Energiepolitik > Preismeldungen
Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
Dede1:
Das wär doch auch mal was für Deutschland. :D Wenn man sich nur trauen würde.
svenbianca:
Fände ich auch gut aber auch für alle Brachen. Mercedes und Co. müssen die Gewinne abführen damit sozial schwache auch solche Autos fahren können. Coca Cola, Kamps Bäckerei, Aral und BP, Bärenmarke, Adidas und wie Sie alle heißen geben die GEwinne ab und wir verteilen Benzin, Fußbälle, Brötchen und Getränke unters Volk. Und bei den Reichen könnten wir auch alles holen, müssen die Aldi Brüder wikrlich soviel Geld haben? Kann man VErmögen nicht generell auf 100000 Euro beschränken und alles darüber wird auf alle verteilt.
Endlich mal gute Vorschläge.
Dede1:
Bei den aufgezählten Brachen bin ich aber nicht gezwungen einzukaufen, oder sehe ich da was falsch?
svenbianca:
es gibt viele Branchen mit Markanteilen über 80%. Ich weiß aber nicht warum man immer Branchen herausnimmt. Lass uns doch überall abschöpfen und verteilen, das ist doch super.
In Deutschland wird der Strom zu ca. 80% von 4 Anbietern produziert. Versuchen Sie diese
s mal in BEreichen Kaugummi oder Schokoriegel oder Chips zu erreichen........, es gibt so viele Branchen da liegt der Anteil eines Anbieters weit über 30% und keiner regt sich auf.
Deshalb bin ich für die Abschöpfung aller GEwinne und VErmögen und alles gleich und gerecht verteilen. Warum denn nicht? Was spricht dagegen?
RR-E-ft:
@Dede1
Es ist nicht Aufgabe des Staates, solche Gewinne abzuschöpfen, sondern die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Gewinne gar nicht erst entstehen können.
Die in Folge Marktbeherrschung und Ausbeutungsmissbrauch der Marktgegenseite zu Unrecht vereinnahmten Erlöse - und nur um solche kann es gehen - speisen sich doch gerade aus Kundengeldern.
Der Staat würde also die durch kartellrechts- und energierechtswidrigen Ausbeutungsmissbrauch zu unrecht vereinnahmte Kundengelder abschöpfen.
Werr sich das wünscht, ist damit einverstanden, dass er sein zu unrecht zuviel bezahltes Geld nicht wiedersieht, sondern Vater Staat es vereinnahmt, ggf. um damit die Errichtung von Kohlekraftwerken zu subventionieren.
@svenbianca
Ihre Beiträge gehen offensichtlich - wie so oft - am Kern der Diskussion vorbei.
Nennen Sie doch zunächst einmal ein Unternehmen außerhalb der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas, das ebenso einer gesetzlichen Verpflichtung, wie sie mit § 2 Abs. 1 EnWG besteht, unterliegt.
Es geht vorliegend um Preisgestaltungen, die gegen § 2 Abs. 1 EnWG und gegen § 29 GWB verstoßen, also rechtswidrige Preisgestaltungen.
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