Energiepreis-Protest > Stadtwerke Augsburg
Nach BGH Interpretation - Anwalt
elmex:
Zunächst gilt grundsätzlich abzuklären, ob Sie Sondervertragskunde oder grundversorgter Kunde sind. In ersterem Fall können Sie die Zahlungsaufforderung getrost vergessen und als gegenstandslos betrachten. Checken Sie dahingehend Ihre Vertragsunterlagen und sehen Sie nach, ob Sie in der Vergangenheit einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, oder ob Ihnen eine Vertragsbestätigung vorliegt.
Im Falle der Grundversorgung ist das Schreiben auch zu ignorieren. Der Versorger muss nach Einwand der Unbilligkeit darlegen und beweisen, dass seine Forderung der Billigkeit entspricht. Dies kann er nicht durch ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten. Im Übrigen wird aus dem Gutachten nicht ersichtlich, welchen Preis genau der Versorger für das bezogene Gas bezahlen muss. Man drückt sich offensichtlich davor, konkrete Zahlen zu nennen. Weitere Hinweise und Tipps finden Sie auch hier im Forum...
Wenden Sie sich zur Sicherheit an einen Anwalt; siehe hierzu beispielsweise die Anwaltsliste des BdEV. Ihr Anwalt muss nicht notwednigerweise vor Ort sein und berät Sie selbstverständlich auch im Hinblick auf entstehende Kosten und ggf. deren Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung.
RuRo:
@Gasterrorist
Tut mir leid, aber es ist immer wieder verblüffend, wie \"blauäugig\" teilweise der Preisprotest betrieben wird. Ausserdem wäre ein wenig mehr Mühe bei der Recherche auch nicht schlecht gewesen. Musste ich an dieser Stelle einfach los werden.
Zur Fragestellung:
Grundsätzlich sollte der Schriftwechsel Ernst genommen werden. Allerdings braucht man auch keine Angst haben, wenn man sich sicher ist, über die besseren Argumente zu verfü-gen.
1. Empfehlung – Anwalt suchen, guckst du hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
2. Empfehlung – Vertragsverhältnis klären
Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde
Thema ist nicht ganz einfach, daher zurück zu 1.
3. Testat des Wirtschaftsprüfers
Grundsätzlich erkauftes Privatgutachen, nicht gerichtsverwertbar, aber aufpassen. Wird in der Klage darauf verwiesen, dürfen die Ausführungen nicht unwidersprochen bleiben.
4. Vorlieferant
Ei gucke da, die Bayerngas GmbH sind zu 100 Prozent Vorlieferant, drum guckst du hier und vergleichst mal so zum Einstieg die Preisanhebungen der STAWA mit diesen Zahlen:
Bayerngas GmbH München (Vorlieferant)
5. Zuständiges Gericht
Für die Klageerhebung des Versorgers ist das Landgericht Augsburg zuständig.
Oh, da ist mir während der Beantwortung jemand zuvor gekommen, naja, doppelt hält besser
Gasterrorist:
Danke erst mal für die superschnellen Antworten !
Also das ich gar nicht gesucht hätte wäre jetzt übertrieben, aber wenn es schon speziell für Augsburg einen Bereich gibt dachte ich mir setze ich mal die Frage rein - ich denke es gibt vor Ort auch noch welche die die selben Probleme haben.
Zugegeben, zum glück musste ich mich die letzten 3 Jahre nur mit den Jahresendabrechnungen rumschlagen (war das schon immer eine b....de Arbeit), daher bin ich wohl nicht mehr so auf dem neuesten Stand - so wie das aber nun aussieht wird sich das wohl wieder Ändern.
Ich werde meine Vertragsunterlagen aus 1999 herauskramen und mal nachgucken (bin mir aber fast sicher dass ich Tarifkunde bin, da in den letzten Jahren ich keine Ihrer \"schlauen Angebote\" angenommen habe.
Dann mal den Anwalt anrufen.
Wie soll ich sagen - nun habe ich wieder etwas \"Mut\" gefasst !
Danke
P.S Den Geschäftsbericht habe ich mal kurz überflogen - bei 95 Seiten Kauderwelsch für mich ganz schön schwierig für einen der von so was wenig Ahnung hat (ich hab schon mit dem von meinem Chef Probleme - und der hat 5 Seiten). Sieht aber trotzdem ganz interessant aus - werde versuchen hinter das Geheimnis zu kommen
Cremer:
@Gasterrorist,
was hatdenn die STAWA Ihnen gesagt, was nach den 2 Wocehn passieren wird?
Klage?
Mahnverfahren?
Sperre?
Vorallem die Vertragsunterlagen sichten und genau recherchieren, ob man grundversorgt oder sonderversorgt ist.
RuRo:
@Gasterrorist
Na also, geht doch ;) Spaß beiseite.
Die entscheidenden Erkenntnisse aus den Geschäftsberichten hat RR-E-ft doch schon zusammen gefasst.
Fakt ist, der Margenpreis der Bayerngas hat sich seit 2002, mit einer Ausnahme, immer erhöht! Von 0,00079 €/kWh auf 0,00121 €/kWh im Jahr 2007.
Der Aufwand je kWh im Einkauf ist seit 2003 von 0,020 €/kWh bis 2007 auf 0,024 €/kWh gestiegen.
Vergleichen Sie mal mit den Erhöhungen der Stadtwerke Augsburg, die ja nur die gestiegenen Bezugspreise, bei 100%igem Vorlieferant Bayerngas GmbH, weiter gegeben haben wollen :rolleyes:
Die entscheidenden Auszüge aus den Geschäftsberichten der Bayerngas GmbH von 2002 bis 2007 liegen vor. Kurze PN mit E-Mail-Adresse und der Pöstler macht sich auf den Weg.
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