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Autor Thema: Gerichtliche Klärung  (Gelesen 6152 mal)

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Offline Woddy

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #15 am: 12. April 2008, 15:07:28 »
Hurra, ich habe auch so einen Mahnbrief von EG Schwaben über \"berufende säumige Zahler\" erhalten.Ich werde hierauf nicht Antworten.
So weit ich auch Informiert bin,hat EGS auch im Moment das Kartellamt im Hause.Die meinen Wirklich Ihre Kundschaft ist Doof! Das wird noch richtig Lustig!Und ausserdem heißt es ja auch in dem Schreiben das EGS die \"einkaufsseitigen Preissteigerungen sets nur teilweise weitergegeben hat!
Auch wenn EGS das EG zu teuer zugekauft haben,ist unser Einwand deswegen ja nicht ungültig!Denke ich mir
Gruß
Woddy

Offline Queen1991

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #16 am: 14. April 2008, 11:02:13 »
Hallo,

doch ich habe damals Widerspruch nach § 315 eingelegt, es handelt sich um keine offene Vorderung.

Mfg

Offline e-Stromer

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #17 am: 14. April 2008, 15:56:34 »
Zitat
Gibt es eine Interessengemeinschaft wo man sich noch anschließen kann.

Lokale Energierebellengruppe

Gruß

Offline Powersafer

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Gerichtliche Klärung
« Antwort #18 am: 16. April 2008, 23:17:55 »
Hallo Energierebellen Erdgas Schwaben,
es gibt gute Nachrichten für Euch:
Ihr seid nicht allein, gemeinsam sind wir stark: es gibt keinen Grund, sich von EGS einschüchtern zu lassen, denn wir organisieren gerade ein erstes Treffen der bayerisch-schwäbischen Energierebellen incl. Anwesenheit eines interessierten Rechtsanwaltes. Es wird demnächst stattfinden.
Wer von Euch also Interesse hat bei uns mitzumachen, möge sich umgehend bei mir (Powersafer) oder Pegasus über PN oder Email melden und wird dann von uns über das Treffen informiert werden. Bitte aber nur, wenn ihr auch tatsächlich die Rechnungen gekürzt habt, weil wir nicht bloß vage debattieren wollen, sondern über unsere nächsten ganz konkreten Schritte und Abwehrstrategieen beraten wollen.
Also, traut Euch alle endlich mal aus der Reserve und meldet Euch !!!

 

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