Hallo ,
ich habe am 17.4.2005 meine Jahresabrechnung von der EWE aus 26107 Oldenburg erhalten und feststellen müssen , daß die Preise mal wieder erhöht wurden .
Dazu jetzt folgende Fragen :
1. müssen für die Verweigerung der Zahlung der Preiserhöhung irgendwelche Fristen eingehalten werden ?
am 1.1.2004 wurde im Allgemeinen Tarif der Strompreis netto von 12,86 Cent / kWh auf 13,26 Cent / kWh erhöht .
Und am 1.2.05 auf 14,06 Cent / kWh nochmals erhöht .
Beim Gas wurden aus 4 Tarifbereichen :
a ) Allgemeiner Tarif K   bis 2927 kWh
b ) Allgemeiner Tarif G  über 2927 kWh  *  
c ) Sondervereinbarung SI  11000 - 374 000 kWh
d ) Sondervereinbarung S II über 274 000 KWh 
Mit den Grundpreisen netto a ) 27,-     b ) 87,-    c ) 120 .-    d ) 1242 , - €
3 Tarifbereiche gemacht :
a ) Basistarif BT  bis 4999 kWh
b ) Sondervereinbarung S I    5000 - 374 000 kWh * 
c ) Sondervereinbarung S II   über 374 000 kWh 
Mit den Grundpreisen netto a ) 60 ,-   b ) 120 ,-  c ) 1242 ,- € 
Der Arbeitspreis wurde am 1.9.205 netto von 3  auf 3,4 Cent / kWh erhöht .
* Bereich b ) ist für mich in beiden Fällen zutreffend , da der Gasverbrauch bei 30 000 kWh 
( 2003 / 2004  ) bzw. 25 000 kWh ( 2004 / 2005  ) liegt .
Beim Grundpreis allein ergibt sich durch die Tarifzonenveränderung eine Preiserhöhung von 37,93 % !!!
Der Umrechnungsfaktor ( Gas ) ist von 9,563 auf 9,482 gesenkt worden .
Kann ich die Preiserhöhung unter diesen Umständen auch bzgl. des Grundpreises oder nur bzgl. des Arbeitspreises beanstanden ? 
Da ich erst jetzt die horrenden Preiserhöhungen realisiert habe ( von 2003 an bis jetzt ) und , jetzt erst erfahre , daß diese wahrscheinlich nicht rechtens sind  und daß die Möglichkeit des Widerspruchs wegen Unbilligkeit besteht , interessiert mich , ob ich noch gegen die 
Preiserhöhung Anfang  2004 , also bei der vorletzten Erhöhung angehen kann , oder erst gegen die im September oder nur für das jetzt laufende Jahr ?
Kann ich nur gegen die Gaspreiserhöhung oder auch gegen die Strompreiserhöhung etwas unternehmen ?
Wenn ja , welche Fristen muß ich dafür einhalten ? 
Ich hoffe , daß meine Anfrage nicht zu kompliziert ist und daß mir jemand helfen kann . 
Ist , glaube ich , etwas dringlich , da am 1.5.2005 die Abschlagszahlung ( mit Gutschrift ) fällig wird und ich mir noch nicht im klaren bin ( und etwas Probleme bei der Berechnung habe ) , ob ich die Einzugsermächtigung zurückziehen soll oder nicht . Ob ich die EWE neu berechnen lassen soll oder ob ich es besser selbst machen soll . 
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !
Liebe Grüße
Gasfix