohne Mannloch müssen bei vorgesehener Prüfung (aller 10 Jahre) nicht mehr geöffnet und gasfrei gemacht werden, sondern werden mit einer Sonde auf Dichtheit und Funktionstüchtigkeit geprüft. Da hierfür der Arbeitsaufwand geringer ist, verringern sich auch die Kosten für diese Prüfung! Demnach gibt es meines Erachtens einen klaren Nachteil für Behälter mit Mannloch - ich selber habe mich für einen 2,1t -4800l Tank ohne Mannloch entschieden

MfG
Combatant
[align=center][/align][align=center][/align][align=center]\"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!\" Bertolt Brecht[/align]

Offline eifelfix2

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #4 am: 13. Mai 2008, 18:25:30 »
Hallo zusammen,

ich besitze einen ergedeckten Flüssiggastank - leider nur 1,2 t - der nun geprüft werden muss. Ich bin daher auf der Suche nach einem entsprechenden Dienstleister, der die Prüfungsvorbereitung durchführt und die Prüfung (sowie die dazugehörigen Arbeiten) mit dem Sachverständigen (SV) durchfürht.

Die Preisspanne der beiden Angebote, die auf Nachfrage bekommen haben liegen zwischen 460 und 750 €. Dazu kommen noch die Prüfkosten. Das erscheint mit im Moment noch viel.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Freundliche Grüsse

Offline Onkel-Olli

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #5 am: 14. Mai 2008, 01:03:25 »
Hi eifelfix2,

auf die Hilfe  und natürlich die dann entstehenden, tatsächlichen Kosten, bin ich ja mal gespannt.

Bisher hat man sich diesbezüglich hier leider sehr, sehr, sehr!!! bedeckt gehalten. Ich hab bekanntlich einen Miettank und kann Ihnen da leider nicht helfen. Aber Meister Watzl kennt sich aus, der hat oder evtl. schon hatte gerade das gleiche Problem und sicher schickt er Ihnen einen Prüfer zum absoluten Schnäppchenpreis. Bundesland oder anfänglicher PLZ- Bereich wäre sehr hilf- und aufschlussreich. Meine Vermutung: weit unter 460,- wird wohl nicht drin sein. Bitte unbedingt weiter informieren.

@ ClaraS - nur mal so zur Überlegung - für evtl. spätere Nachnutzung eines gekauften Flüssiggastanks (z.B. als Regenwasserspreicher), könnte ein Mannloch recht interessant und hilfreich sein. Wer weis schon was in 20 Jahren noch so kommt.

@ Watzl - bereits wiederholt habe ich nachgefragt (zuletzt 18.04.2008 ), welche Urteile denn so eindeutig und absolut sicher das Fremdbetanken durch freie Anbieter, bei Vertragskunden, trotz bestehender Günstigkeitsklausel verhindern - Reaktion? - Absolut Null - sehr aufschlussreich.

Eine nicht belegte These wird nicht dadurch besser, dass man sie ständig wiederholt, nur der tatsächliche Beweis, die Urteile soll es ja (lt. Meister Watzl) geben, könnten dies wirksam belegen! Wo ist das Problem?


In dem Sinne,


Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #6 am: 15. Mai 2008, 09:54:12 »
Wenn der Tank fremd geht, dann ..........


Bundesgerichtshof Grundsatzurteil  (Az: II ZR 367/02, Urteil vom 15. September 2003).


Mannloch und Regenwasser:
Flüssiggastanks sind dazu konzipiert, Gas zu bevorraten. Wenn nur Gas im Tank ist , dann rosten die nicht, da kein Sauerstoff vorhanden ist. Bei Wasser im Tank sieht das ganz anders aus. Den Tank also so ohne weiteres als Wasserspeicher zu nutzen ist problematisch.


Noch Fragen?


H. Watzl

Offline eifelfix2

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #7 am: 15. Mai 2008, 13:34:13 »
Hallo,

darf ich noch auf eine Antwort auf meine Frage hoffen?

Gruss

Offline Watzl

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #8 am: 16. Mai 2008, 09:32:18 »
Bei der Prüfung von Gastanks ist entscheidend ob der Tank frei steht oder halb oder ganz eingegraben ist.
Die günstigste Prüfvariante ist die bei dem freistehendem Tank.

Bei den erdgedeckten Tanks gibt es verschiedene Prüfverfahren:
ohne Tankentleerung
mit Tankentleerung.

Nicht jeder TÜV prüft nach dem neuen Verfahren ohne Entleerung.
Beim TÜV nachfragen

Die Kosten sind dabei sehr unterschiedlich.

Was verlangt man für das Entleeren? Ihr Lieferant wird das vermutlich günstiger machen als irgend ein anderer, wenn er sie als Kunden nicht verliert.

Welche vorbereitenden Arbeiten sind zu erledigen? Muss das Sicherheietsventil getauscht werden?   .......

Es ist also nicht so einfach möglich zu sagen, die Prüfung für einen halbgedeckten Tank kostet 637,50€ und das überall in der Republik.

Die 400.- EURO-Variante hört isch dabei nicht so schlecht an.

H. Watzl

Offline shimada

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #9 am: 16. Mai 2008, 23:00:17 »
Zitat
Original von ClaraS

Gibt es tatsächlich so große Qualitätsunterschiede? Welchen Vorteil hat ein Tank mit Mannlochdeckel bzw. ein Tank ohne diesen Deckel? Was für einen Erdtank soll ich nehmen?
ClaraS

Hallo ClaraS

Es gibt in dem Sinne keine Quallitätsunterschiede,aber

-erdgedekter Tank ( ist halt eingebuddelt ) sieht man nichts

-erdgedeckter Tank  ( ist ca. zur Hälfte eingebuddelt ).

