Energiepreis-Protest > EWE
EWE Oldenburg Jahresrechnung Fristen
Cremer:
Hallo Gasfix,
also zuerst Einzugermächtigung zurückziehen und dann die von Ihnen errechneten Abschläge künftig leisten, abzüglich der Gutschrift bei dem ersten Abschlag sofern Sie keine Gutschrift (Scheck oder Überweisung) erhalten haben.
Wenn Sie den Widerspruch vor Eingang der Endabrechnung 2004 eingelegt hätten, hätten Sie direkt die Differenz zwischen EWE Abrechnung und Ihrer Abrechnung in Abzug bringen können. :cry:
Klären Sie doch bitte mit Ihrer Bank, ob eine Rückbuchung bei Einzugsermächtigung möglich ist.
Da wir noch April haben, wäre die Frage, ob der Widersrpuch noch für 2004 möglich wäre und ob er sich verrechnungstechnisch auch auf die Jahresrechnung 2004 auswirken könnte, also Verrechnung der Differenzen. Hallo Herr Fricke könnten Sie dazu was sagen?
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,
vielen Dank für Ihre Hilfe !
Ich habe heute bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen im Internet gelesen , daß der Kunde innerhalb von 2 Jahren Widerspruch einlegen kann .
Bedeutet das nun , daß ich nicht nur die letzte Erhöhung , sondern besser noch die vorletzte Erhöhung bei der Neuberechnung der Abschlagsbeträge zugrunde legen kann ?
Also die Preise nehme , die ab dem 1.1.2003 galten ?
Die Klärung von Absatz 2 und 3 Ihres letzten Beitrages wären ja wirklich dringend . Ich hoffe auch sehr , daß Herr Fricke da weiterhelfen kann !
Liebe Grüße
Gasfix
Cremer:
@ Gasfix,
nun ich würde nur für 2004 Widerspruch einlegen, da dieser aus den ganzen Diskusionen und Gerichtesverfahren mit den Energiepreisen mir als relativ gesichert anzusehen ist. man sollte es nicht übertreiben.
Obe eine Rückbuchung bei Einzugsrermächtigung möglich ist, kann nur Ihre Bank sagen, das kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
Nicht um sonst versuchen alle Versorger die Kunden zu Einzugsermächtigungen zu drängen, damit eine Rückbuchung nicht möglich ist.
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer , sehr geehrter Herr Fricke ,
ich verstehe das richtig , daß ich den Strom - Preiserhöhungen vom 1.1.2004 und vom 1.2.2005 und der Gaspreiserhöhung vom 1.9.2004 ( und allen zukünftigen Preiserhöhungen ? ) widersprechen kann und für die Abschlagsbeträge die Preise vor dem 1.1.2004 ( also vom 31.12.2003 ) zugrunde legen kann ( also vor der vorletzten Strompreiserhöhung ) ?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar , denn so langsam muß ich wohl aktiv werden .
Der Monat ist bald zu Ende .
Liebe Grüße und herzlichen Dank !
Gasfix
RR-E-ft:
@Gasfix
bei vielen Versorgern wurden in der Vergangenheit die Preissenkungen nicht an die Kunden weitergegeben, weshalb die Preise schon vor der Preiserhöhungsrunde vom Herbst 2004 zu hoch gewesen sein sollen.
Sie können deshalb die Unbilligkeit nicht nur gegen die Preiserhöhung einwenden, sondern auch gegen die Höhe des Gesamttarifs, wenn Sie diese nicht individuell mit dem Versorger vereinbart hatten, dieser die Preise vorgegeben hat.
Zahlungen leisten Sie aber so, wie wenn Sie nur gegen die Preiserhöhung die Unbilligkeit eingewandt haben.
In einem Verfahren würde es dann jedoch nicht nur um die Billigkeit der Preiserhöhung, sondern auch um die Billigkeit des Gesamtpreises gehen.
Diese Zahlungen leisten Sie auch nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und einer Rückforderung.
Das erhöht nochmals den Druck auf den Versorger, seine Preiskalkulation offen zu legen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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