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Autor Thema: Entega (-Mainz): Vom Family-Tarif in den Basistarif eingestuft, wie weiterverfahren?  (Gelesen 3119 mal)

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Offline ichfragmal

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Hallo,
bin über Google hier gelandet und muss sagen, dass ich es richtig klasse finde, dass es dieses Forum gibt.

Ich komme auch gleich zur Sache, will aber zuerst vorausstellen, dass ich den Thread Entaga Tarif Clever - Tarifwechsel von Family schon gelesen habe, allerdings dachte ich, dass dieser zum einen schon recht alt ist und zum anderen die Fragestellung eine etwas andere ist.
Hoffe, es ist deshalb OK, dass ich einen neuen eröffnet habe.

Jetzt zu meinem Anliegen.
Seit 3 Jahren gehöre ich ebenfalls zu den \"Gaspreiswucherverweigerern\".
Nun kam vor kurzem die Verbrauchsabrechnung für das vergangene Jahr.
Habe mich also heute hingesetzt und wollte den gewohnten Widerspruch mit der üblichen Neuberechnung der Kosten aufgrund der bisherigen Gaspreise hinter mich bringen. (Strom war nie das Thema, weil es da wohl etwas anders aussieht als bei den Gaspreisen, ein Einspruch also sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat)

Wie auch immer, mir fiel auf, dass ich beim Strom ab dem 1.11.2007 nicht mehr im Family Tarif (63EUR/Jahr) abgerechnet wurde, sondern vermutlich im Basistarif. Vermutlich \"Basistarif\" deshalb, weil da außer \"Arbeitspreis\" und \"Grundpreis\" nichts weiter in dem Schreiben steht.
(ZWISCHENFRAGE: interessanterweise kostete der Grundpreis im Basistarif vom 1.11.2007 bis zum 31.12.2007 90EUR, was ja in etwa dem FAMILY-Grundpreis von 63EUR + Verrechnungspreis 30 EUR entspräche. Dieser Verrechnungspreis fällt ja im Basistarif weg.
Doch ab dem 1.1.2008 kostet er 111,68 EUR (alles Nettopreise)
Kann mir jemand erläutern, was es mit dieser extremen Grundpreiserhöhung im Basistarif auf sich hat?)

Weiter im Text: Soweit komme ich noch klar (bis auf die Frage nach dem Sprung von 90EUR auf 111,68EUR im Grundpreis).
Da ich zu keiner Zeit einem Tarifwechsel zugestimmt oder beantragt habe, ist für mich die Sachlage eindeutig.
Da der Vertrag nicht einseitig von der ENTEGA geändert werden kann, muss sie folglich den Grundpreis neu berechnen, und zwar auf Basis der 63EUR vom Family-Tarif.
Dies wollte ich auch so in den Widerspruch schreiben, nur weiß ich nicht, wie ich mit den Arbeitspreisen verfahren soll.
Denn auch diese haben sich geändert, wobei ich nun nicht weiß, ob diese Erhöhung in einer allgemeinen Preisanpassung begründet liegt, oder vom Tarifwechsel herrührt.
Und zwar ist es so, dass der Arbeitpreis bis zum 31.10.2007 (Familiy-Tarif) bei 13,60 ct/kWh lag.
Vom 1.11.2007 - 31.12.2007 wurden 16 ct/kWh berechnet und ab dem 1.1.2008 sogar 16,8 ct/kWh.
Kann ich von der ENTEGA verlangen, dass auch der Arbeitspreis auf Basis des günstigeren Family-Tarifes neu berechnet wird? Wie gesagt, bin da unsicher, inwieweit die Erhöhung des Arbeitspreises tarifwechselbedingt ist.

Über eine erhellende Antwort und Tipps, wie ich weiter vorgehen soll, würde ich mich sehr freuen.

MfG,
ichfragmal

PS: ist es eigentlich immer noch richtig, dass ein Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen wg. Unbilligkeit keinen Sinn macht?
Oder hat sich auch da etwas getan?

Offline Cremer

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@ichfragmal,

1.)
Grundsätzlich in diesem Fall Widerspruch gemäß § 315 mit Musterbrief einlegen

2.)
Darin erwähnen, dass der alte Tarif nicht wirksam gekündigt wurde

3.)
Kein neuer Tarif schriftlich vereinbart wurde

4.)
Eigene Jahresrechnung erstellen auf der Preisbasis vor dem 1.11.2007 und die Gutschrift mit dem aktuellen Abschlag verrechnen
MFG
Gerd Cremer
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Offline ichfragmal

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Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Die Punkte 2, 3 und 4 sind soweit klar und wie ich es schon vermutet hatte, da sich diese direkt auf die einseitige Tarif-/Vertragsänderung durch die ENTEGA beziehen.
Nur bei dem Punkt 1 \"Widerspruch gemäß § 315\"bin ich nun etwas unsicher.
Diesen Widerspruch habe ich ja schon seit 3 Jahren laufen, allerdings nur bezüglich der Gaspreise.
Bei einem früheren Gespräch mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Mainz wurde mir nämlich gesagt, dass lediglich der Widerspruch gegen die Gaspreise sinnvoll wäre.
Ein Widerspruch gegen die Strompreise (andere Berechnungsgrundlagen, etc..als beim Gaspreis) hätte hingegen so gut wie keine Aussicht auf Erfolg, weshalb man sich dieses besser nicht antun sollte.

Soll ich nun also wie gehabt, den Widerspruch gem. $ 315 nur gegen die Gaspreiserhöhung einlegen und zusätzlich den Strompreis wegen der unzulässigen Tarifumstellung monieren, oder auch dem Strompreis an sich gem. § 315 widersprechen?

Erneut vielen Dank im Voraus,
mfG,
ichfragmal

Offline Cremer

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@ichfragmal,

das bleibt im Prinzip Ihnen überlassen, wie Sie sich positionieren wollen.

Ich persönlich würde § 315 anwenden mit Widerspruch gegen die Strompreishöhe  an sich und gegen die Strompreisänderungen (Preiserhöhung), hier respektive Stromtarifänderung
MFG
Gerd Cremer
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Offline ichfragmal

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Hallo Herr Cremer,
ich wollte es nicht versäumen, mich zu bedanken. :)

Ich habe es nun so gemacht , dass ich der Tarifänderung widersprochen und eine eigene Berechnug auf Basis meines alten Tarifs \"Entega Family\" erstellt habe.

Da sich der Strompreis im Vergleich zum vorherigen Abrechnungszeitraum bis zum 31.10.07, dem Datum, nach welchem der Tarif gewechselt wurde, nicht geändert hat, sah ich keine Veranlassung, gegen eine allgemeine Strompreiserhöhung Widerspruch einzulegen.
Dieser erwähnte Strompreis lag bei netto 13,60 ct/kWh.
Erst ab dem 1.11.07 änderte sich dieser auf 16,00 ct/kWh, wobei ich annehme, dass diese Erhöhung durch die Tarifänderung begründet ist.

 

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