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Autor Thema: Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???  (Gelesen 10453 mal)

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Offline LordRon

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« am: 14. März 2008, 15:40:11 »
Hallo,

ich habe letztes Jahr den Stromanbieter gewechselt. Bekam danach eine hohe Schlussabrechn. die ich nicht bezahlen konnte. Eine Ratenzahlung wurde uns nicht erlaubt. Ich bin selbst. Alleinverdiener mit Hausfrau und 2 kleinen Kindern.
Nun droht mir der Altanbieter mit Sperre. Ich zahle bei dem neunen ordentlich. Keine Rückstände. Kann der Altanbieter den Zähler sperren, für den jetzt bei dem neuen Anbieter ein Vertrag besteht und auch bezahlt ist ??
Wie müsste ich ggf. vorgehen um dafür eine Einstweil. Verf. zu erwirken.
Bitte erklärt mir das ausführlich weil ich bisher damit nicht zu tun hatte.
Ich danke Euch !!
Schöne Grüße
Ronald

Offline bjo

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #1 am: 14. März 2008, 16:43:08 »
Hallo,
klären ob die Abschlußrechnung überhaupt korrekt ist.
Ich kann mir das kaum vorstellen, denn wenn nicht der Stromverbauch explodiert ist, müßte das mit den Abschlägen ja in etwa passen.
Falls die Rechnung in allen Punkten stimmen sollte, mal zusammen mit jemanden von der Verbraucherzentrale zum Anbieter gehen!

PS: wenn sich der Zähler im eigenen Haus bzw. in der eigenen Wohnung
befindet schriftlich Hausverbot erteilen!

Offline svenbianca

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #2 am: 14. März 2008, 17:19:52 »
@ bjo

der Kunde ist doch schon gar nicht mehr bei seinem Grundversorger und kann daher nicht von Ihm gesperrt werden. Der Liefervertrag besteht ja mit der neuen Firma.

Ich gehe doch davon aus, dass LordRon die Rechnung geprüft hat, als er Sie damals bekommen hat, aber vielleicht schreibt er ja kurz warum die Rechnung so hoch ausgefallen ist, obwohl es mit der eigentliche Frage ja nichts zu tun hat.

Offline Kampfzwerg

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #3 am: 14. März 2008, 19:48:59 »
@LordRon

f a l l s  der Altvertrag rechtswirksam gekündigt worden ist und ein Neuvertrag rechtswirksam bei einem anderen Versorger abgeschlossen wurde, kann der Alt-Versorger seine Forderungen nicht ernsthaft per Versorgungssperre durchsetzen wollen.
Es fehlt dann schlicht an einer Rechtsgrundlage für eine Versorgungssperre, denn es gäbe keinen Vertrag (mehr)!

Ich würde es aber für sinnvoll halten, dass der genaue Wortlaut dieses Schreibens hier eingestellt werden würde!!!
Dann gäbe es wahrscheinlich auch genauere Antworten!

Offline LordRon

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #4 am: 14. März 2008, 22:55:03 »
Hallo, ja der Altvertrag ist rechtswirksam gekündigt worden.
Der Altanbieter (En.... Sachsen) hat mir eine richtige Schlußrechnung gestellt. Schlußrechn. bekommt man ja nur wenn wirklich schluß ist. Der neue hat mir ein Begrüßungsschreiben geschickt und ich hab 1/4 Jährl. die Rechnung bezahlt.
Die Höhe der Schlußrechnung knapp 1000€ sind die kurz vorher ergangene Jahresrechnung die wegen eines versehentl. zu niedrigen Abschlags und eines Mehrverbrauchs und der gestiegenen Preis so hoch war und noch der kurz danach gekommenen Schlußrechnung.
Da ich beim neuen die Rechn. ordentlich bezahle ist halt meine Sorge das der Altanbieter die En.. den Zähler sperren kann. wegen der Altschuld. ABer ich hab ja für die jetztige Zeit rechtmässig Strom zu erhalten da ich ja auch beim neuen bezahlt habe. Bitte gebt mir ggf. was rechtliches dazu was ich verwenden könnte.
Dankeschön

Offline jekrfw

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #5 am: 15. März 2008, 14:14:22 »
Ich habe genau das gleiche Problem.

Zum 01.11.07 von der RWE zu ewieeinfach gewechselt. Dann kam die Schlussrechnung über knapp 800 €. Eine Ratenzahlung wurde strikt verweigert. Nun hatte ich am Donnerstag einen Zettel vom Sperrkassierer im Briefkasten, das ich bis Montag 17.03. um 09.00 zahlen soll. Ansonsten würde man sperren.

Ich bei der RWE angerufen und gefragt ob\'s denn noch geht, ich hätte ja schliesslich überhaupt keinen Vertrag mehr mit denen. Das wurde mir durch die Dame im Callcenter auch bestätigt. Sie behauptete aber steif und fest das die RWE trotzdem sperren könne. Sonst hätte ich ja auch gar keine Androhung bekommen können ;-)

Auf die Frage nach einer rechtlichen Grundlage wusste Sie keine Antwort. Sie wüsste das aber ganz sicher aus eine Schulung. (Da werden sogar die eigenen Mitarbeiter verarscht)

Ich habe mich dann bei einem Anwalt für Engergierecht schlau gemacht.

