Zuhause > Heizen
Wärmeklau - Gerichtsurteile
mobamot:
Wärmklau
Hallo miteinander,
die Wohnung über mir steht seit Wochen leer. Die Besitzer haben die Heizung ausgeschaltet (Ich sehe dies am Gasverbrauch). Jallousien an den Fenstern sind zwar vorhanden, aber nicht heruntergelassen.
Die Temperatierung in der Wohung erfolgt durch die Decke meine Wohnung.
Gibt es eine Verordnung zum Thema \"Wärmeklau\"? I
ch meine, es gab schon mal Gerichtsurteile zum Thema Wärmeklau, weiss aber nicht mehr, in welcher Fachzeitschrift dies abgedruckt war.
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Mobamot
MSR-Technik für HKL- und Energieversorgung
e-Stromer:
hallo, mobamot,
grundsätzlich ist es zwar so, dass ein VM für jeweiligen Leerstand alle Verantwortung und Pflichten trägt.
Weshalb dann aber jeweilige Mieter für die höheren Heizkosten aufkommen müssen,
kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, dass der VM die Kosten der Differenz für Verbrauch (Vorjahr)
erstatten müsste, denn ein Mieter kann ja nichts dafür, dass eine Wohnung nicht vermietet ist.
Jedenfalls ist klar: wenn in leerstehenden Wohnungen nicht geheizt wird, muss in den
umliegenden Wohnungen mehr geheizt werden, um die nötige Temperatur zu erreichen,
und somit fallen höhere Kosten an. Wer muss diese Kosten bezahlen? Ich finde darüber seit Jahren
keine Antwort / kein Urteil, außer dass ein VM nicht gezwungen werden kann, in leerstehenden Wohnungen zu heizen.
Andererseits steht aber in den meisten Mietverträgen, dass Mieter ihre Wohnungen heizen müssen.
Es wäre sinnvoll, durch den BGH ein Grundsatzurteil zu erwirken - gerade bei ständig steigenden Energiekosten.
... wird Dir Folgendes also nicht sehr viel \'nützen\' - trotzdem hier einige links:
http://www.morgenpost.de/content/2007/02/24/ratgeber/884902.html
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa1.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1597.htm
hier eine chataufzeichnung / RA f. Mietrecht - http://www.mdr.de/escher/5179970.html
Vielleicht findest Du ja doch noch was wegen Obigen, dann bitte hier einstellen oder mir in PN - danke.
Ich hab über (google-suche) - eingeben: (Urteil) Mietrecht Temperatur
Gruß
e-Stromer
Stadt/Versorger:
AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.11.2004
AZ 2.5 C 1002/04
Mieter können nicht darauf vertrauen, dass an die Räumlichkeiten angrenzende Wohnungen beheizt werden. Aus dem Leerstand von solchen Wohnungen kann daher auch kein Minderungsrecht abgeleitet werden.
ktown:
Mein Meinung nach muß da durch die Gerichte ein Umdenken stattfinden. Gerade auf dem Hintergrund von ständig steigender Heizkosten, kann dies kein unerheblicher Faktor einer Warmmiete sein.
Ich lebe nun auch seit 4 Jahren mit diesem Übel. Mein \"Untermieter\" hat in dieser Zeit 0,5m³ Gas verbraucht. Es zeigt überdeutlich, dass der Eigentümer seine Wohnung durch mich und seinen \"Untermieter\" frostfrei hält.
Aber wie schon gesagt. Derzeit sehen die Gerichte es noch anders.
Stadt/Versorger:
Grundsätzlich hat ein Mieter die Wohnräume ausreichend zu beheizen.Das sollte in den
meisten Mietverträgen enthalten sein.Wenn Sie wissen,dass Ihr \"Untermieter\" in den letzten 4 Jahren nur 0,5 m3 Gas verbraucht hat, ist dieses garantiert nicht ausreichend.
Ich gehe allerdings davon aus ,dass Sie mit \"Untermieter\" den Mieter meinen ,der unter Ihnen wohnt. Wenn Sie selbst untervermietet haben ,müssen Sie sich wohl selbst wegen des Heizverhaltens mit Ihrem Untermieter auseinandersetzen.
Für den Fall,dass Sie den Mieter unter Ihrer Wohnung meinen,sollten Sie sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und auf Abhilfe dringen. Ansonsten ggf. Mietminderung
androhen.,denn es handelt sich ja offensichlich nicht um einen Wohnungsleerstand.
Es zeigt überdeutlich, dass der Eigentümer seine Wohnung durch mich und seinen \"Untermieter\" frostfrei hält.
Diesen Satz mag verstehen wer will,ich nicht. Wenn Ihr Untermieter in den letzten Jahren nur 0,5 m3 Gas verbraucht hat,wird er wohl kaum dazu beigetragen haben,dass der Vermieter eine frostfreie Wohnunmg hat.Wohnt Ihr Vermieter auch in dem Haus?
Hält der etwa seine Wohnung auch nur frostfrei ? Sind Sie dann der Einzige der heizt?
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