Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bielefeld

Antwort der Stadtwerke Bielefeld

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J.S.:
Hallo zusammen,

nach einigen Monaten der Funkstille habe ich nun wieder ein Schreiben der Stadtwerke Bielefeld erhalten. Da ich in letzter Zeit nicht mehr regelmässig im Forum mitgelesen habe, bin ich nicht ganz auf dem neuesten Stand was die Rechtsprechung bezüglich des Unbilligkeits-Einwands angeht. Ich benötige daher nochmal eure Hilfe.

Die Stadtwerke schreiben zunächst mal nur, dass sie an die ausstehenden Forderungen erinnern möchten und davon ausgehen, dass ich nach wie vor wegen des Einwands der Unbilligkeit nicht zahlen werde. Den Einwand weisen sie erneut zurück, zeigen sich jedoch verständnisvoll darüber, das einige Kunden wegen der derzeitigen Rechtsprechung verunsichert sind.

Im nächsten Abschnitt wird es etwas interessanter für mich. Sie schreiben, dass sie davon ausgehen, dass nach einem eindeutigen höchstrichterlichen Urteil der Begleichung der Beträge von meiner Seite nichts mehr im Wege steht. Andernfalls müssten auch sie den Rechtsweg vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist (ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstand) beschreiten.

Zuletzt schreiben sie, dass die derzeitige ungeklärte rechtliche Situation keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Fälligkeit ihrer Forderung und daraus resultierender Ansprüche auf Verzugszinsen hat.

Daher meine Frage: Hat sich an der Rechtssprechung irgendwas geändert? Ich habe schon ein bißchen im Forum und auf den Webseiten hier gelesen und hatte nicht den Eindruck. Die Stadtwerke schreiben ja auch nicht, dass sich etwas geändert hat, sondern nur \"wenn sich etwas ändern sollte\".

Und zum letzten Abschnitt: Habe ich das richtig verstanden, dass durch den Einwand der Unbilligkeit die Forderungen keine mehr sind, also auch keine Verzugszinsen fällig werden, selbst wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Preise billig waren?

Vielen Dank mal wieder an alle.
Grüße aus Bielefeld.

Jan Schaefer

Cremer:
Hallo J.S.

Sie haben richtig verstanden. Alles soweit im grünen Bereich

siehe
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1295

Lesen Sie insbesondere Seite 18 unter a) cund b)

echtgut:
Sind die in diesem Thread enthaltenen Informationen und Tipps noch aktuell?


Und: Verstehe ich das richtig, dass man bei einer Mahnung trotz Billigkeitseinwand überhaupt nicht reagieren braucht?

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