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Autor Thema: Strom - Anbieterwechsel  (Gelesen 5787 mal)

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Offline marlukan

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Strom - Anbieterwechsel
« am: 15. Februar 2008, 21:51:13 »
Hallo,

habe mich im November 2007 über die \"autom. Umstellung\" in einen neuen Tarif geärgert, und darauf hin Widerspruch gegen den Tarifwechsel eingelegt und einen Anbieterwechsel eingeleitet.

Jetzt habe ich die Abrechnung (Abrechnungszeitraum bis 30.01.2008) erhalten und stelle fest, daß ich ab 01.01.2008 in den teureren Basistarif eingestuft wurde.

Was soll das, und...dürfen die das ?

Offline RR-E-ft

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: 15. Februar 2008, 22:02:35 »
@markulan

\"Automatischen Umstellungen\" hat der BGH im Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 eine klare Absage erteilt.

Ein abgeschlossener Vertrag gilt für beide Seiten zu den vereinbarten Konditionen, bis der Vertrag wirksam gekündigt ist.

Offline Energierebell

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #2 am: 08. April 2008, 22:42:35 »
Und wie verfährt man dann in einem solchen Fall? Einspruch gegen die Tarifumstellung und den alten Grund- und Arbeitspreis weiter für die Jahresabrechnung zugrunde legen?
Was passiert, wenn EVU dann den Tarif kündigt und man in den Basistarif eingestuft wird?
Bei mir war es so, dass ich in den Basistarif umgestuft wurde und die Preise erstmal identisch blieben. Mittlerweile ist der Grundpreis um ca. 70,-EUR! und der Arbeitspreis um 5,3ct/kwh! gestiegen!

Lege ich also Widerspruch gegen die Tarifumstellung ein oder einfach Billigkeitseinwand gegen GP und AP?

Gruß
Energierebell

Offline eislud

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #3 am: 09. April 2008, 20:21:14 »
@Energierebell
Einer Tarifumstellung muß man nicht widersprechen, weil der abgeschlossene Vertrag solange gilt, bis er wirksam gekündigt ist oder sich die Parteien auf einen neuen Tarif geeinigt haben. Mit einem Widerspruch gegen eine Tarifumstellung würde man dem Versorger nur eine Kündigung nahelegen.

Für die automatische Tarifumstellung in einen wiederum anderen Tarif bei Widerspruch gegen die eigentliche Tarifumstellung, so wie es offensichtlich bei @marlukan der Fall ist, gilt das gleiche.

Gehört man zu den Widersprüchlern, zahlt man weiter die Arbeits- und Grundpreise wie bisher.
Gehört man noch nicht zu den Widersprüchlern, sollte man sich dann wohl ab sofort dazugesellen.

An der Stelle von @marlukan könnte man die Abschlußrechnung um die Differenz zwischen dem bisherigen Tarif und dem teureren Basistarif kürzen, eine eigene Jahresrechnung aufmachen und dies dem Versorger mitteilen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn sich die Arbeit auch lohnt. Ein Monat im Basistarif reicht dafür wohl nicht.

Also keinen Widerspruch gegen Tarifumstellung einlegen und weiter mit Billigkeitseinwand...

Gruss eislud

Offline Cremer

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #4 am: 09. April 2008, 21:21:33 »
@Energierebell,

was war denn der grund, dass der versorger Ihnen den Vertrag/Tarif umgestellt hat?

Widerspruch gemäß § 315?

Ohne Anlass machen die sotwas nicht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Energierebell

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #5 am: 10. April 2008, 08:11:25 »
@Cremer
Der Tarif Entega Family wurde abgeschaft und der Tarif Clever eingeführt. In einer telefonishcen Werbeaktion hießes, das der neue Tarif ja viel günstiger sei und ich gegenüber dem jetzigen bis zu 200EUR/Jahr sparen könne. Blauäugig habe ich damals zugestimmt, aber als die Unterlagen kamen sah alles ganz anders aus. Somit habe ich dem Wechsel widersprochen und die Wiedereinstufung in den Familytarif verlangt. Da es diesen aber ja nicht mehr gibt, hat man mich in den Basis-Tarif eingestuft, eine Kündigung des alten Tarifs habe ich nie erhalten. Da der Preis des Basis-Tarifs am Anfang aber mit dem des Family identisch war (GP&AP), fand ich es nicht so dramatisch (war damals noch nicht so mit der (Strom)Materie beschäftigt). Aber jetzt drehen die gewaltig am (Finanz)Rad und ich weiß noch nicht, wie ich mich genau wehren soll, vor allem auch gegen den Grundpreis, der jetzt fast 3x so hoch ist. Der AP ist ja auch ca. 45% gestiegen!

Energierebell

Offline Cremer

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #6 am: 10. April 2008, 08:40:33 »
@Energierebell,

es stellt sich die Frage, ob der alte Vertrag bei der  Vorlage des neuen wirksam gekündigt wurde.

Es komt auf den Wortlaut drauf an.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Energierebell

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #7 am: 14. April 2008, 07:55:57 »
@Cremer

Es gab lediglich ein Begrüßungsschreiben für den neuen Vertrag/Tarif, inkl. Hinweis, dass dieser innerhalb 2 Wochen widerrufen werden kann, was ich auch per Einschreiben getan habe. Der alte Tarif wurde in diesem Schreiben weder erwähnt noch gekündigt.

Gruß
Energierebell

Offline Energierebell

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #8 am: 17. April 2008, 10:44:45 »
@Cremer

Welchen Möglichkeiten hat man denn nun als Stromkunde in der Grundversorgung ( unabhängig davon wie man in diese geraten ist). Muss man die drastischen und teils willkürlich erscheinenden Erhöhungen (auch GP!) hinnehmen oder kann/sollte man hier §315 ziehen? Es kann doch nicht sein, dass man innerhalb 6 Monaten eine Verdreifachung des GP und das 1,5-fache des AP hinnehmen muss, oder?

Was rät denn hier der Bund der Energieverbraucher?

Energierebell

Offline Cremer

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Strom - Anbieterwechsel
« Antwort #9 am: 17. April 2008, 10:52:58 »
@Energierebell,

in dem Schreiben muss ausdrücklich hingewiesen/zum Ausdruck gebracht werden, dass der alte vertrag gekündigt wurde.

Preissteiegerungen kann man mit § 315 widersprechen, Musterbrief verwenden, andere Möglichkeit hgibt es nicht, außer Anbieterwechsel  ;)

Aber da komt man vom Regen in die Traufe
MFG
Gerd Cremer
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