Energiepolitik > Preismeldungen
Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
Wolfgang_AW:
Wenn man von der Überschrift des Artikels absieht, scheint es doch weniger um eine direkte Abschöpfung als viel mehr um einen Sozialtarif zu gehen.
@svenbianca
Bei Ihnen mögen Cola und Chips zur Grundversorgung zu gehören und auch der Mercedes steht möglw. als Geschäftswagen vor Ihrer Haustür.
Für die überwiegende Zahl der Stromkunden scheint das, wenn ich mich so im Forum umlese, aber nicht zu gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Dede1:
@RR-E-ft
Wo bitte steht geschrieben das zu Unrecht, zuviel bezahlt wurde und wird?
Wer glaubt denn wirklich (ernsthaft) daran, etwas von diesem Geld wieder zu sehen?
Bevor der Herr Bernotat das in Deutschland abgezockte Geld im Ausland investiert (wie angekündigt), würde ich ein Abschöpfen zu Gunsten eines Sozialtarifes befürworten.
RR-E-ft:
@Dede1
Von einem Abschöpfen zugunsten eines Sozialtarifs war auch keine Rede.
Soll der Staat einen Sonderfonds einrichten, der sich aus solchen Gewinnabschöpfungen speist, und dann auch noch eine staatliche Sozialtarif- Verwaltung einrichten, welche die Gelder aus dem so gespeisten Fonds an Bedürftige, deren Bedürftigkeit erst festgestellt werden muss, verteilt?
Von rechtswidrigen Preisgestaltungen sind alle Kunden- unabhängig von ihrer Einkommenssitauation - betroffen.
Bei kartellrechtswidrigen Preisgestaltungen hat dies Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche der Betroffenen zur Folge, die im Falle ihrer erfolgreichen Geltendmachung bedient werden müssen....
Das lässt sich offensichtlich mit einer staatlichen Umverteilung nicht vereinbaren.
Kartellreschtwidriger Preishöhenmissbrauch lässt sich mit Räubertum vergleichen. Räubern nimmt der Staat ja auch sonst nicht ihre Beute ab, um sie unter den Bedürftigen zu verteilen. Die sichergestellte Beute gebührt nicht dem Staat, vielmehr den direkt Geschädigten, soweit sich diese feststellen lassen.
Aber auch das Strafrecht kennt eine Vermögenseinziehung zugunsten des Staatshaushalts, um genaralpräventiv sicherzustellen, dass sich Krimninalität nicht lohnt.
Wichtig ist, dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Mehrerlöse gar nicht erst entstehen.
svenbianca:
@RR-E-ft
langsam müßten auch Sie manchmal die Ironie verstehen. Man kann doch nicht ernsthaft über die Abschöpfung von GEwinnen zur Einführung eines Sozialtarifes dikutieren. Wenn also eine Firma kein Geld verdient bekommen die Kunden dort dann keinen? Je mehr verdient umso billiger der Sozialtarif? Das hört sich 5 Sekunden lang gut an geht aber an der Sache völlig vorbei.
Die Politik muss die Rahmenbedingungen für eine günstige Energieversorgung schaffen, da bin ich wieder an Ihrer Seite. Die Politik versucht seit Jahren mit Steuererhöhungen den Preisanstieg zu stoppen, leider mit mäßigen Erfolg, aber man wird sich da nicht beirren lassen vermute ich (Ironie).
Ob Preise rechtswidrig sind entscheidet, soweit ich weiß, am Ende ein GEricht und nicht der Anwalt. Die Urteile werden ja noch oft erwartet und man wird sehen was sich ergibt.
Brauchen Sie für angemessene Preise immer ein Gesetz? Dürfen andere Firmen machen was sie wollen?
Mein Beispiel Audi Zitat Focus von heute \"Der operative Gewinn machte einen kräftigen Sprung um 50 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro\"
Ich habe keine BErichte gelesen, dass die Auto nun billiger werden müssen. Wie können die denn bei funktionierenden Wettbewerb solch hohen Preise erzielen?
RR-E-ft:
@svenbianca
Im Grundsatz haben wir in Art. 2 GG die allgemeine Handlungsfreiheit.
Davon umfasst ist auch die Privatautonomie (Vertragsfreiheit).
Salopp gesagt: Alles erlaubt, was nicht verboten ist.
(In der DaDaR war es umgekehrt.)
Und deshalb braucht es für staatliche Eingriffe Gesetze.
Bei der Energiepreisgestaltung bestehen entsprechende Gesetze.
Wo kartellrechtswidriger Ausbeutungsmissbrauch zu unzulässigen Gewinnen führt, und die dafür verantwortlichen Manager entsprechend dieses \"Erfolges\" vergütet werden, sollte man diese ggf. auch mit ihrem Privatvermögen dafür haftbar machen.
Wenn kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch tatsächlich zu Schäden bei den Betroffenen in Milliardenhöhe führt, dann muss es auch entsprechend geahndet werden können.
Dass Gerichte darüber zu entscheiden haben und wie die Darlegungs- und Beweislast verteilt ist, ist klar. Die Folgen müssen jedem Verantwortlichen aber auch klar sein.
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