Fakt ist, Zitat : \"Da Sie schildern, dass Sie derzeit von RWE keinen Strom geliefert bekommen, sondern von einem anderen Unternehmen, kann RWE Ihnen auch nicht den Anschluss sperren und damit verhindern, dass Ihnen das andere Unternehmen den Strom liefert. Da Sie einen Versorgungsvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen haben, ist das andere Unternehmen vielmehr verpflichtet, Ihren Elektrizitätsbedarf gegen entsprechendes Entgelt zu befriedigen.\"

Ich dem Sperrfutzi also ein Fax geschickt in dem ich ihn :

1.) Darauf hingewiesen habe das kein Vertrag mehr besteht und deshalb nicht gesperrt werden darf.
und
2.) Habe ich ihm schriftlich Hausverbot für mein Gründstück erteilt und bei Zuwiderhandlung mit Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht.

Gleichzeitig habe ich allerdings 200 € überwiesen und angekündigt den Rest Anfang April zu zahlen, was ich natürlich auch machen werde.

Jetzt bin ich mal gespannt was am Montag passiert. (Habe mir extra frei genommen)

Offline alrice

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #6 am: 05. April 2008, 14:02:50 »
Hallo,mir wurde am Dienstag von der Eon angedroht,das der Strom kommenden Montag abgestellt wird.Ich bin aber schon seit 01.03.2008 Kunde bei Yello,kannst mir jemand sagen woher der Anwalt sein Wissen hat,Rechtsgrundlage???
Danke

Offline bjo

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #7 am: 05. April 2008, 22:02:22 »
Hallo,
keine Bange!
sperren kann der alte Anbieter nicht wenn!

- der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde
und
- du deinen neuen Anbieter schön artig bezahlst!

Berechtigte Forderungen kann er dennoch einklagen aber sperren kann er nicht!

Da nach einer Kündigung kein Vertrag mehr mit dir besteht würde er in ein fremdes Vertragsverhältnis eingreifen und das geht nicht!

Mehr Infos hier im Forum!

Offline Netznutzer

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #8 am: 06. April 2008, 13:06:23 »
Hi,

sprich doch mal mit Yello darüber, dass bei dir gesperrt werden soll. Sofern dein Yello Konto in Ordnung ist, werden die deinem Netzbetreiber schon mitteilen, dass ein Sperrauftrag nur durch Yello und sonst niemandem austgegeben werden darf.

Gruß

NN

Offline alrice

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #9 am: 06. April 2008, 14:11:24 »
Hallo,vielen Dank für die Antworten...aber eins wär da noch,der Gute Mann mit dem Sperrauftrag wird ja nun morgen vor der Tür stehen,wie kann ich denn nun verhindern das er sperrt,Fax,eMail etc. an die Eon??Amtsgericht??

Offline bjo

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #10 am: 06. April 2008, 14:46:09 »
Hallo,
Setz ein Schreiben auf in dem du Hausverbot erteils
Dieses schickst du zum Versorger per Fax!

Wenn der Gute Mann vor deiner Tür steht
- fragst du erst nach seinen Personalien
- übergibt s Ihm das Schreiben
- weise Ihn unter Zeugen darauf hin das du Ihn sofort bei der Polizei anzeigst wenn er deinen Forderung nicht nachkommt!
 
Das dürfte reichen!

Offline alrice

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #11 am: 06. April 2008, 15:04:50 »
Geht das mit dem Hausverbot denn immer??Der Zähler befindet sich nicht in meiner Wohnung sondern im Keller...ich wohne in einer \"Plattenbausiedlung\" und dementsprechend viele Parteien wohnen hier im Haus.Falls er gar nicht erst klingelt (soll ja schon öfter vorgekommen sein) reicht dann auch ein entsprechender Zettel den (unter Zeugen natürlich) an meinen Zähler mache???

Offline bjo

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #12 am: 06. April 2008, 15:21:31 »
Das dürfte nicht reichen!
da hilft nur noch ein Anwalt der mit dem guten Herren tacheles redet!

Offline marten

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #13 am: 06. April 2008, 15:23:52 »
@alrice

Schaue dir mal folgende threads an:

Einstweilige Verfügung EVU/Schutzschrift Verbraucher

und hier

Sperrandrohung nach 1x Kürzen von EUR 24,00


Zitat RR-E-ft

\"Ein Hausverbot bewirkt ein Betretungsverbot für ein befriedetes Besitztum, so dass ein Verstoß einen strafrechtlichen Hausfriedendsbruch darstellt. Sinnvoll ist es deshalb, dieses Hausverbot ausdrücklich auch auf den Zähler/ die Messeinrichtung zu erstrecken, um zu verhindern, dass da jemand reinkrabbelt, diese betritt. \"

@alrice

Ist der Zähler, wenn der Mann von Eon im Haus ist, für ihn frei zugänglich, oder steht er in einem abschließbaren Raum?




Ich würde mir auf jeden Fall schnellstens einen Anwalt suchen, der sich der Sache annimmt.


gruss

marten

Offline alrice

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #14 am: 06. April 2008, 15:44:32 »
Der Zähler befindet sich in einem unabgeschlossenen Kellerraum,der Zugang zu den Kellerräumen im allegemeinen ist aber nur mit Schlüssel möglich,aber ich gehe davon aus,das der Herr da schon reinkommen wird

 

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