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Wärmeklau - Gerichtsurteile

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egn:

--- Zitat ---Original von ktown
Wie trägt eine unbeheizte Wohnung zu Energieeinsparung bei. Es verlagert nur die Kosten von der unbeheizten Wohnung in die Nachbarwohnungen. Weil diese, um ein behagliches Wohnumfeld zu bekommen mehr Heizkosten haben.
--- Ende Zitat ---

Der Mehrverbrauch in der beheizten Wohnung ist geringer als wenn beide Wohnungen beheizt würden. Schließlich ist ja die Oberfläche über die Wärme an die Umwelt abgegeben wird auch größer. In ihrer Wohnung haben sie ja auch einen geringeren Energieverbrauch wenn sie die Temperaturen in den einzelnen Räumen den Bedürfnissen anpassen und nicht alle bei einer gleich hohen Temperatur halten.

ktown:
Sorry aber das ist eine absolute Milchmädchenrechnung.
Sie vergessen bei ihrer Berechnung, dass mein Boden in dieser Rechnung wie eine Oberfläche gegen Außenluft zu behandeln ist. Da die Temperaturdifferenz zwischen beheizter und unbeheizter Wohnung um ein vielfaches größer ist, als zwischen zwei Wohnungen die bewohnt aber unterschiedlich beheizt sind.
Nicht ohne Grund müßen sie schon seit Jahrzehnten bei der Wärmeschutzberechnung für Bauanträge andere Wärmeleitwerte zu unbeheizten Räumen angenommen werden.
Würde diese unbewohnte Wohnung auf eine Temperatur von z.B. 15°C beheizt, dann wäre, auf beide Wohnungen bezogen, der Heizbedarf geringer, da kein großer Temperaturunterschied auszugleichen wäre.

egn:

--- Zitat ---Original von ktown
Sorry aber das ist eine absolute Milchmädchenrechnung.

--- Ende Zitat ---

Die Milchmädchenrechnung machen sie.


--- Zitat ---Sie vergessen bei ihrer Berechnung, dass mein Boden in dieser Rechnung wie eine Oberfläche gegen Außenluft zu behandeln ist. Da die Temperaturdifferenz zwischen beheizter und unbeheizter Wohnung um ein vielfaches größer ist, als zwischen zwei Wohnungen die bewohnt aber unterschiedlich beheizt sind.

--- Ende Zitat ---

Dafür ist die Temperaturdifferenz zwischen unbeheizter Wohnung und der Außenluft ebenfalls wesentlich niedriger.


--- Zitat ---Nicht ohne Grund müßen sie schon seit Jahrzehnten bei der Wärmeschutzberechnung für Bauanträge andere Wärmeleitwerte zu unbeheizten Räumen angenommen werden.

--- Ende Zitat ---

Das ist richtig, und ich sage ja auch nicht dass der Energieverbrauch in der beheizten Wohnung nciht höher ist. Es geht aber über den Gesamtenergieverbrauch den beide Wohnungen zusammen haben.


--- Zitat ---Würde diese unbewohnte Wohnung auf eine Temperatur von z.B. 15°C beheizt, dann wäre, auf beide Wohnungen bezogen, der Heizbedarf geringer, da kein großer Temperaturunterschied auszugleichen wäre.
--- Ende Zitat ---

Das ist falsch weil die jetzt beheizte Wohnung wegen der größeren Temperaturdifferenz zu Außenluft einen deutlich höheren Energieverbrauch hat.

Nach ihrer Rechnung hätte ein Haus indem alle Räume gleich beheizt würden den gleichen Energieverbrauch als wenn nur ein einziger Raum beheizt würde. Dass dies nicht richtig sein kann ist offensichtlich.

Stadt/Versorger:
Ich habe leider kein Urteil gefunden,aus dem hervorgeht,daß Mieter eine bestimmte Temperatur in der Wohnung halten müssen.Frostfrei reicht - lt. den Gerichten-völlig aus.
Wenn die Wohnungen noch einzeln z.B durch eigene Gasheizung beheizt werden,haben die Nachbarn garkeine Möglichkeiten dagegen vorzugehen. In Wohnanlagen mit Zentralheizung könnte zumindest durch Veränderung des Umlageschlüssels auf z.B. 50/50 (Verbrauch wird also 50%über die beheizten Flächen und 50% über den Verbrauch abgerechnet) der Sparanreiz der innenliegenden Mietparteien etwas ausgebremst werden.
Es ist eigentlich immer gut,wenn die Mieter nur das bezahlen,was sie auch verbrauchen,aber es ist leider auch selbstverständlich,daß viele gern auf Kosten anderer leben.
Es kann also nur eine Lösung geben. Man suche sich eine andere Wohnung,die besser gedämmt ist bzw. das Gebäude wenig Leerstand hat und /oder das Gebäude zentralbeheizt ist und über einen Umlageschlüssel verfügt,der einzelnen Mietparteien keinen Anreiz zu \"überhöhtem Sparverhalten\" gibt. Sicherlich ist dieses auch nicht die umweltgerechtestes Lösung,aber ich meine ,es gibt auch einen Gemeinschaftssinn welcher gerade auch in Mehrfamilienhäusern ruhig zur Geltung kommen sollte,damit der Hausfrieden gewahrt bleibt.

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