Energiepreis-Protest > EWE
EWE Oldenburg Jahresrechnung Fristen
Gasfix:
Hallo ,
ich habe am 17.4.2005 meine Jahresabrechnung von der EWE aus 26107 Oldenburg erhalten und feststellen müssen , daß die Preise mal wieder erhöht wurden .
Dazu jetzt folgende Fragen :
1. müssen für die Verweigerung der Zahlung der Preiserhöhung irgendwelche Fristen eingehalten werden ?
am 1.1.2004 wurde im Allgemeinen Tarif der Strompreis netto von 12,86 Cent / kWh auf 13,26 Cent / kWh erhöht .
Und am 1.2.05 auf 14,06 Cent / kWh nochmals erhöht .
Beim Gas wurden aus 4 Tarifbereichen :
a ) Allgemeiner Tarif K bis 2927 kWh
b ) Allgemeiner Tarif G über 2927 kWh *
c ) Sondervereinbarung SI 11000 - 374 000 kWh
d ) Sondervereinbarung S II über 274 000 KWh
Mit den Grundpreisen netto a ) 27,- b ) 87,- c ) 120 .- d ) 1242 , - €
3 Tarifbereiche gemacht :
a ) Basistarif BT bis 4999 kWh
b ) Sondervereinbarung S I 5000 - 374 000 kWh *
c ) Sondervereinbarung S II über 374 000 kWh
Mit den Grundpreisen netto a ) 60 ,- b ) 120 ,- c ) 1242 ,- €
Der Arbeitspreis wurde am 1.9.205 netto von 3 auf 3,4 Cent / kWh erhöht .
* Bereich b ) ist für mich in beiden Fällen zutreffend , da der Gasverbrauch bei 30 000 kWh
( 2003 / 2004 ) bzw. 25 000 kWh ( 2004 / 2005 ) liegt .
Beim Grundpreis allein ergibt sich durch die Tarifzonenveränderung eine Preiserhöhung von 37,93 % !!!
Der Umrechnungsfaktor ( Gas ) ist von 9,563 auf 9,482 gesenkt worden .
Kann ich die Preiserhöhung unter diesen Umständen auch bzgl. des Grundpreises oder nur bzgl. des Arbeitspreises beanstanden ?
Da ich erst jetzt die horrenden Preiserhöhungen realisiert habe ( von 2003 an bis jetzt ) und , jetzt erst erfahre , daß diese wahrscheinlich nicht rechtens sind und daß die Möglichkeit des Widerspruchs wegen Unbilligkeit besteht , interessiert mich , ob ich noch gegen die
Preiserhöhung Anfang 2004 , also bei der vorletzten Erhöhung angehen kann , oder erst gegen die im September oder nur für das jetzt laufende Jahr ?
Kann ich nur gegen die Gaspreiserhöhung oder auch gegen die Strompreiserhöhung etwas unternehmen ?
Wenn ja , welche Fristen muß ich dafür einhalten ?
Ich hoffe , daß meine Anfrage nicht zu kompliziert ist und daß mir jemand helfen kann .
Ist , glaube ich , etwas dringlich , da am 1.5.2005 die Abschlagszahlung ( mit Gutschrift ) fällig wird und ich mir noch nicht im klaren bin ( und etwas Probleme bei der Berechnung habe ) , ob ich die Einzugsermächtigung zurückziehen soll oder nicht . Ob ich die EWE neu berechnen lassen soll oder ob ich es besser selbst machen soll .
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !
Liebe Grüße
Gasfix
RR-E-ft:
@Gasfix
Sie können jetzt noch rückwirkend Widerspruch einlegen gegen alle Preiserhöhungen bei Strom und Gas.
Jedoch können Sie erst nach Eingang des Unbilligkeitseinwandes mit dem entsprechenden Kürzen der Rechnungsbeträge und Abschläge beginnen, die Sie noch nicht gezahlt haben.
Bei Rechnungen die schon vorher bezahlt wurden, bliebe Ihnen nur ein Rückforderungsprozess, der aufwendiger zu bewerkstelligen ist.
Aber für die Zukunft können Sie nach dem Einwand der Unbilligkeit kürzen. Sie können den Einwand zudem nicht nur gegen die Preiserhöhungen, sondern auch gegen die Tarife insgesamt einlegen.
Bei den Stromtarifen lassen Sie sich die behördliche tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt nachweisen.
Wenn eine solche nicht vorliegen sollte, sind alle Strompreisforderungen im Allgemeinen Tarif schwebend unwirksam, da es sich bei § 12 Abs. 1 BTOElt um ein Verbotsgesetz gem. § 134 BGB handelt (vgl. palandt, BGB, § 134 Rn. 12).
Zum Nachweis der Billigkeit der Strompreise muss der Versorger nicht nur die behördliche Tarifgenehmigung nachweisen, sondern auch alle Tarifgenehmigungsunterlagen einschließlich der Kostenträgerrechnung eröffenen, damit Sie prüfen können, ob diese etwa Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens gebieren (BGH, Urt. vom 05.02.2003, Az. VIII ZR 111/02).
Sollten Sie tatsächlich entsprechende Unterlagen erhalten, was keiner erwartet, überlassen Sie diese bitte schnellstens zur Prüfung den Experten der Verbraucherverbände.
Fordern Sie zudem den nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Tarifänderungen gem. § 4 Abs. 2 AVBV.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,
vielen Dank für Ihre Hilfe !
