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Autor Thema: Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???  (Gelesen 10452 mal)

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Offline alrice

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #15 am: 07. April 2008, 18:50:32 »
:D Also,ich wollt euch allen hier nochmal für die Tipps danken....habe gestern Abend noch folgendes per Fax und Email an die Eon geschickt

Auszüge aus dem Fax:

Bezüglich der von Ihrem Hause für morgen angekündigten Sperrung meines Stromanschlusses, muss ich sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese nicht rechtens ist.   Da Sie nicht mehr mein Stromlieferant sind, sondern die Yello-Strom GmbH, gibt es für eine Sperrung des Stromanschlusses keine rechtliche Grundlage! Vielmehr würden Sie in mein bestehendes Vertragsverhältnis mit der Yello-Strom GmbH eingreifen! Hierzu erlaube ich mir ergänzend, Herrn Martin P. Freisler, ebenfalls Rechtsanwalt, zu zitieren, der einen ähnlichen Fall bearbeitet und seine Ergebnisse im Internet veröffentlicht hat:
„ Vorliegend schildern Sie aber, dass Sie den Stromanbieter gewechselt haben. Da Sie dann keinen Strom mehr von RWE beziehen, könnte RWE den Strom auch nicht abstellen. Eine „Stromsperrung“ durch RWE kann sich auch nicht auf dieses Vertragsverhältnis mit dem neuen Anbieter auswirken. Vielmehr ist der neue Anbieter verpflichtet, Sie gegen entsprechende Zahlungen mit Strom zu versorgen. Entscheidend ist dabei aber nicht, dass RWE Ihnen eine Kündigungsbestätigung zugesandt hat, sondern, ob tatsächlich ein Vertrag mit einem anderen Energieversorgungsunternehmen zustande gekommen ist.“ (Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Sperrandrohung-vom-alten-energieversorger__f23897.html)
Dementsprechend untersage ich hiermit dem von Ihnen beauftragten Elektriker/Außendienstmitarbeiter den Zugang zu dem zu meinem Haushalt gehörigen Stromzähler (und erteile somit Hausverbot, welches selbstverständlich auch für meinen Stromzähler gilt) und untersage, die Sperrung meines Anschlusses zu vollziehen. Bei Zuwiderhandlung werde ich die Polizei Lüneburg hinzuziehen und Anzeige gegen Sie und den von Ihnen beauftragten Techniker (u.a. wegen Hausfriedensbruch) erstatten. Des Weiteren werde ich meinen Anwalt dazu veranlassen, Sie nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig zu machen. Denn nicht nur die Lebensmittelvorräte in meinem Kühl- und Gefrierschrank würden verderben, ich könnte keine Elektrogeräte mehr betreiben und mir würde somit die Grundversorgung meiner Kinder unmöglich gemacht werden, auch würde mir zu guter Letzt der weitere Betrieb meines Aquariums nicht mehr möglich sein.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass ich meiner schriftlichen Zusage, die mir gegenüberstehende Forderung Ihres Hauses in monatlichen Raten in Höhe von 50.- Euro (ab dem 01. Mai 2008) abzuzahlen, nachgekommen bin. Hierzu habe ich am Freitag, den 04. April ´08,  bei der ARGE Lüneburg einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht. Dieser wurde sofort bearbeitet und genehmigt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit erhalten Sie dieses Fax in Kopie auch als E-Mail.


Tja,und was soll ich soll ich sagen...ich habe immer noch Strom,und da es gleich 19h ist wird wohl auch keiner mehr kommen....

Angenommen die wollen trotzdem noch sperren,müssen sie das dann auch wieder ankündigen??

Offline marten

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #16 am: 07. April 2008, 22:29:45 »
@alrice

Schaue dir mal folgenden Thread an.

http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Stromsperre/site__898/


Dort steht u.a. das nach Ankündigung der Stromsperre eine Frist von 14 Tagen verstrichen sein muss, bevor der Strom abgestellt werden kann.
(Unter der Voraussetzung das die Stromsperre auch rechtlich zulässig ist)

Wenn Eon am Dienstag angekündigt hat, das am nachfolgenden Montag der Strom abgestellt wird, so ist dieses  schon abgesehen von anderen Gründen nicht zulässig.
Das heisst nicht natürlich nicht, das er es nicht doch tut.
Wenn Eon den Anschluß sperren will, trotz Hausverbot, so ist das rechtswidrig.

Wenn Eon trotz Hausverbot rechtswidrig sperren würde, dann werden sie dieses bestimmt nicht noch mal ankündigen.
Mal abgesehen davon, ob überhaupt ein neuer Termin für eine Stromsperre genannt werden muss.

Wenn Eon seine Forderung nach Stromsperre durchsetzen will, so muss er das bei bestehenden Hausverbot gerichtlich durchsetzen.


gruss

marten

Offline Thomas S.

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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???
« Antwort #17 am: 08. April 2008, 14:46:57 »
Zitat
Original von alrice

Tja,und was soll ich soll ich sagen...ich habe immer noch Strom,und da es gleich 19h ist wird wohl auch keiner mehr kommen....

Angenommen die wollen trotzdem noch sperren,müssen sie das dann auch wieder ankündigen??

Recht haben und dieses bekommen sind zwei paar Schuhe. Wenn der bekloppte Sperrer meint, er habe recht und sperrt, ist der Strom doch weg. Und den wieder zu bekommen ist mühsam, egal, wer da falsch gewickelt war.

Versuche alles, damit die Sperre SCHRIFTLICH zurückgenommen wird. Dazu den Versorger unter (sehr kurzer) Fristsetzung und Anmahnung weiterer rechtlicher Schritte ZWINGEN, am besten gleich mit Anwalt.

 

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