Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bielefeld
Antwort der Stadtwerke Bielefeld
RR-E-ft:
@J.S.
Sie brauchen Ihrem Versorger nur mitzuteilen, dass Sie sich auf die vollkommene Unverbindlichkeit der Preiserhöhung gem. Urteil des BGH vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 278/02 und 279/02 berufen und nur die Abschläge zu den alten Preisen zahlen.
Die Sache ist also höchstrichterlich bereits geklärt.
Und auch das LG Bielefeld teilt diese Auffassung, nur gibt es dazu noch keine Entscheidung, da das Verfahren noch läuft.
In einer mündlichen Verhandlung am 08.04.2005 hat das LG Bielefeld jedoch darauf hingewiesen, dass es den Unbilligkeitseinwand (in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH) nicht durch § 30 AVBV ausgeschlossen sieht.
Verweisen Sie im Übrigen auf das Urteil des AG Heilbronn vom 15.04.2005. Dieses können Sie sich von der Seite unter \"Neuigkeiten\" herunterladen.
Machen Sie Ihrem Versorger deutlich, dass dieser seine Darlegungs- und Nachweispflicht zur Billigkeit der Preiserhöhung demnach noch nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist, dieser vielmehr seine Kalkulationsgrundlagen eröffnen und mitteilen muss.
Sie sind nicht gezwungen, eine Feststellungsklage zu erheben, sondern zahlen einfach nur die alten Preise weiter. Dann müsste Ihr Versorger klagen, wenn er sich denn traut.
Bisher ist kein einziger Verbraucher nach dem Unbilligkeitseinwand verklagt worden. Nach dem Heilbronner Urteil ist dies noch unwahrscheinlicher geworden.
Wenn es um weniger als 5.000 EUR geht, geht die Klage zum Amtsgericht.
Das ist in Bielefeld ja alles unter einer Adresse.
Gegen einen Mahnbescheid legen Sie einfach Widerspruch ein, wie hier im Forum bereits beschrieben.
Sie brauchen die Einzugsermächtigung nur beschränken.
Dann darf Ihr Versorger nicht mehr abbuchen. Sie sollten deshalb die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, wenn etwa besondere Vorteile an die Einzugsermächtigung geknüpft sind.
Hierzu hatte ich Ihnen schon das Gutachten der Versorgeranwälte unter www.zfk.de genannt.
Die Argumentation des LG Hannover und dessen Widerlegung anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt sich aus dem Heilbronner Urteil sowie aus dem Urteil des BGH vom 05.02.2003 Az. VIII ZR 111/02. all diese Urteile können Sie abrufen unter www.bundesgerichtshof.de (Entscheidungen).
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=925
Sollte Ihr Versorger auf Eskalation setzen wollen, melden Sie sich per E- Mail:
Ein Kollege in Rheda-Wiedenbrück ist auf das Gebiet des Energiewirtschaftsrechts spezialisiert und kann Sie ggf. vertreten.
Also einfach die Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen.
Teilen Sie Ihrem Versorger jedoch mit, wie sich Ihr Abschlag zukünftig zusammensetzt. Lesen Sie dazu den Beitrag \"Stadtwerke Hameln\":
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=834
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an Ihr Wirtschaftsministerium zu wenden:
http://www.wdr.de/tv/markt/20050411/b_1.phtml
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
Hallo J.S.
Das Lastschriftverfahren ist in erster Linie natürlich eine Vereinfachung für Sie, in zweiter Linie für die Stadtwerke. Sie brauchen im Prinzip nichts mehr tun, der Versorger \"macht alles\".
Die Stadtwerke wollen suggerieren, dass ohne das Lastschriftverfahren es \"schwieriger\" wäre. Lassen Sie einen Dauerauftrag laufen oder per online Banking.
Teilen Sie den Stadtwerken mit, dass Sie das Lastschriftverfahren zurückziehen. :evil: Fragen Sie die Stadtwerke, wie sie künftig die Abschläge außer dem Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigung haben möchten :wink:
- Bar
- Scheck
- Überweisung
Für Sie einfach ist natürlich ein Dauerauftrag.
Mit dem Dauerauftrag oder online-Banking können Sie den Abschlagsbetrag minimieren auf den von Ihnen berechneten Betrag.
Sie haben/müssen den Stadtwerken Ihre Gründe (Widerspruch gemäß § 315 BGB) für die Minimierung der Abschläge mitgeteilt.
Lassen Sie doch die Stadtwerke mahnen. Ist bei mir auch der Fall. Ich bekomme monatlich immer eine Mahnung mit den aufgelaufenen Beträgen, Differenz zwischen der Abschlaghöhe der Stadtwerke und meiner Abschlagshöhe.
Falsch ist Ihre Annahme, dass die Stadtwerke am LG klagen. Richtig ist, wenn sie überhaupt diesen Weg bestreiten, was ich sehr bezweifle, eine Klage am Amtsgericht gegen Sie persönlich erheben müssen. Siehe hierzu das Urteil von Heilbronn. Bei mir klagen sie ja auch nicht und sie werden nicht, glauben Sie mir!!
Weisen Sie die Stadtwerke auf das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn hin, Az. 15 C 4394/04.
Siehe auch den Beitrag von mir vom 17.4.2005 um 19.40 Uhr unter
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=877&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=
RR-E-ft:
In einem vor dem Landgericht Bielefeld anhängigen Zahlungsprozess der Stadtwerke Bielefeld, Az. 25 O 398/04 wegen Strom-, Erdgas- und Wasserlieferungen erging am 08.04.2005 folgender
Hinweis- Beschluss:
In dem Rechtsstreit Stadtwerke Bielefeld GmbH . /. .....
sind nach den vorliegenden Unterlagen und nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien keine Sonderkonditionen vereinbart.
Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung, nach der der Billigkeitseinwand einem Versorgungsunternehmen nicht entgegengehalten werden kann, betrifft jedoch lediglich solche Sachverhalte mit der Vereinbarung von Sonderkonditionen. Ansonsten gilt die Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, S. 3131 ff. = Urteil vom 30.04.2003, VIII ZR 279/02), nach der das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts trifft.
Teilweise wird diese Rechtsprechung für die Zeit nach der Marktliberalisierung (bei Strom) aufgegeben.
Von daher soll, da hier verschiedene Leistungen der Daseinsvorsorge streitgegenständlich sind, vorgetragen werden, inwieweit die Klägerin eine Monopolstellung innehat, welche Preiskalkulation zugrunde liegt, ob die Tarife der Klägerin veröffentlicht wurden, und welche Tarifgenehmigungen nach § 12 BTOElt vorliegen.
Das Vorliegen einer Tarifgenehmigung hat (lediglich) Indizwirkung für die Billigkeit der Preisgestaltung.
Entsprechend diesem Gerichtsbeschluss ist die Billigkeitskontrolle für Leistungen der Daseinsvorsorge also nicht ausgeschlossen.
Das Landgericht Bielefeld richtet sich in dieser Frage nach der eindeutigen BGH- Rechtsprechung, wonach das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der geforderten Tarife trifft. Es bezieht sich insbesondere auf die BGH- Entscheidung, wonach § 30 AVBV den Unbilligkeitseinwand nicht ausschließt.
Und dies geht nur durch Offenlegung der Preiskalkulation.
Um einmal die Dimension deutlich zu machen, um die es bei dem Landgerichtsverfahren geht:
Dort hatte ein Verbraucher über den Zeitraum von vier Jahren so gut wie nichts an die Stadtwerke bezahlt, wurde gleichwohl mit Strom, Erdgas und Wasser immer weiter versorgt.
Die Zahlungsklage geht nach einem Drittel Klagerücknahme durch die Stadtwerke jetzt noch um ca. 9.000 EUR.
Insoweit sollten die Stadtwerke keine Veranlassung haben, wegen \"marginaler\" im Streit stehender Beträge aufgrund der verweigerten Preiserhöhung überhaupt vorzugehen:
Nach einem Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg, NJW 1988, S. 1600 hat ein Versorgungsunternehmen sein Recht auf Versorgungseinstellung gem. § 33 Abs. 2 AVBV gegenüber allen Tarifkunden verwirkt, wenn es nur gegenüber einem zahlungsunwilligen Kunden keinen Gebrauch von diesem Druckmittel macht. Begründet wird dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art 3. GG.
Mal abgesehen davon, dass sich Zahlungsverweigerer, die den Musterbrief verwendet haben, nach der eindeutigen Rechtsprechung des BGH schon nicht im Zahlungsverzug befinden können, wäre eine Versorgungseinstellung vollkommen unangemessen und unverhältnismäßig, nachdem man andererseits einen wegen § 315 BGB zahlungsunwilligen (nach Auffassung der Stadtwerke gar zahlungsunfähigen) Kunden über einen Zeitraum von annähernd vier Jahren hinweg ohne nennenswerte Zahlungen mit den entsprechenden Medien versorgt hatte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
J.S.:
Hallo zusammen,
ich habe eine Antwort von den Stadtwerken Bielefeld auf mein letztes Schreiben erhalten. Diesmal einen sehr kurzen Brief, in dem sie sich eigentlich nur wiederholen.
Zunächst führen sie erneut den Punkt ins Feld, dass ihre Preise durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert sind und ich dieses Testat bei ihnen einsehen kann.
Als zweites erneut die Ausführung, dass laut BGH eine Preisbestimmung als billig anzusehen sei, \"wenn das verlangte Entgelt in Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird.\" Entscheidend sei demnach ein Vergleich mit den in der Branche anzutreffenden Preisen. Ein Preis der unter dem statistischen Mittel liegt, könne nicht unbillig sein. Allerdings schreiben sie nirgends mehr davon, dass ihre Preise unter dem statistischen Mittel liegen, was sie im letzten Brief noch behauptet haben.
Und natürlich mal wieder keine Angabe zum Aktenzeichen.
Soll ich auf das Schreiben überhaupt noch reagieren? Oder einfach warten, ob eine Mahnung kommt?
Vielen Dank,
Jan Schaefer
RR-E-ft:
Stadtwerke Bielefeld verwenden SAP I- SU.
Deshalb hier lesen:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=969
Neue Meldung Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)
BILANZ
29.04.2005, 10:21 Uhr
Stadtwerke Bielefeld entwickelten sich 2004 erfolgreich
Ein \"zufriedenstellendes\" Geschäftsjahr bilanzierten in dieser Woche die Stadtwerke Bielefeld. \"Äußerst positiv\" entwickelte sich dabei das Stromgeschäft, die Stromabgabe konnte seit Beginn der Liberalisierung um 60 Prozent gesteigert werden. Mittlerweile wird die Hälfte des Stroms außerhalb von Bielefeld verkauft.
Bielefeld (red) - Im Geschäftsjahr 2004 entwickelte sich die Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld erfolgreich. \"Mit einem Bilanzgewinn von 24,9 Millionen Euro (Vorjahr 16,8 Millionen Euro) konnte, auch aus Sicht unserer Gesellschafter Stadt Bielefeld und swb AG Bremen, ein durchaus zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Wenn man einmalige positive Sondereffekte außen vor lässt, liegt der Bilanzgewinn 2004 auf Vorjahresniveau\", lautete das Fazit von Wolfgang Brinkmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Bielefeld, bei der Vorstellung des Abschlusses für das vergangene Jahr.
Dabei hätten insbesondere unternehmenspolitische Entscheidungen das vergangene Jahr geprägt. Die 49-prozentige Beteiligung an den Stadtwerken Ahlen sei ein Meilenstein im Netzwerk kommunaler Partnerschaften der Stadtwerke Bielefeld, sagte Brinkmann. Mit der politischen Entscheidung, den öffentlichen Personennahverkehr in Bielefeld unter dem Dach der Stadtwerke zu belassen, sei zudem ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Unternehmensgruppe vollzogen worden.
\"Das Stromgeschäft hat sich seit Beginn der Liberalisierung 1998 trotz des schwierigen Umfelds äußerst positiv entwickelt\", benannte Geschäftsführer Friedhelm Rieke den wichtigsten Erfolgsfaktor des Unternehmens. \"In diesem Zeitraum konnten die Stadtwerke ihre Stromabgabe insgesamt um knapp 60 Prozent steigern. Der Anteil der Stromabgabe außerhalb des angestammten Bielefelder Versorgungsgebietes beträgt mittlerweile 43 Prozent der gesamten Stromabgabe. Der gesteigerte Absatz im Stromgeschäft um 9,7 Prozent auf insgesamt 2.677 Millionen Kilowattstunden trug 2004 wesentlich zu der erfreulichen Erlössteigerung der gesamten Unternehmensgruppe bei.\"
Die Abgabe an Strom-Sondervertragskunden wuchs gegenüber dem Vorjahr innerhalb und außerhalb des Bielefelder Versorgungsgebietes um 6,8 Prozent auf 1.359,2 Millionen Kilowattstunden. Außerhalb von Bielefeld ließ sich die Stromabgabe an die Industriekunden noch einmal steigern. Firmen wie IKEA, Miele oder Schüco blieben auch 2004 mit ihren bundesweiten Standorten Kunden der Stadtwerke. Bei den Tarifkunden war 2004 ein leichter Rückgang der Abgabemenge um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die Kundenverluste betrugen 1,7 Prozent.
49 PROZENT
27.04.2004, 11:04 Uhr
Stadtwerke Bielefeld beteiligen sich an Stadtwerken Ahlen
Für 42 Millionen Euro übernehmen die Stadtwerke Bielefeld rückwirkend zum 1. Januar 2004 einen 49-prozentigen Anteil an den Stadtwerken Ahlen. Die Partnerschaft soll einen weiteren Baustein des Netzwerkes kommunaler und regionaler Versorger darstellen, das derzeit strategisch aufbaut wird.
Bielefeld (red) - Auf eine enge Partnerschaft in den bedeutenden Wirtschaftsräumen des südöstlichen Münsterlandes und Ostwestfalens setzen die Stadtwerke Ahlen und Bielefeld sowie deren Gesellschafter. Rückwirkend zum 1. Januar 2004 beteiligen sich die Bielefelder Stadtwerke mit 49 Prozent an dem Ahlener Versorgungsunternehmen. Das beschlossen die Stadträte beider Kommunen und der zweite Gesellschafter der Stadtwerke Bielefeld, die swb AG Bremen. Die Stadt Ahlen erhält dafür 42 Millionen Euro.
\"Die Kooperation und der Wissensaustausch zwischen den Unternehmen bedeutet eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Chance, sowohl quantitativ als auch qualitativ zu wachsen\", beurteilen übereinstimmend der Ahlener Bürgermeister Benedikt Ruhmöller und Friedhelm Rieke, Geschäftsführer der Stadtwerke Bielefeld, die Ziele der zukünftigen Zusammenarbeit. \"Die neue Partnerschaft garantiert\", so Ruhmöller, \"dass Entscheidungen weiterhin jeweils vor Ort getroffen werden. Dies gilt sowohl für die Betreuung der Kunden als auch für Investitionen. Die regionale Auftragsvergabe bleibt gesichert und die gute Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk soll wie bisher gepflegt und gefördert werden.\"
Gleichzeitig legte Ruhmöller Wert auf die Feststellung: \"Der maßgebliche Einfluss der Stadt Ahlen auf die Stadtwerke Ahlen bleibt ebenso erhalten wie die Entscheidungskompetenz und Entscheidungsfreiheit des Ahlener Managements. Verbindlich vereinbart wurde auch die langfristige Sicherung des Unternehmenssitzes und der Unternehmensbereiche in Ahlen. Die Stadtwerke Bielefeld werden intensiv an einer nachhaltigen Wertsteigerung der Stadtwerke Ahlen mitarbeiten und helfen, die Zahlung der Konzessionsabgabe sowie das steuerliche Aufkommen zu sichern.\"
BILANZ 2003
24.02.2004, 09:05 Uhr
Stadtwerke Bielefeld verkaufen 41 Prozent des Stroms außerhalb
Mit einem \"guten\" Gesamtergebnis haben die Stadtwerke Bielefeld das vergangene Geschäftsjahr abgeschlossen. Die Stromabgabe beispielsweise steigerte das Unternehmen seit 1998 um 45 Prozent, der Anteil der Stromabgabe außerhalb des angestammten Bielefelder Versorgungsgebietes beträgt mittlerweile 41 Prozent.