Um das noch einmal zusammenzufassen :
Ich kann ab jetzt meine Abschlagszahlungen kürzen .
* Das tue ich am besten indem ich meine Einzugsermächtigung widerrufe ?
Ich kann Widerspruch einlegen gegen die Erhöhungen von Anfang April 2004 bis einschließlich April 2005 und für zukünftige Erhöhungen ? Ist da keine Frist einzuhalten ?
* Das reicht in einem Brief mit Nennung der einzelnen Zeitpunkte , an denen erhöht wurde ?
Ich kann Gas , Strom , Grundpreis und Arbeitspreis so kürzen , daß ich
2 % Erhöhung mit einrechne ?
Der Umrechnungsfaktor wurde von 9,563 kWh Hs pro Kubikmeter auf 9,482 gesenkt !
Muß ich das mit berücksichtigen ? Wenn ja , wie ?
* Was passiert , wenn ich kürze , ohne die 2 % zu berücksichtigen ?
Gibt es einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Tarife insgesamt oder wie drückt man es am besten aus ?
Wo liegt der Vorteil , wenn ich nicht nur Widerspruch gegen die Erhöhung einlege , sondern gegen die Tarife insgesamt ? Was ist da genau der Unterschied ?
Ein Musterschreiben habe ich schon gefunden bei \" energiekosten runter.de \" aber da steht das
so , glaube ich , nicht drin !
Warum kann ich die zuviel gezahlten Beträge von 2004 bis April 2005 nicht entsprechend
abziehen ?
1. habe ich von der Erhöhung erst durch die Jahresabrechnung erfahren ( wir beziehen keine Tageszeitung )
2. sind die Abschlagszahlungen doch im voraus \" über den Daumen \" ( anhand des damaligen Verbrauches ) gepeilte Beträge ( von mir erteilter \" Kredit \" ) , also Geld mit dem die EWE arbeitet , während ich damit in der Zeit nicht arbeiten kann ( Zinserträge ) . Also wäre es doch legitim das Geld jetzt zu verrechnen . Warum müßte ich das erst einklagen ?
Am 1.1.2004 wurde der Strom um * 3,08 % ( brutto von 14,92 auf 15,38 Cent / kWh ) und am 1.2.2005 nochmals um
6,05 % ( von 15,38 auf 16,31 ) erhöht . Das sind zusammen 9,13 % innerhalb eines Jahres ( 13 Monate - um genau zu sein )
Kann ich die Abschlagsbeträge nur anhand der letzten oder auch der * vorletzten Erhöhung errechnen ?
Ist also ein Abzug bei den Stromkosten genauso berechtigt wie beim Gas ?
Wo bekomme ich Informationen wann die Ökosteuer im einzelnen und um wieviel erhöht wurden , denn das muß ja mit berücksichtigt werden , oder ?
Ich weiß , Fragen über Fragen , aber ich hoffe trotzdem , daß sie mir beantwortet werden .
Liebe Grüße
Gasfix
Cremer:
Hallo Gasfix
1.)
Musterschreiben für den Widerspruch finden Sie hier.
http://www.energienetz.de/index.php4?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1385&&SID=ff830e6d455ee43787477e457e929e0d
2.)
Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen. Fragen/Ärgern Sie die EWE in einem Schreiben, wie sie künftig gedenken, die Abschläge haben wollen:
- Bar
- Scheck
- Überweisung
Für Sie günstig wäre Überweisung natürlich.
3.)
Die 2% Erhöhung können Sie zugestehen, müssen Sie aber nicht, siehe das Urteil des AG Heilbronn. Ich habe meinem Versorger angekündigft, dass ich unter Bezug auf das Urteil die von mir freiwillig ihm zugestandene Erhöhung von 2% zurücknehmen werde.
4.)
Sofern Sie die Endabrechnung 2004 bezahlt haben, ist die Sache abgeschlossen, dann müßten Sie klagen. Kostenverrechnung nicht möglich.
5.)
Stromkosten können Sie ebenso behandeln wie bei Gas
6.)
Auf der Rechnung werden die Steuern für Strom für EEG, KWKG und die Mineralölsteuer ausgewiesen. (Cent/kwh)
Bei Gas ist der Anteil der Mineralölsteuer ebenfalls ausgewiesen (Cent/kwh)
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,
vielen Dank für Ihre Antwort und die Links !
*
Zitat :
4.)
Sofern Sie die Endabrechnung 2004 bezahlt haben , ist die Sache abgeschlossen , dann müßten Sie klagen . Kostenverrechnung nicht möglich .
*
Da die EWE eine Einzugsermächtigung hat und Abschlagszahlungen eingezogen werden , ist das Geld bis zum April 2005 selbstverständlich bezahlt worden !
Ich habe eine Gutschrift von ca. 86 € , da ich seit letzten Herbst einen Brennwertkessel habe .
Am 1.5.2005 geht es mit den neuen leider höheren Abschlagsbeträgen los und die Gutschrift müßte verrechnet werden .
Wenn ich die Einzugsermächtigung widerrufe , überweise ich die gekürzten ( hoffentlich dann richtig berechneten ) Abschlags - Beträge abzüglich der Gutschrift , wenn ich sehe , daß der Widerruf von der EWE beachtet wurde ab dem 2.5.2005 .
Ist die Sache jetzt im Moment als abgeschlossen zu betrachten , oder nicht ?
Was ist zu tun ?
Liebe Grüße
Gasfix
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