Energiepreis-Protest > ENTEGA
BGH-Entscheidung zur Billigkeit von Strompreisen / ENTEGA
Cremer:
@Regina,
Guthaben aus Vorjahren hätte ich gleich damals angerechnet.
Falsch wäre es, wenn sich jetzt ein Guthaben aus Vorjahren angehäuft hätte. :(
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln