Energiepreis-Protest > Stadtwerke Augsburg

Nach BGH Interpretation - Anwalt

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Black:
Ich sehe die Sache mit der jüngeren Rechtsprechung etwas differenzierter als Sie:

Der VIII. Senat hat direkt in einem Rechtsstreit über die streitigen Frage des Umfangs der Preiskontrolle entschieden mit einer direkten Rechtsfolge für die Parteien, die genau auf diese Frage eine Antwort begehrten.

Der Kartellsenat hat später bei einer Entscheidung über einen völlig anders gearteten Streitgegenstand, quasi nebenbei, einige Ausführungen gemacht wie seiner Meinung nach im Bereich der Grundversorgung die Preiskontrolle funktionieren würde, obwohl es in diesem Verfahren gar nicht um Preiskontrolle in der Grundversorgung ging. Daher äußert aus meiner Sicht zwar der Kartellsenat eine abweichende Rechtsansicht, ohne aber eine Entscheidung über diesen Streitgegenstand zu treffen.


Entweder gibt es also derzeit innerhalb des BGH zwei sich teilweise widersprechende Ansichten oder die Ansicht des Kartellsenats ist wegen des mangels einer rechtskräftigen Entscheidung über diese frage nicht beachtlich.

Es existiert damit derzeit keine BGH Entscheidung die einem konkreten Kunden in einem konkreten Fall die begehrte Vollpreiskontrolle zugestanden hat. Es existiert aber sehr wohl eine BGH Entscheidung die einem konkreten Kunden in einem konkreten Fall die begehrte Vollpreiskontrolle ausdrücklich verweigert hat.

RR-E-ft:
@Black

Ich weiß nicht, woher Sie die Kenntnis nehmen wollten, wie differenziert ich die jüngere Rechtsprechung des BGH sehe, um das Postulat aufzustellen, dass Sie es etwas differenzierter sehen als ich. Ich habe mich weitestgehend darauf beschränkt, den Inhalt der jüngeren Rechtsprechung des BGH wiederzugeben. Im Übrigen ist es Ihr gutes Recht, etwas nicht nur differenzierter, sondern sogar völlig anders zu sehen.

Der Vorsitzende des achten Zivilsenats de BGH, Herr Ball, hat in der mündlichen Verhandlung am 28.05.2008 (VIII ZR 138/07) bekanntlich deutlich zum Ausdruck gebracht, dass seine Rechtsprechung noch nicht gefestigt und \"zementiert\" sei.

Gasterrorist:

--- Zitat ---Original von Gasterrorist

--- Zitat ---Original von tony71
Hallo Gasterrorist,

kostensparend hat die Kanzlei dieses Schreiben anscheinend als Serienbrief gespeichert. Wie haben exakt das gleiche Schreiben nur mit geänderten Daten erhalten. Was ist bei Deinem Anwaltsbesuch herausgekommen?

Tony
--- Ende Zitat ---

So wie es zur Zeit aussieht hat wohl die STAWA bisher noch in keinem Fall geklagt, doch zur Zeit steht noch eine wichtige Entscheidung des obersten Gerichtes aus das sich auf derartige Gutachten bezieht, und bis dahin kann man nichts definitives sagen wie die Erfolgschancen stehen.

Mein Persönliches Gefühl - die weden wohl versuchen mit allen mitteln (notfalls wohl auch per Gericht) die Gelder einzutreiben - groß genug ist der Laden ja !
Vielleicht sind sie ja auch per Erfolgsbeteiligung (seit neuestem ist die Köderei bei uns ja auch möglich) extra motiviert ?
Trotzdem - seis drum - ich wills nun doch wissen !
Somit mein Persönliches fazit - nicht Zermürben und Einschüchtern lassen - erst mal wie gewohnt Wiederspruch einlegen - aufpassen und keine Frist versäumen - dann wird schon alles gut gehen.

Horrido
--- Ende Zitat ---

nun,

seit dem mein Anwalt abermals wie ich \"Gebetsmühlenartig\" wiedersprochen hat, ist bisher Ruhe (oder wie man manchmal auch hier zu sagen pflegt \"Das schweigen im Walde).

Erstmal nochmals danke für die Hilfe, werde euch am laufenden Halten wenn weiteres passiert.

Gruß an alle

tony71:
So, anscheinend haben die Stadtwerke Augsburg jetzt den nächsten Versuch gestartet.

Nachdem wir letztes Jahr trotz freundlicher Bitte von BBH den von uns einbehaltenen Gaspreis nicht bezahlt haben. Schickt uns das Anwaltsbüro nun den zweiten Brief.

Verwiesen wird hierbei auf ein neues Gutachten, welches die Billigkeit aller bisherigen Gaspreiserhöhungen rechtfertigen soll. Zu finden ist dieses Gutachten unter http://www.stawa.de/downloads/Testat_Erdgas_bis_31.12.2008.pdf

Was soll man denn von diesem Gutachten halten? Ist das Anwaltsschreiben diesmal auch wieder als Serienbrief verschickt worden?

Schöne Grüße!

reblaus:
@tony71
Teilen Sie den Anwälten der Stadtwerke Augsburg höflich mit, dass der Gasbezugsvertrag mit der Bayerngas GmbH zum 30.September 2007 deshalb geendet hat, weil er vom Bundeskartellamt mit diesem Beschluss als kartellrechtswidrig verboten wurde. Verträge die gegen Art. 81 EG-Vertrag verstoßen sind in all ihren Wirkungen nichtig, so dass auch sämtliche Preiserhöhungen der Stadtwerke Augsburg zu keinem Zeitpunkt in rechtlich wirksamer Weise durchgeführt wurden. Wenn Sie freundlich sind, senden Sie den Beschluss in Abschrift mit und verweisen Sie wegen der rechtlichen Konsequenzen kartellrechtswidriger Verträge auf folgende Entscheidung: EuGH Slg. 2001, I-6297, Rn. 22 = GRUR 2002, 367.

Weiterhin würde ich den Anwälten ebenfalls freundlich mitteilen, dass sich zum 1.07.2006 § 22 Mineralölsteuergesetz geändert hat. Dies hat zur Folge, dass seit dem 1.07.2006 der Steuerschuldner für die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh nicht mehr der Importeur für das Erdgas ist, sondern für das von Ihnen verbrauchte Erdgas die Stadtwerke Augsburg die Steuer direkt an die Zollbehörden abzuführen haben. Aus diesem Grund müssen die Stadtwerke Augsburg die Erdgassteuer seit diesem Tag auch nicht mehr über ihre Bezugskosten an die Bayerngas GmbH bezahlen. Durch diese steuerliche Änderung hätten sich die Bezugskosten um 0,55 ct/kWh verringern müssen, was aus dem Testat nicht hervorgeht.

Bitten Sie die Anwälte zu erklären, wie diese steuerliche Änderung bei der Ermittlung der Bezugskosten berücksichtigt wurde, und warum der Umstand nicht ausgewiesen wurde.

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