Bielefeld (red) - Die Stadtwerke Bielefeld können auf einen positiven Geschäftsverlauf im Jahr 2003 zurückblicken. Dazu trugen die deutlich verbesserten Ergebnisse der Tochterunternehmen moBiel (Verkehr) und BITel (Telekommunikation) bei. Auch das Stromgeschäft, in dem gegenüber dem Vorjahr vor allem durch Neukunden eine Abgabesteigerung von 4,6 Prozent verzeichnet wurde, trug zum guten Geschäftsergebnis bei.
\"Mit einem Bilanzgewinn von knapp 16,8 Millionen Euro (Vorjahr 12 Millionen Euro) konnte, auch aus Sicht unserer Gesellschafter Stadt Bielefeld und swb AG Bremen, ein durchaus zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden\", so das Fazit von Wolfgang Brinkmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Bielefeld, bei der Vorstellung des Abschlusses für das vergangene Jahr.
Das Stromgeschäft hat sich laut Bericht seit Beginn der Liberalisierung 1998 trotz des schwierigen Umfelds äußerst positiv entwickelt. In diesem Zeitraum konnten die Stadtwerke ihre Stromabgabe insgesamt um über 45 Prozent steigern. Der Anteil der Stromabgabe außerhalb des angestammten Bielefelder Versorgungsgebietes beträgt mittlerweile 41 Prozent. \"Insbesondere die Entwicklung des Stromgeschäfts mit unseren Großkunden spiegelt das kontinuierliche Wachstum wider. Einerseits gibt es starke Bindungen unserer Bielefelder Kunden an unser Unternehmen, andererseits konnten Neukunden im regionalen und nationalen Markt hinzu gewonnen werden\", kommentiert Friedhelm Rieke, Geschäftsführer der Stadtwerke.
Die Umsatzerlöse, einschließlich sonstiger Erträge aber ohne Stromsteuer, in Höhe von 381,5 Millionen Euro liegen knapp sechs Prozent über denen des Vorjahres (359,7 Millionen Euro). Bei dem Materialaufwand ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um fast sieben Millionen Euro auf 196 Millionen Euro. \"Wir freuen uns, dass es uns durch unser positives Geschäftsergebnis möglich ist, den städtischen Haushalt um 61,9 Millionen Euro zu entlasten\", so Wolfgang Brinkmann abschließend in seinem Bericht zur wirtschaftlichen Lage.
Ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Stadtwerke Bielefeld sei zudem die Sicherstellung einer preisgünstigen und sicheren Stromerzeugung. Mit der E.ON Energie AG konnten die Grundlagen sowohl für eine Neustrukturierung der Energie- und Entsorgungslandschaft in OWL als auch für eine künftige Zusammenarbeit im Bereich der Stromerzeugung vertraglich vereinbart werden. Für die Stadtwerke sei aufgrund dieser Vereinbarungen die Stromerzeugung im Gemeinschaftskraftwerk Weser (GKW) in Veltheim und im Kernkraftwerk Grohnde bis 2018 (Laufzeit KWG) gesichert und die Eigenständigkeit in der Stromversorgung gewährleistet, heißt es in dem Bericht.
*****
Die Stadtwerke Bielefeld hatte als eines der ganz wenigen Unternehmen die Strompreise für 2005 nicht erhöht, was dafür spricht, dass die Preise längst zu hoch waren. Eine Tariferhöhung wurde deshalb wohl verweigert:
NICHT SO IN BIELEFELD
20.12.2004, 14:49 UhrStrompreiserhöhungen auch bei E.ON Westfalen Weser, Stw. Garbsen, Stw. Leipzig und im Saarland
Weitere Energieunternehmen haben Strompreiserhöhungen für das kommende Jahr bekannt gegeben: E.ON Westfalen Weser, Stadtwerke Leipzig und Stadtwerke Garbsen. Auch die saarländische Preisaufsicht genehmigte Tariferhöhungen.
