Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gerichtliche Klärung  (Gelesen 6153 mal)

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Offline pegasus

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Gerichtliche Klärung
« am: 31. März 2008, 11:35:45 »
Erdgas Schwaben hat jetzt schriftlich angekündigt, ab 1.5.2008 gerichtliche Verfahren gegen sich auf § 315 berufende säumige Zahler einzuleiten, wenn die ausstehenden Zahlungen nicht bis 30.04.2008 geleistet werden. Insofern wäre ein Informationsaustausch von betroffenen EGS-Kunden über das Forum (auch per mail) von großem aktuellem Interesse.

gruss pegasus

Offline Krüml

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #1 am: 31. März 2008, 18:03:04 »
Hallo Pagasus,

ich bin dabei, es wäre schön wenn sich die Kunden von EGS einmal melden würden. Wenn ich lese was in anderen Bundesländern los ist dann habe ich das Gefühl in unserem Gebiet sind alle mit den bestehenden Preisen einverstanden.


Es rührt sich nichts !!!!!!!

Schade . Gemeinsam sind wir stark!!!!
Meldet Euch Leute

Grüße Krüml

Offline opferlamm-ma

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #2 am: 31. März 2008, 19:40:39 »
Sind Sie nur sämiger Zahler oder haben Sie gegen Preiserhöhung bzw. Preiserniedrigung den Einwand gem 315 eingelegt ?

Offline Krüml

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #3 am: 31. März 2008, 20:32:19 »
Ich habe schon einige Kämpfe mit EGS ausgetragen.
Schon seit einigen Jahren kämpfe ich gegen EGS.
Man hat mir Veträge gekündigt, angedroht das Gas abzudrehen usw.

Genügt die Antwort.

Gruß Krüml

Offline Cremer

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #4 am: 31. März 2008, 20:45:43 »
@pegasus,

Zwischen einer Ankündigung einer Ausführung (Klageerhebung) ist ein großer Unterschied

Säbelrasseln.

Vermutlich geschied dies nur bei Widersprüchlern, wo eine Verjährungsfrist droht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline olib007

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #5 am: 07. April 2008, 11:47:19 »
Ich habe am 06.03.08 auch dieses Schreiben erhalten.
Jetzt nochmal meine konkrete Frage in diesem Forum:
Muss man darauf reagieren, oder lässt man die Frist einfach auslaufen.
olib007

Offline Cremer

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #6 am: 07. April 2008, 12:47:20 »
@olib007,

wie schon zuvor gesagt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline olib007

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #7 am: 07. April 2008, 15:05:48 »
Was heisst das nun konkret. Ich unternehme nichts und warte weiterhin ab?
olib007

Offline pegasus

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #8 am: 07. April 2008, 16:12:44 »
hallo olib007,

wie Cremer schon bemerkte, ist eine Ankündigung noch keine konkrete Ausführung. Ich würde nicht antworten und zunächst abwarten.
Aber eine Frage: Wenn Sie doch EGS-Kunde sind,  warum wollen Sie nicht Kontakt mit uns aufnehmen. Meine mail-Verbindung funktioniert, ebenso die von powersafer.

gruss pegasus

Offline olib007

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #9 am: 07. April 2008, 16:27:20 »
Die Frage verstehe ich nicht.
Ich dachte ich stelle meine Frage bzgl. der Anmahnung EGS ganz allgemein in das Forum und richte sie nicht an eine bestimmte Person.

Was heisst also:
\"Wenn Sie doch EGS-Kunde sind, warum wollen Sie nicht Kontakt mit uns aufnehmen\"
olib007

Offline Krüml

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #10 am: 09. April 2008, 18:20:21 »
Hallo!

Heute habe ich einen Brief von EGS bekommen.
EGS wird gerichtliche Verfahren gegen sich aus § 315 berufene säumige Zahler einleiten.
Wenn ich nicht bis zum 30.04.2008 meinen Saldo ausgleiche, bin ich wohl fällig.

Mit diesen Briefen wird EGS erreichen, daß wieder einige umfallen. Schade!
Wir sollten uns zusammentum und mit einem Rechtsanwalt beraten. Meldet Euch bei Pegasus, der stellt ein Treffen zusammen.

Grüße Krüml

Offline Dr. Who

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #11 am: 09. April 2008, 19:08:06 »
Im Namen der organisierten Gaspreisverweigerung im Allgäu bitte ich um Kontaktaufnahme, da ich denken, dass sich unsere Interessen gegen die Schwester-(Tochter-?)Firmen EKO und EGS gut gemeinsam vertreten lassen.
Wir sind hier schon gut organisiert und sollten weitere Schritte abstimmen.

Im Übrigen die EGS hat doch lt. AA/AZ das Kartellamt im Haus. Haben die nicht andere Probleme, als zu klagen. Oder hat das Kartellamt nichts gefunden und EGS damit einen Freibrief?

Gruß Dr. ?

Offline Queen1991

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #12 am: 10. April 2008, 07:04:13 »
Guten Morgen,

ich bin neu hier,
ich habe gestern auch so einen Brief \"Ankündigung der gerichtlichen Klärung\" von Erdgs Schwaben bekommen, ich bin seit 1,5 Jahren kein Kunde mehr (bin umgezogen, kein Gasanschluß), habe aber immer noch einen Geldbetrag bei Erdgas Schwaben offen, jetzt schreiben sie eben wieder ich soll zahlen um mir unnötige Kosten zu ersparen.
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich jetzt auf den Brief reagieren soll?
Vielen Dank im voraus.
Mfg
Sven

Offline Cremer

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #13 am: 10. April 2008, 08:45:42 »
@Queen1991,

ich gehe mal davon aus, dass Sie bisher keienn Widerspruch nach § 315 eingelegt hatten.

Es bestehen damit also \"Altschulden\"

Diese wären zu zahlen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Queen1991

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #14 am: 10. April 2008, 11:13:47 »
Hallo,

doch ich habe damals Widerspruch nach § 315 eingelegt, es handelt sich um keine offene Vorderung.

Mfg

 

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