Hallo ,
ich habe am 17.4.2005 meine Jahresabrechnung von der EWE aus 26107 Oldenburg erhalten und feststellen müssen , daß die Preise mal wieder erhöht wurden .
Dazu jetzt folgende Fragen :
1. müssen für die Verweigerung der Zahlung der Preiserhöhung irgendwelche Fristen eingehalten werden ?
am 1.1.2004 wurde im Allgemeinen Tarif der Strompreis netto von 12,86 Cent / kWh auf 13,26 Cent / kWh erhöht .
Und am 1.2.05 auf 14,06 Cent / kWh nochmals erhöht .
Beim Gas wurden aus 4 Tarifbereichen :
a ) Allgemeiner Tarif K bis 2927 kWh
b ) Allgemeiner Tarif G über 2927 kWh *
c ) Sondervereinbarung SI 11000 - 374 000 kWh
d ) Sondervereinbarung S II über 274 000 KWh
Mit den Grundpreisen netto a ) 27,- b ) 87,- c ) 120 .- d ) 1242 , - €
3 Tarifbereiche gemacht :
a ) Basistarif BT bis 4999 kWh
b ) Sondervereinbarung S I 5000 - 374 000 kWh *
c ) Sondervereinbarung S II über 374 000 kWh
Mit den Grundpreisen netto a ) 60 ,- b ) 120 ,- c ) 1242 ,- €
Der Arbeitspreis wurde am 1.9.205 netto von 3 auf 3,4 Cent / kWh erhöht .
* Bereich b ) ist für mich in beiden Fällen zutreffend , da der Gasverbrauch bei 30 000 kWh
( 2003 / 2004 ) bzw. 25 000 kWh ( 2004 / 2005 ) liegt .
Beim Grundpreis allein ergibt sich durch die Tarifzonenveränderung eine Preiserhöhung von 37,93 % !!!
Der Umrechnungsfaktor ( Gas ) ist von 9,563 auf 9,482 gesenkt worden .
Kann ich die Preiserhöhung unter diesen Umständen auch bzgl. des Grundpreises oder nur bzgl. des Arbeitspreises beanstanden ?
Da ich erst jetzt die horrenden Preiserhöhungen realisiert habe ( von 2003 an bis jetzt ) und , jetzt erst erfahre , daß diese wahrscheinlich nicht rechtens sind und daß die Möglichkeit des Widerspruchs wegen Unbilligkeit besteht , interessiert mich , ob ich noch gegen die
Preiserhöhung Anfang 2004 , also bei der vorletzten Erhöhung angehen kann , oder erst gegen die im September oder nur für das jetzt laufende Jahr ?
Kann ich nur gegen die Gaspreiserhöhung oder auch gegen die Strompreiserhöhung etwas unternehmen ?
Wenn ja , welche Fristen muß ich dafür einhalten ?
Ich hoffe , daß meine Anfrage nicht zu kompliziert ist und daß mir jemand helfen kann .
Ist , glaube ich , etwas dringlich , da am 1.5.2005 die Abschlagszahlung ( mit Gutschrift ) fällig wird und ich mir noch nicht im klaren bin ( und etwas Probleme bei der Berechnung habe ) , ob ich die Einzugsermächtigung zurückziehen soll oder nicht . Ob ich die EWE neu berechnen lassen soll oder ob ich es besser selbst machen soll .
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !
Liebe Grüße
Gasfix