Positive Ausnahme: Die Stadtwerke Bielefeld halten ihren Strompreis für 2005 stabil.
Paderborn/Garbsen/Leipzig/Saarbrücken/Bielefeld (red) - Wenig überraschend haben weitere Energieversorger Strompreiserhöhungen für das kommende Jahr angekündigt. Positive Ausnahme sind jedoch die Stadtwerke Bielefeld, die zwar die Preise für Erdgas, Fernwärme und Wasser erhöhen, den Tarifkunden jedoch stabile Strompreise bis Ende 2005 garantieren.
E.ON Westfalen Weser
Verschiedenen Presseberichten zufolge, will E.ON Westfalen Weser den Strompreis für seine 750 000 Haushaltskunden zum 1. März 2005 um durchschnittlich sechs Prozent anheben. Allerdings steht die Genehmigung durch die Preisaufsicht im nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium noch aus. Damit harmonisiert der Stromversorger die Strompreise in seinem Versorgungsgebiet, so dass künftig ehemalige Pesag-Kunden ebenso viel bezahlen wie EMR- und Wesertal-Kunden. Auch ein großer Teil der Firmenkunden ist betroffen, in den vergangenen Wochen wurden über 7000 Verträge erneuert.
Stadtwerke Garbsen
Die Stadtwerke Garbsen erhöhen ihre Tarife zum 1.1.2005 wie folgt: Im Allgemeinen Tarif steigt der Kilowattstundenpreis bei einem Verbrauch unter 6000 Kilowattstunden jährlich von 14,7 auf 15,11 Cent. Der Grundpreis erhöht sich um 4,99 Euro auf 44,08 Euro jährlich. Bei einem Verbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden steigt der Kilowattstundenpreis von 15,35 auf 15,85 Cent. Auch die Preise des ecoStrom ändern sich: Wer weniger als 5000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, zahlt 15,02 Cent pro Kilowattstunde (zuvor 14,65 Cent) und einen jährlichen Grundpreis von 44,08 Euro (zuvor 38,40 Euro). Wer mehr als 5000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, zahlt anstatt 14,40 Cent künftig 14,85 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis steigt von 47,20 Euro auf 52,70 Euro jährlich. Die neuen Preise sind bereits im Tarifrechner des strom magazins verzeichnet.
Saarland
Auch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit im Saarland hat den einheimischen Energieversorgern die Genehmigungen für die Allgemeinen Stromtarife 2005 zugestellt. Die Preissteigerungen im Saarland seien im Bundesvergleich allerdings moderat, teilte die Behörde mit. Mit einer Erhöhung der Tarife um 0,73 Cent pro Kilowattstunde (etwa vier Prozent) falle die Belastung für den saarländischen Bürger geringer aus als mit voraussichtlich 0,9 Cent pro Kilowattstunde im Bundesdurchschnitt.
Stadtwerke Leipzig
Die Bestpreis-Kunden der Stadtwerke Leipzig haben indes noch eine Schonfrist bis 1. April 2005 bekommen. Dann erhöhen sich die Kilowattstundenpreise in den verschiedenen Verbrauchsstufen auf 19,77 Cent (zuvor 19,13 Cent), 17,28 Cent (zuvor 16,65 Cent) und 15,30 Cent (zuvor 14,66 Cent). Die Grundpreise bleiben stabil. Weniger Glück haben die Kunden, die nach wie vor mit dem Allgemeinen Tarif versorgt werden. Ihre Gebühren in den verschiedenen Verbrauchsstufen erhöhen sich bereits zum Jahreswechsel auf 20,38 Cent (zuvor 19,72 Cent) und 17,83 Cent (zuvor 17,17 Cent bzw. 15,13 Cent) pro Kilowattstunde. Die neuen Preise werden in Kürze im Tarifrechner des strom magazins erscheinen.
Die Strompreisaufsicht NRW hatte Versorgern Preiserhöhungen verweigert, vgl. hierzu hier:
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/?id=536353
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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