Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung

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svenbianca:
soweit ich das Überblicke sind die Rechnungen also für die vergangenen 2-3 Jahre berichtigt worden oder?

bjo:

--- Zitat ---Original von svenbianca
soweit ich das Überblicke sind die Rechnungen also für die vergangenen 2-3 Jahre berichtigt worden oder?
--- Ende Zitat ---

ja so lese ich das auch. Auf den Rechnungen steht sogar das alle Kosten enthalten sind!

Als Privatmann würde ich so etwas aussitzen und abwarten!

Roger:
Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07

bjo:

--- Zitat ---Original von Roger
Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07
--- Ende Zitat ---

verjährt ist demnach noch nichts!
aber trotzdem ich würde mich stur stellen! Rechnungen die dazu auch noch vollständig bezahlt wurden würde ich als bezahlt abhaken.
Einzige Ausnahme dich ich machen würden wären offendsichtlich falsche Rechnungen, MWST, Kundennummer, usw. vergessen.
Sind nur die Rechnungswerte falsch ist das Pech für E.ON!

RR-E-ft:
@Roger

Wenn man auf Anraten seines Anwalts die Nachforderungen bereits anerkannt hat, braucht man über diese ggf. tatsächlich nicht mehr streiten. Dann kann sich die Haftung allein aus dem Schuldanerkenntnis ergeben, ohne dass es im Übrigen noch darauf ankommt, ob die anerkannte Schuld zuvor wirklich bestand.

Voraussetzung für diese negative Folge ist, dass die Schuld wirksam anerkannt wurde und man von diesem Anerkenntnis nicht mehr loskommt.
In diesem Falle wäre ggf. die Frage nach der Haftung des Anwalts zu stellen.

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