-Oberirdischer Tank ( optisch vielleicht nicht passend,aber hat wie Herr Watzel sagt die günstigste Prüfung )

Ich habe selber einen Oberirischen Tank ( 2,1 T oder ca. 4800 L ) und der ist ein sogenannter \"CE-Tank\",der hat keinen Mannloch mehr.Und laut dem Händler werden die Tanks nun auch nicht mehr mit Mannloch hergestellt !!!
Gruß,shimada

Offline Onkel-Olli

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #10 am: 22. Mai 2008, 09:30:14 »
Zitat
Mannloch und Regenwasser:
Flüssiggastanks sind dazu konzipiert, Gas zu bevorraten. Wenn nur Gas im Tank ist , dann rosten die nicht, da kein Sauerstoff vorhanden ist. Bei Wasser im Tank sieht das ganz anders aus. Den Tank also so ohne weiteres als Wasserspeicher zu nutzen ist problematisch.

und genau aus dem Grunde wär es toll ein Mannloch zu haben, weil man dann in den Tank rein kommt, den z.B. von innen spritzen könnte, um die Korrosion zu behindern. Sicher sind da noch andere Probleme wie ggf. Restgas, Sauerstoffmangel, mögliches Ersticken usw. die eine Umnutzung schwierig machen, aber ohne Mannloch sicher noch schwieriger. Ob das letztlich tatsächlich Sinn macht und/ oder rentabel ist, ist wieder eine ganz andere Frage und vom Einzelfall abhängig.

Wie wir hier feststellen, können die Kosten der Prüfung doch erheblich schwanken (abhängig von Bauart, Standort und Prüfer) und von ca. 285,- € bis 750,- € sind da locker drin. Sollte der Prüfer dann noch Mängel feststellen oder z.B. generell zum Austausch des Sicherheitsventils raten, dann kommen da noch locker ein paar € dazu. Bei Meister Watzl hat das Sicherheitsventil 60,- € gekostet, ich vermute mal, dass auch der Preis differieren kann.

Ich habe diesbezüglich vor kurzem mal einen Prüfer befragt und der hat das ungefähr so dargestellt:
Zitat
Das reine Prüfverfahren ohne Entleerung ist etwas teurer als das Prüfverfahren mit Entleerung aber man muss beachten, dass man zur Entleerung ein Tankfahrzeug zum Absaugen benötigt, dass auch wieder Geld kostet.
Man muss also den Kostenvoranschlag genau prüfen, ob das evtl. benötigte Tankfahrzeug bereits enthalten ist oder nicht.

Punkt 2, mal angenommen man macht eine Prüfung ohne Entleerung (dabei geht es im Übrigen wohl um die Prüfung der Wandstärke und der unbeschädigten Isolierung des Tanks) und der Prüfer stellt fest, dass das Sicherheitsventil nicht den Anforderungen entspricht. Ich hab das zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgefragt aber ich befürchte, dass man zum Tausch des Sicherheitsventils, den Tank dann doch entleeren muss! Der Prüfer würde also voraussichtlich eine Mängelbescheinigung schreiben, mit der Auflage, das Sicherheitsventil austauschen zu lassen. Kosten? (Tankwagen, entleeren, Ventil, füllen)?

Punkt 3, Ein Vertreter der bösen Firma T. hat mir zu dem Thema gesagt, dass sie bei der 10 jährigen Prüfung das oder die Sicherheitsventile generell wechseln. Wenn man also gerade einen Tankwagen dabei hat macht das sicher irgendwie Sinn, weil ich mir dabei erspare ggf. nach 14, 15, oder 16 Jahren die Aktion doch noch zwischendurch durchziehen zu müssen, vom Sicherheitsaspekt mal ganz abgesehen.


In dem Sinne,


Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

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erdgedeckter Flüssiggastank
« Antwort #11 am: 22. Mai 2008, 14:08:52 »
Prüfung mit oder ohne Entleerung:

oberirdische Tanks werden i. d. R. ohne vorhergehende Entleerung geprüft. Das ist die kostengünstigste Variante. Welches Prüfverfahren zur Anwendung kommt hängt vom TÜV ab.

Geprüft wird u. a. das Sicherheitsventil auf seine Tauglichkeit, sowie der allgemeine Zustand des Tanks, Beschichtung, Verschraubung, etc.

Für die eingebuddelten Tanks gibt es zwei Verfahren: mit Entleerung und ohne Entleerung. Bei der Variante ohne Entleerung wird mi Hilfe von Elektroden gemessen. Dieses Verfahren wird aber nicht von allen TÜV´s angewendet, da es offensichtlich seitens der Prüfer noch Bedenken gibt. Gibt dieses Messverfahren keine eindeutiges Ergebnis, muss der Tank dann doch abgepumpt werden, was dann die Kosten in die Höhe treibt.

Vorschlag: steht die Prüfung an, so lässt man das Sicherheitsventil bei der Betankung vorher wechseln. Die betankende Firma kommt dann mit einem Fahrzeug, das abtanken kann, wechselt das Ventil und pumpt das Gas anschließend wieder zurück. Sehr oft ist dies eine kostenlose Serviceleistung der freien Händler. Das Ventil selbst kostet auch nur einige Euros. Dem TÜV legt man dann die Bescheinigung für den Wechsel vor.

Noch eine Hinweis: geprüft wird der Tank immer von einem TÜV-Prüfer. Die vorbereitenden Arbeiten, wie z.B. der Wechsel des Sicherheitsventil werden von jemand anderem gemacht (z.B. Lieferfirma).


H. Watzl

 

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